Bauwesen
Im Anzeigeverfahren wurden drei Bauprojekte genehmigt.
Finanzen und Steuern
Der Gemeinderat genehmigte folgende Abrechnungen:
- Kreditabrechnung über 4842 Franken für das Vorprojekt Ausbau Mühlestrasse
- Kreditabrechung über 4200.70 Franken für die Revision der Hydranten im Jahre 2004
- Kreditabrechung über 4381.50 Franken für die Sanierung des Regenbecken Thalheim
Folgende Kreditanträge wurden bewilligt:
- Kredit über 15’000 Franken für Sanierungsarbeiten der Kontrollschächten bei der Mischwasserkanalisation
Im weiteren genehmigte der Gemeinderat folgendes:
- Den Sportvereinen von Thalheim, die eine Juniorenabteilung führen, wurde ein Betrag von 3850 Franken für die Jugendarbeit ausbezahlt.
- Jahresrechnung 2004 der Zivilschutzorganisation Andelfingen
- Jahresrechnung 2004 der Feuerwehr Andelfingen und Umgebung
- Jahresrechnung 2004 der Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi
An den Verein «Thalheimer Dorfmärt» hat der Gemeinderat einen Startbeitrag von 1000 Franken ausgerichtet. Der Startbeitrag soll die Durchführung des Marktes in diesem Jahr sicherstellen.
Gemeindeversammlung
An der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2005 wurden folgende Geschäfte behandelt und nachstehende Beschlüsse gefasst:
Politische Gemeinde
- Genehmigung der Jahresrechnung 2004
- Genehmigung Gebührenreglement im Abfallwesen
- Genehmigung Verkauf Bauland Kat.-Nrn 864 und 871 im Gebiet Luegi
- Genehmigung der neuen Gemeindeordnung
Primarschulgemeinde
- Genehmigung der neuen Gemeindeordnung
- Genehmigung der Jahresrechnung 2004
Reformierte Kirchgemeinde
- Genehmigung der Jahresrechnung 2004
- Genehmigung Bauabrechnung Aussenrenovation Kirche
Die Primarschulpflege und der Gemeinderat haben unterdessen die Gemeindeordnung dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet. Der Zusammenschluss zwischen der Primarschulgemeinde und der Politischen Gemeinde kann somit per 1. Januar 2006 vollzogen werden.
Änderung der Publikationspraxis
Im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Gesetzes für Politische Rechte (GPR) per 1. Januar 2005 sind verschiedene Bestimmungen im Gemeindegesetz (GG) betreffend Verfahrensabläufe der Gemeindeversammlung, Initiativ- und Anfragerecht geändert worden.
Gemäss § 43 GG müssen die Versammlungen mindestens vier Wochen vorher unter Bezeichnung der Beratungsgegenstände öffentlich bekannt gemacht werden. Die zu den Beratungsgegenständen gehörenden Akten, Rechnungen, Voranschläge und Unterlagen sind zwei Wochen vor der Versammlung zur Einsicht aufzulegen. Eine Abgabe von Antrag, Weisung und ergänzende Akten an jeden Stimmberechtigten wird nicht vorgeschrieben.
Diese Änderungen haben den Gemeinderat bewogen, die bisherige Publikationspraxis in Bezug auf die Gemeindeversammlungen zu überprüfen. Neu wird in jede Haushaltung nur noch eine Kurzfassung mindestens vier Wochen vor der Versammlung verteilt. Die Kurzfassung beinhaltet die Traktandenliste, Anträge sowie die rechtlichen Hinweise zur Gemeindeversammlung.
Ab Beginn der Aktenauflage kann eine vollständige Broschüre auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ab dem gleichen Zeitpunkt wird die Broschüre auf der Homepage der Gemeinde Thalheim (www.thalheim.ch) publiziert.
Quartierplan Hasensprung
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung ARV/1010/2005 vom 28. Juni 2005 den vom Gemeinderat am 21. Dezember 2004 festgesetzten Quartierplan Hasensprung gestützt auf § 159 PBG genehmigt. Die Aufhebung der Verkehrsbaulinien entlang der Bergstrasse wird von der Genehmigung ausgenommen. Der Gemeinderat und die Grundeigentümer sind somit in der Lage, den seit 1977 laufenden Quartierplan abzuschliessen.
