Teil 1 dieser Abhandlung lesen Sie hier, der dritte Teil ist unter dieser Seite zu finden.
Das im ersten Teil beschriebene Bildungsziel, nämlich das Verständnis des Wortes Gottes, erhielt 1830 eine jähe Änderung. Rund 10’000 Bürger aus dem Kanton Zürich hatten am 22. November am «Ustertag» teilgenommen. Danach ergänzten bald einmal Staats-, Geschichts- und Geographie-Bücher das Testament. Auch in Dorlikon spürten alle die weitreichendsten Veränderungen. Von nun an wurden die Lehrer in einer Schulgemeindeversammlung gewählt. Der Zeitgeist verlangte, dass der Bürger die Gesetze lesen und die Wahlzettel auch eigenhändig ausfüllen konnte. Denn in einer Demokratie sollte fortan das Volk die Besten zu ihren Vertretern wählen. Die Vorrechte der Geburt verschwanden – ausgenommen das des männlichen Geschlechts. Die Schulmeister mussten eine Prüfung ablegen, die Konrad Frei nicht hätte bestehen können.
Genau ein Jahr nachdem auch die Dorliker Bürger vom Ustertag zurück waren, begann hier mit dem tüchtigen Lehrer Bachmann von Herten eine völlig neue Schule. Am Anfang des Dorliker Visitationsbuches steht ein Eintrag des Gemeindepräsidenten Konrad Frei. Er bemerkt da, er wünsche, «dass die jehnigen Kinder welche der Schule noch nicht entlassen, ungeseümt zu derselben angehalten» würden, «und da die meisten sehr unachtsam, solle der Lehrer in aller Strenge dieselben in Zucht und Ordnung halten und so vill [wie] möglich die Lernbegierde derselben beförderen» (s. Anm. 4). In Dorliker Mundart ausgedrückt: « … d Schuel weniger schwänze, mee Rue und besser ufpasse».
Aber diese, ach so neue, nun allgemeine Schulpflicht durchzusetzen, wurde zur Hauptaufgabe der Schulpflege. Der nächste Visitationseintrag des Gemeindepräsidenten zeigt, dass 26 Kinder, welche in die Alltagsschule gehört hätten, nicht erschienen sind. «Es wird also von dem Schulbesuchenden [gemeint ist Konrad Frei] angetragen solches von dem ehrwürdigen Herr Pfarrer sonntags den nachlässigen Eltern ab der Kanzel wissen zu lassen, dass sie ihre Kinder nach Vorschrift des Gesetzes, bei Strafe und Verantwortung, zur Schule anhalten sollen.» Ein Machtwort des Pfarrers wirkte damals noch, denn am Montag bemerkte Schulpfleger Friedrich: «Bei diesem Besuch sind [die] in die Schul gehörenden Kinder vollständig gewesen.»
In die sechs Jahre umfassende Alltagsschule gehörten Kinder ab sechstem Altersjahr. Anschliessend folgte, an zwei Halbtagen, die Repetierschule. Die Singschule endete mit der Konfirmation. Nicht zu glauben für die Dorliker: diese drei Schulen sollten bald einmal auch im Sommerhalbjahr gehalten werden, wenn auch auf kleinerem Feuer. Aber unsere moderne Volksschule ist das Kind des Ustertages, damals, als die alte Regierung zurücktreten musste und der Kanton Zürich seine erste demokratische Verfassung erhielt.
Anmerkungen
4. Schulvisitationsbuch Thalheim 1831–1898 (Geimeindearchiv Thalheim, Signatur: IV B 7), Eintrag vom 23. November 1831.
Konrad Basler