Aus dem Gemeindehaus

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurde ein Bauvorhaben bewilligt.

Im Anzeigeverfahren wurde ein Bauprojekt genehmigt.

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Einen Kredit über 5300 Franken für einen neuen Strassenkandelaber bei der Kirche Thalheim
  • diverse Steuerabrechnungen 2000
  • Einen Kredit über 2300 Franken für die Anschaffung einer neuen Grundsteuer-Software, die durch den kantonalen Ge­meindesteuerämterverband angeboten wird
  • Einen Kredit über 5000 Franken für Reparaturen von defekten Drainagen
  • die Abrechnung für die Kontrolle und Er­gänzung der Topographie in den Übersichtsplänen 1:2500 und 1:5000 von 10’211.30 Franken

Die Meteorwasserleitung im Neubaugebiet Husammann ist überlastet. Bei starken Regenfällen wurde festgestellt, dass das Abwasser nicht mehr abgeleitet werden kann. Damit eine Entlastungsleitung so schnell als möglich erstellt werden kann, hat der Gemeinderat einen Kredit über 2’700 Franken für die Ausarbeitung einer Studie erteilt. Der Auftrag wurde an das Ingenieurbüro Hofmann Stegemann + Partner, Andelfingen, erteilt. Nach erfolgter Sanierungsstudie bewilligte der Gemeinderat für die Sanierung der Meteorwasserleitung im Gebiet Husammann einen Kredit von 21’000 Franken.

Seit der letzten Berichterstattung wurden Kanalisationsanschlussgebühren im Gesamtbetrag von 806.40 Franken veranlagt.

Am 11. Dezember 2000 hat die Visura Treuhandgesellschaft Zürich bei der Gemeindegutsverwaltung eine Revision der Kassen- und Buchführung vorgenommen. Der Revisionsbericht gibt zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Durch den Ausbau des Trottoirs bei der Kirche und die Sanierung des Brunnenplatzes wurden gleichzeitig auch diverse Grenzmutationen in diesem Gebiet vorgenommen. Die Politische Gemeinde hat bei dieser Gelegenheit Familie Peter und Silvia Schmidli einen Landstreifen beim Parkplatz vis-à-vis Volg verkaufen können.

Gemäss Luftreinhalteverordnung muss die Heizung im Gemeindehaus saniert werden. Der Gemeinderat hat für die entsprechenden Arbeiten einen Kredit über 18‘000 Franken bewilligt.

Der Regierungsrat hat am 5. Dezember 2000 beschlossen, die Teuerungszulage für das Jahr 2001 auf 2,5 Prozent festzulegen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Löhne und Entschädigungen der hauptberuflichen Angestellten, der Funktionäre und die Gemeindestundenlöhne ebenfalls per 1. Januar 2001 an die Teuerung (2,5 Prozent) des Staates angepasst. Damit wird die Teuerung voll ausgeglichen.

Der Bezirksrat Andelfingen hat vorläufig unsere Jahresrechnung 1999 nicht genehmigt. Da betreffend Altersheim Stammertal die entsprechenden Rekurse durch den Regierungsrat noch nicht behandelt sind, muss die Genehmigung vorläufig sistiert werden.

Einwohnerkontrolle

Die Einwohnerkontrolle teilt mit, dass per Ende 2000 641 Einwohner (1999: 618) in unserer Gemeinde wohnhaft sind. 362 Einwohner sind im Ortsteil Thalheim wohnhaft, 268 im Ortsteil Gütighausen. 11 Einwohner halten sich ausserhalb der Gemeinde auf (Altersheim, Wohnheim etc.). 139 Einwohner unserer Gemeinde sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 455 Einwohner gehören der evan­gelisch-reformierten Kirche und 78 der römisch-katholischen Kirche an. 594 Einwohner sind Schweizerbürger. 47 Einwohner sind ausländische Staatsangehörige. Unsere Gemeinde zählt 315 weibliche und 326 männliche Einwohner. Im Jahre 2000 wurden insgesamt 47 Neuzuzüge und 31 Wegzüge registriert.

Zivilstandsnachrichtenerscheinen wieder

Am 1. Januar 2001 ist die total revidierte kantonale Zivilstandsverordnung (ZStV) in Kraft getreten. Aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens erhalten die Gemeinden wieder die Kompetenzen über eine allfällige Publikation zu entscheiden. Gemäss § 17 ZStV kann der Gemeinderat anordnen, dass Trauungen, Geburten und Todesfälle veröffentlicht werden. Der Gemeinderat hat sich nun dafür ausgesprochen, dass die Zivilstandsnachrichten in der Dorfposcht wieder erscheinen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss jedoch gemäss § 17 der kant. ZStV in jedem Fall vor einer Publikation die ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten bzw. der Widerspruchsberechtigten Angehörigen vorliegen.