Gemeindeverwaltung
In der Schweiz nimmt das Problem der Jugendarbeitslosigkeit und des Lehrstellenmangels immer mehr zu. Der Gemeinderat hat sich Gedanken gemacht, ob es für die Gemeinde möglich ist, einen Lehrstellenplatz oder eine Praktikumsstelle auf der Gemeindeverwaltung anzubieten, um so auch einen Beitrag an dieses wirtschaftliche Problem zu leisten.
Auf Grund der Personalkonstellation auf der Gemeindeverwaltung, ist das Anbieten einer Lehrstelle kurzfristig nicht möglich. Eine Praktikumsstelle, für junge, arbeitslose kaufmännische Angestellte könnte aber innert kürzester Zeit angeboten werden. Der Gemeinderat hat sich deshalb bei der Koordinationsstelle für Arbeitsprojekte in Winterthur über die Schaffung einer Praktikumsstelle informiert.
Das Ziel einer Praktikumsstelle ist, dass junge, arbeitslose Personen Berufserfahrung sammeln können und wieder in einer Tagesstruktur eingebunden sind. Die Praktikumszeit ist auf sechs Monate begrenzt. Die Praktikanten sind in der Regel nicht älter als 25 Jahre. Der Praktikant oder die Praktikantin muss sich während dieser Zeit weiterhin um eine Festanstellung bemühen. Aus diesem Grund ist es möglich, dass eine solche Person nicht die volle Praktikumszeit absolviert, sofern eine Festanstellung gefunden wird.
Die Kosten für eine Praktikumsstelle beträgt etwa fünfhundert Franken pro Monat. Die Entschädigung erfolgt weiterhin durch die Arbeitslosenversicherung. Sämtliche Versicherungen wie AHV, IV, Unfallversicherungen usw. werden durch die Arbeitslosenversicherung übernommen.
Gemäss der gültigen Gemeindeordnung sind neue, vollamtliche Stellen von der Gemeindeversammlung bewilligen zu lassen. Da die Gemeindeverwaltung noch keine Erfahrungen in diesem Bereich besitzt, soll vorläufig diese Praktikumsstelle begrenzt auf ein Jahr, d. h. bis längstens 30.9.2006 angeboten werden. Sollte sich die Praktikumsstelle bewähren und eine Weiterführung erwünscht, muss diese durch die Gemeindeversammlung bewilligt werden.
Bald keine Hundekontrollmarken mehr
Gemäss eidgenössischer Tierseuchenverordnung müssen ab 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert werden. Aus Sicht des Bundes würde es begrüsst, wenn alle Kantone die Registrierung der Hunde der ANIS Animal Identity Service AG übertragen würden, welche 1992 von der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte, der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft, dem Schweizerischen Tierschutz und der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin gegründet wurde.
Diese Lösung sei professionell und erprobt.
Nach dem 1. Januar 2007 wird es möglich sein, jeden Hund mit einem Lesegerät, wie sie heute bereits bei allen Tierärzten und in Tierheimen vorhanden sind zu identifizieren und über die Datenbank der ANIS AG elektronisch den Halter zu eruieren.
In der Stellungnahme des Gemeinderates an die Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich unterstützt der Gemeinderat die elektronische Erfassung und Registrierung aller Hunde und deren Halter bei der ANIS AG. Mit der elektronischen Erfassung entfällt die Führung eines eigenen kommunalen Hundeverzeichnisses. Auch die Kennzeichnung der Hunde mit den jährlich zu ersetzenden Kontrollmarken könnte somit hinfällig werden.
Gemeindeliegenschaften
Im Feuerwehrlokal Gütighausen wurde der Raum im Dachstock des Gebäudes an Albert Nievergelt vermietet.
Strassenwesen
Wie das kantonale Tiefbauamt mitteilt, ist das Kopfsteinpflaster bei der Brücke in Gütighausen teilweise beschädigt. Die Sanierung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2006. Das Kopfsteinpflaster bei der Brücke in Gütighausen muss erhalten bleiben, da es als alter Verkehrsweg in einem Bundesinventar aufgeführt ist.
Abfallwesen
Die nächste Entrümpelungsaktion für Sonderabfälle aus Haushalten findet am 25. August 2005 statt. Die Sammelstelle befindet sich von 9 bis 10 Uhr in Thalheim bei der Brückenwaage und von 10.05 bis 11 Uhr in Gütighausen beim Volg.
Geschwindigkeitskontrolle
Die Kantonspolizei führte am 31. Mai 2005 eine Geschwindigkeitsmessung an der Thurtalstrasse in Gütighausen durch. Von den 387 kontrollierten Fahrzeugen mussten 28 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 72 km/h.