Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Strassen, Trottoirs und öffentlichen Wegen
Bei Regenwetter ragen Pflanzen, Bäume und Sträucher vermehrt ins Strassengebiet hinein und beeinträchtigen so die Verkehrssicherheit. Wir bitten Sie, Ihre Bäume und Sträucher zu prüfen, ob sie folgenden Bedingungen dauernd entsprechen:
- Bäume und Sträucher ragen nicht über die Strassen- bzw. Weggrenze hinaus
- Ast- und Blattwerk von Bäumen halten über Strassen einen Lichtraum von 4,5 Metern ein, bei Fusswegen genügen 2,5 Meter
- Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Verzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 Meter nicht überschreiten; zwischen 0,8 m und drei Meter Höhe dürfen keine Teile von ausserhalb wurzelnden Pflanzen hineinragen.
Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bitten wir Sie möglichst bald Ihre Bäume und Sträucher zurück- oder abzuschneiden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat