In den letzter Zeit sind vermehrt Reklamation über nicht zurückgeschnittene Bäume, Hecken und Sträucher entlang von Strassen und Wegen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen.
Wir bitten Sie, Ihre Bäume und Sträucher zu prüfen, ob sie folgenden Bedingungen dauernd entsprechen:
- Bäume und Sträucher ragen nicht über die Strassen- bzw. Weggrenze hinaus
- Ast- und Blattwerk von Bäumen halten über Strassen einen Lichtraum von 4,5 Metern ein, bei Fusswegen genügen 2,5 Meter
- Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Verzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0.8 Meter nicht überschreiten; zwischen 0,8 und drei Metern Höhe dürfen keine Teile von ausserhalb wurzelnden Pflanzen hineinragen.
- Ebenfalls sind von den privaten Waldbesitzern die Bäume und Sträucher längs der Waldstrassen zurückzuschneiden.
Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir Sie, die Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis
Der Gemeinderat
Nächste Papiersammlung
Samstag, 4. August 2012
Der Turnverein ist Ihnen dankbar, wenn Sie das Sammelgut bis 9 Uhr gebündelt am Strassenrand bereitstellen – bitte keine Plastiksäcke!