Kadaversammelstelleneuer provisorischer Standort beim Werkgebäude Thalheim

Durch den Verkauf des Milchlokal Thalheims an Dritte musste der Tierkadaver während der letzten Wochen bei der Regionalen Kadaversammelstelle in Andelfingen abgegeben werden. Der Gemeinderat Thalheim hat nun einen eigenen Kühlcontainer angeschafft. Auf Grund von Reklamationen aus der Nachbarschaft betreffend den Immissionen beim bisherigen Kadaverstandort hat der Gemeinderat entschieden, auf Zusehen hin den neuen Kühlcontainer beim Werkgebäude im Püntenrain aufzustellen.

Geschwindigkeitsanalyse mit «Speedy»

In der Zeit vom 6. bis 11. November 2000 wurde mit dem Geschwindigkeitsmessgerät des TCS beim Schulhaus Thalheim sowie in Gütighausen bei der Ortseinfahrt von Andelfingen Messungen durchgeführt. Die Messungen zeigen ein nicht so erfreuliches Bild. In Gütighausen wurden insgesamt 420 Fahrzeuge gemessen. Durchschnittlich wurde eine Geschwindigkeit von 60 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h gemessen. Die Höchstgeschwindigkeit betrug 110 km/h!

Beim Schulhaus Thalheim wurden insgesamt 2966 Fahrzeuge erfasst. Die durchschnittliche Geschwindigkeit betrug hier 52 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug hier 101 km/h.

Entsorgungsaktion Sonderabfall

Am 7. November 2000 wurden anlässlich der Entsorgungsaktion für Haushaltssonderabfälle insgesamt 194 kg Sonderabfälle abgegeben. Angeführt wird die Liste der Abfälle mit den Dispersionsfarben (60kg) gefolgt von den Ölfarben (58kg) und den Pflanzenschutzmitteln (21 kg).

Gratisabgabe der Bücher von Konrad Basler an die Einwohnerschaft

Auf Anregung von Konrad Basler hat der Gemeinderat entschieden, dass die Chroniken von Konrad Basler an interessierte Einwohnerinnen und Einwohner gratis abgegeben werden. Auf der Gemeindeverwaltung stehen folgende Bücher bereit:

  • Thalheim
  • Spurensicherung
  • Dorliker Auswanderer
  • Dorlikon an der Grenze des Wachstums

Flurwegnamenplan genehmigt

Nach der öffentlichen Auflage hat der Gemeinderat noch einige Änderungen am Flurwegnamenplan einfliessen lassen. Am 12. Dezember 2000 hat der Gemeinderat diesen verabschiedet.

Gemeindeversammlung vom15. Dezember 2000

Am 15. Dezember 2000 hat die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde folgende Beschlüsse erlassen:

  • Wahl von Guido Felix in das Wahlbüro Thalheim (Ersatzwahl für Matthias Schüssler)
  • Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2001 und Festsetzung des Steuerfusses für das Politische Gut auf 42Prozent

Es wurden keine Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes dem Gemeinderat eingereicht.

Gemeindeversammlungstermine 2001

Der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlungstermine für 2001 festgelegt. Diese finden am Freitag, 15. Juni 2001 und Freitag, 14. Dezember 2001 statt.

T(h)alheim-Treffen 2001

Wie bereits in der letzten Dorfposcht zu lesen war, suchen wir für das T(h)alheim-Treffen 2001, welches am 7. und 8. Juli 2001 stattfindet, noch Übernachtungsmöglichkeiten von Privaten für unsere Gäste aus den verschiedenen T(h)alheims. Bis heute sind ein paar wenige Angebote auf der Gemeindeverwaltung eingegangen. Der Gemeinderat appelliert deshalb noch einmal an die Gastfreundschaft der Einwohnerinnen und Einwohner von Thalheim und Gütighausen und bittet Sie, für unsere Gäste ein bis zwei Übernachtungen zu übernehmen (Bettenzahl nach oben offen). Sollte dies bei Ihnen möglich sein oder haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 336 15 57).

Krankenkassen-Prämienverbilligung im Jahr 2001 und 2002

Der Regierungsrat hat die Einkommensgrenzen sowie die Prämienverbilligungsbeiträge 2001 neu festgesetzt. Die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und Beihilfen zur AHV/IV erhalten weiterhin ihre Prämienverbilligung ganz über diese Leistungen ausgerichtet.

