Kinderbetreuung

Wenn wir den Begriff «Familienergänzende Kinderbetreuung» hören, denken wir meist an Institutionen wie Kinderkrippen oder Horte.

Es gibt aber noch familienähnliche Betreuungsformen, nämlich Tagespflege, Wochen- und Dauerpflegeplätze.

Welche Betreuungsform gewählt wird, hängt in der Regel von der Situation und Entscheidung der Eltern ab, aber auch vom Angebot an Plätzen und nicht zuletzt von den finanziellen Verhältnissen.

Beide Formen, die institutionelle Betreuung wie auch die Betreuung in einer Familie haben besondere Vor- und Nachteile. Je nach Kind und seinen Lebensumständen ist die eine oder andere besser geeignet.

Nach wie vor sind Tages- oder Pflegefamilien unentbehrlich. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Es gibt viele Gründe, warum Kinder ein zweites «zu Hause» benötigen: Alleinerziehende Elternteile und Ehepaare, die einer Berufstätigkeit nachgehen, Krankheit oder Notlagen der Eltern usw. Häufig sind es eine Situationen, die für die Betroffenen schwierig sind.

Damit ein Kind zu einer gesunden und starken Persönlichkeit heranwachsen kann, braucht es feste und dauerhafte Beziehungen. Pflegeverhältnisse sind darum sorgfältig vorzubereiten.

Wenn Eltern und Pflegeeltern sich einig sind, so kann das Leben in einer Tages- oder Pflegefamilie beziehungsweise das Leben mit zwei Familien für ein Kind Bereicherung, ja sogar eine Chance für seine positive Entwicklung sein.

Wir unterscheiden verschiedene Formen von Pflegeverhältnissen:

Tagespflege: Das Kind wird während des Tages von anderen Personen als den Eltern betreut.

Wochen- oder Dauerpflege: Das Kind wird an den Werktagen oder dauernd von anderen Personen als den Eltern betreut.

Gemäss der Pflegekinderverordnung des
Kantons Zürich benötigen Pflegeeltern, welche Kinder in Wochen- oder Dauerpflege aufnehmen wollen, eine Bewilligung. Als Pflegeverhältnis gilt, wenn ein Kind, das die Schulpflicht oder das fünfzehnte Altersjahr noch nicht erfüllt hat, mehr als drei Monate oder auf unbestimmte Zeit mit oder ohne Entgeld anderen Personen als den Eltern zur Pflege und Erziehung anvertraut sind. Die Bewilligungspflicht besteht auch für die Aufnahme verwandter Kinder.

Tageseltern benötigen keine Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes, jedoch untersteht das Tagesverhältnis ebenfalls der Melde- und Aufsichtspflicht. Als Tagesverhältnis gilt, wenn eine Familie tagsüber an zweieinhalb oder mehr Tagen pro Woche in seinem Haushalt eines oder mehrere Kinder betreut, deren Eltern nicht zum Verwandtenkreis gehören (Eine Meldung für Tageskinder aus dem Verwandtenkreis ist jedoch grundsätzlich möglich, z.B. wegen der Versicherung).

Alle gemeldeten Pflege- und Tageskinder sind in der Kollektivhaftpflichtversicherung des Kantons Zürichs versichert.

Im Bezirk Andelfingen besteht ein Mangel an guten Betreuungsplätzen, besonders an Tagesplätzen. Tagesfamilien bieten eine gute Möglichkeit, ein Kind ausserhalb der eigenen Familie betreuen zu lassen. Von Vorteil bei dieser Betreuungsform ist, dass sie individuell den Bedürfnissen der Beteiligten angepasst werden kann, d.h. die Betreuung kann stunden-, halbtags- oder ganztagsweise sein. Sie stellt damit ein sehr flexibles Angebot dar.

Falls Sie Interesse haben einen Platz anzubieten, einen Betreuungsplatz für ein Kind suchen oder sich einfach informieren möchten, melden Sie sich bitte beim:

Jugendsekretariat Andelfingen, Fachstelle Pflegekinderwesen, 052 304 26 11

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