Neue Regeln für Anzeigen und Inserate

Am 13. Dezember 2016 hat der Gemeinderat Thalheim an der Thur neue Regeln für Inserate- und Abonnementenpreise erlassen. Das sind die Beschlüsse, die den Beschluss vom 20. Februar 1996 ersetzen. (Die wir hier archiviert haben.)

Grundsätzliches

Die Dorfposcht versteht sich als Informationsblatt für Behörden, Vereine, Betriebe, Interessengruppen und Einzelpersonen

Einzelpersonen ermöglicht die Zeitung ihre Gedanken, Ideen, Anregungen, persönliche Anliegen und nicht zuletzt auch kritische Gedanken zu veröffentlichen.

Informationen, Mitteilungen, Fotos, Illustrationen, Berichte, Artikel, Anzeigen, Leserbriefe werden, soweit möglich unverändert weitergegeben. Trotzdem gibt es einige Einschränkungen bezüglich Umfang und Format, Druckqualität sowie auch bezüglich Formulierungen und Darstellungen der Veröffentlichungen. Der Dorfposcht sind sowohl ethische wie auch technische und finanzielle Grenzen gesetzt.

Ethische Grenzen

Autorinnen und Autoren von Leserbriefen müssen mit vollem Namen unterzeichnet sein und übernehmen auch für allfällige kritische Äusserungen persönlich die Verantwortung. Nicht veröffentlicht werden Beschimpfungen, offensichtlich unwahre und/oder ehrverletzende Äusserungen.

Platz für Vereine und Kirche (Beiträge)

Der Platz der für Vereins- und Kirchenbeiträge zur Verfügung gestellt wird, ist beschränkt. Dieser ist auf 2 Seiten pro Verein resp. Kirche beschränkt. Das Redaktionsteam entscheidet über allfällige Ausnahmen.

Abonnemente

Das Jahresabonnement für die Dorfposcht beträgt 60 Franken.

Inserate

Die Inserate werden nur auf vordefinierten Normgrössen veröffentlicht. Die Inserenten sind angehalten, die Inserate bereits mit der richtigen Grösse einzureichen. Das Preisblatt gibt über die entsprechenden Grössen und Preise Auskunft.

Der Referenzpreis wird auf 250 Franken pro A4-Seite festgelegt. Ortsansässige Firmen, Vereine und Privatpersonen erhalten einen Rabatt von dreissig Prozent. Es wird ein Rabatt auf Dauerinserate für sechs Ausgaben und Jahresrechnung für alle sechs Inserate von zwanzig Prozent gewährt.

Inserate von Ortsvereinen für Anlässe in der Gemeinde sind kostenfrei. Es werden keine Inserate betreffend Wahlen und Abstimmungen (Eidg./Kant./Kommunale) akzeptiert.

Inserate von öffentlichen Institutionen (Gemeinde, Altersheim, Feuerwehr, Spitex etc.) können von der Redaktion aus Platz- oder Gestaltungsgründen in der Grösse angepasst werden. Solche Inserate sollen, wenn möglich, in verschiedenen Formaten dem Redaktionsteam angeboten werden.

Inserate von gemeinnützigen Institutionen (Pro Senectute, Rotkreuz, Pro Weinland usw.) sind kostenlos, sofern sie nicht reine Werbung beinhalten. Auch diese Inserate können auf Grund der Platzverhältnisse in der Grösse angepasst werden.

Für Privatpersonen wird ein «Märtplatz» eingerichtet (zu verkaufen, gesucht?). Dieser ist gratis für EinwohnerInnen, Auswärtige bezahlen dreissig Franken.

Der Gemeinderat Thalheim an der Thur