Alleinstehende Personen dürfen eine Prämienverbilligung erwarten, wenn ihr steuerbares Einkommen 36’000 Franken unterschreitet. Bei den übrigen Personen liegt die Einkommensgrenze bei 44’600 Franken. Das steuerbare Vermögen darf jedoch die Grenze von 300’000 Franken nicht überschreiten. In diesem Jahr beträgt die Prämienverbilligung für Erwachsene zwischen 480 bis 1320 Franken und für Kinder zwischen 240 bis 540 Franken.

Wer bis zum 30. November 2001 keine Mitteilung über den Prämienverbilligungsbeitrag erhält, jedoch glaubt, die Voraussetzungen, gestützt auf die massgeblichen Steuerfaktoren erfüllt zu haben, meldet sich auf unserer Gemeindeverwaltung. Wir werden die Anspruchsvoraussetzungen überprüfen und eine Nachmeldung an die SVA Zürich veranlassen.

Die Prämienverbilligung 2002 muss neu beantragt werden. Die berechtigten Personen erhalten im Mai 2001 ein entsprechendes Antragsformular. Dieses muss zwingend innerhalb von zwei Monaten der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) eingereicht werden, ansonst verfällt der Anspruch auf Prämienverbilligung. Ein entsprechende Merkblatt über die Prämienverbilligung 2001 und 2002 kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Sozialversicherungen – Änderungen per 1. Januar 2001

Es folgen einige wichtige Änderungen, die auf den Jahreswechsel bei den Sozialversicherungen stattgefunden haben:

AHV/IV

  1. Die Renten werden um 2,5 Prozent erhöht. Die Mindestrente steigt von 1005 auf 1030 Franken, die Maximalrente von 2010 auf 2060 Franken. Bei den Ehepaaren beträgt der neue Plafonds 3090 (bisher 3015) Franken.
  2. Das Rentenalter der Frauen steigt auf 63 Jahre. Sie haben indessen die Möglichkeit, die AHV wie bisher mit 62 Jahren zu beziehen. Ihre Rente wird dann lebenslänglich um 3,4 Prozent gekürzt. Für die Männer wird neu ein Vorbezug von zwei Jahren möglich, doch kostet sie die Kürzung 6,8 Prozent pro Jahr.
  3. Die Ausgleichskassen werden verpflichtet, kostenlos provisorische Rentenberechnungen zu erstellen.
  4. Bei den Beiträgen tritt ein verschärftes Inkasso in Kraft. Davon betroffen sind vor allem Versicherte, die selbstständig oder nicht erwerbstätig sind.
  5. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich verzichtet ausnahmsweise auf den automatischen Versand von Steuerausweisen für die im Jahre 2000 bezogenen Renten. Das Steueramt akzeptiert in der Regel die Vorlage des Post- oder Bankgutschriftbeleges eines Monats. In Spezialfällen (z.B. bei Rentenänderungen, Nachzahlungen sowie Verrechnungen) kann ein Steuerausweis angefordert werden.

BVG

  1. In der beruflichen Vorsorge (2. Säule) werden neu Einkommen bis zu 74’160 Franken obligatorisch versichert. Der Koordinationsabzug beträgt 24’720 Franken.
  2. Der Einkauf in die Pensionskasse wird nach oben begrenzt, um Steuerumgehungen vorzubeugen. Die Massnahme wirkt sich aber höchstens auf Personen mit hohen Einkommen kurz vor der Pensionierung aus. Nicht betroffen sind Wiedereinkäufe nach einer Scheidung.
  3. Pensionskassenrenten, die noch im Jahr 2001 zu laufen beginnen, werden lebenslänglich zu 80 Prozent besteuert. Das Gleiche gilt, wenn das Kapital vor dem Jahr 2002 bezogen wird. Später fällig werdende Gelder werden voll zu hundert Prozent besteuert. – Steuertipp: Wenn Sie das Glück haben, Ihre Pensionierung planen zu können, lohnt es sich diese auf spätestens 30. November 2001 festzulegen. So versteuern Sie Ihre Rente lebenslänglich zu 80 Prozent.

Säule 3a

Im Jahr 2001 können Angestellte 5933 Franken steuerbefreit in die dritte Säule (gebundene Vorsorge bei einer Bank oder Versicherung) einzahlen; Selbstständige ohne 2. Säule 29’664 Franken, maximal aber zwanzig Prozent des Einkommens.

Für alle, welche sich mehr für die Sozialversicherungen interessieren, hat die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich eine Internet-Adresse eingerichtet. Der Einstieg erfolgt über www.svazurich.ch.

Vormundschaftswesen

In der Berichtsperiode genehmigte der Ge–meinderat in seiner Eigenschaft als Vormundschaftsbehörde einen Beistandsschaftsschlussbericht und einen Unterhaltsvertrag.

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