Die Einschreibung der Hunde findet am: Montag, 5. März 2001 in der Gemeindeverwaltung Thalheim an der Thur statt.
Öffnungszeiten: 8.30-11.45 Uhr / 13.30-18.30 Uhr
Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden eingeladen, die neue Kontrollmarke am Schalter der Gemeindeverwaltung abzuholen. Das neue Kontrollzeichen wird gegen die gesetzliche Hundeabgabe von 100 Franken ausgehändigt.
Der Bund hat das Impfobligatorium für Hunde gegen Tollwut auf den 1. April 1999 als aufgehoben erklärt. Wir bitten Sie, das Impfzeugnis dennoch am Schalter vorzuweisen.
Eine Ermässigung von 50 Prozent der Hundesteuer wird gewährt, wenn der Hund im Jahre 2000 eine Prüfung, die im Leistungsheft der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft vermerkt ist, abgelegt hat. Die Ermässigung kann für maximal drei Jahre geltend gemacht werden.
Gemäss § 7 der Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden beträgt die Einschreibegebühr für verspätete Anmeldung 20 Franken.
Brennholzbestellungen 2001
Ab diesem Jahr wird in der Gemeinde Thalheim keine Brennholzgant mehr durchgeführt.
Falls Sie Brennholz benötigen, können Sie dies neu mit einem Bestellformular, welches auf der Gemeindeverwaltung Thalheim (Tel. 052/336 15 57) erhältlich ist, bestellen.
Bestellungen sind jeweils bis 30. November des laufenden Jahres an die Gemeindeverwaltung Thalheim, 8478 Thalheim an der Thur zu senden.
Forstteam Thalheim
Infos über Reisepässe und Identitätskarten
Rückweisungsgebühr für Identitätskarten
Bis 31. Dezember 2000 hat die Post nicht innert Frist abgeholte eingeschriebene Postsendungen, welche Identitätskarten beinhalten, kostenlos an die ausstellende Behörde weitergeleitet. Ab dem 1. Januar 2001 wird die Post für diese Dienstleistung 5 Franken verlangen. Diese für die ausstellenden Behörden entstehenden Zusatzkosten werden dem Karteninhaber oder der Karteninhaberin in Rechnung gestellt (Verursacherprinzip).
Reisen mit abgelaufenen Pässen
Das Bundesamt für Polizei, Sektion Ausweisschriften hat uns mitgeteilt, dass bei der Einreise mit abgelaufenen Pässen immer häufiger Probleme auftauchen. Selbst wenn ein bestimmtes Land rechtlich verpflichtet wäre, Pässe anzuerkennen, die weniger als fünf Jahre abgelaufen sind, bringt das, wenn die jeweiligen Grenzbeamten darüber nicht im Bild sind, für die betroffenen Personen grosse Unannehmlichkeiten. Von Reisen mit Pässen, die nicht länger als 5 Jahre abgelaufen sind, raten wir deshalb dringend ab.
Achtung bei Kindereinträgen in den Pässen der Eltern
In letzter Zeit kam es verschiedentlich vor, dass Eltern, welche ihre Kinder in ihren Pässen eingetragen hatten und in die USA oder nach Kanada reisen wollten, von den jeweiligen Fluggesellschaften zurückgewiesen wurden, weil die Kinder keine individuellen Pässe besassen. Die Eltern mussten jeweils von den Notpassstellen an den Flughäfen Zürich-Kloten und Genève-Cointrin teure Notpässe für die Kinder ausstellen lassen.
In Artikel 4 Absatz 2 der Passverordnung (SR 143.2) steht, dass Kinder unter 15 Jahren, für die nicht ein Einzelpass besteht und sofern sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in die Pässe der Eltern eingetragen werden dürfen. Trotzdem muss im Interesse von Reisenden mit Destination Nordamerika von Kindereinträgen abgeraten werden.
Für allfällige Fragen steht Ihnen bei der Gemeindeverwaltung, Sandra Weber gerne unter der Tel.Nr. 336 15 57 zur Auskunftserteilung zur Verfügung.