Aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Im Anzeigeverfahren wurden folgende Bauprojekte genehmigt:

  • Dachfenster Keller GmbH, Im Buck 20, Gütighausen: Ersatz Dachflächenfenster bei Garagengebäude Assek.-Nr. 49, Im Buck, Gütighausen (Kernzone)
  • Swisscom Schweiz AG, Wireline Access, Zürich: Neubau Verteilerkabine für VDSL-Ausbau, beim ehemaligen Feuerwehrgebäude Gütighausen, beim Schulhaus 7 (Kernzone)
  • Getreidetrocknungs AG, Im Obmann 1, Thalheim: Beschriftungstafel an Gebäude Assek-Nr. 13, Im Obmann (Gewerbezone)

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Kreditabrechnung über 33’819.20 Franken für den Umbau der Duschen inkl. Trennwand im Schulhaus Thalheim
  • Kredit über 4000 Franken für die Anschaffung von 20 Wasserzählern
  • Kredit über 8500 Franken für den Ersatz von Turngeräten
  • Kredit über 3500 Franken für den Rasenunterhalt beim Primarschulhaus Thalheim
  • Kredit über 37’300 Franken für diverse Strassenunterhaltsarbeiten
  • Kredit über 7500 Franken für die Reinigung und Neumarkierung des Sportplatzes bei der Turnhalle

Für die Führung der AHV-Zweigstelle auf der Gemeindekanzlei vergütet die Sozialversicherungsanstalt der Gemeinde für das abgelaufene Jahr 4003 Franken.

Gemeindeversammlungvom 9. Juni 2011

Am Donnerstag, 9. Juni 2011 werden folgende Geschäfte für die Politische Gemeinde behandelt:

  • Genehmigung der Jahresrechnung 2010
  • Einführung der Schulsozialarbeit für eine Evaluationsphase von drei Jahren
  • Initiative Beitritt Genossenschaft Wole und Zeichnung von 201 Anteilen (100’500 Franken)

Ablehnung der Initiative Wole

Am 9. September 2010 reichte Ingrid Lüthi Hasani und sechs Mitunterzeichnende eine Initiative mit folgendem Wortlaut ein:


Die Gemeinde Thalheim an der Thur wird Mitglied der «Genossenschaft Wohnen und Leben Thalheim» und zeichnet 201 Genossenschaftsanteile von je 500 Franken, Totalbetrag 100’500 Franken. Somit unterstützt auch die Gemeinde die Entwicklung von alters- und behindertengerechtem Wohnen auf gemeinnütziger Basis in Thalheim an der Thur.


Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Initiative aus folgenden Gründen abzulehnen:


Die Genossenschaft Wole ist bereits im Januar 2010 an den Gemeinderat getreten, mit dem Gesuch um Zeichnung von mindestens 100 Genossenschaftsanteilen im Wert von 50’000 Franken. Der Gemeinderat lehnte dieses Gesuch ab mit der Begründung, dass Beiträge oder Beteiligungen der Gemeinde an einen konkreten Nutzen gebunden sein sollten und dass private Unternehmungen nicht konkurrenziert werden dürfen.


Die Genossenschaft Wole verfolgt mit dem Bau von alters- und behindertengerechten Wohnungen ein Ziel, das in den Aufgabenbereich einer Gemeinde fällt. Wie die Initianten richtig bemerken, werden Alterswohnungen in vielen Gemeinden von der Politischen Gemeinde selber erstellt. Der Gemeinderat hat letztmals im Jahre 2000 Interessenten aus der Gemeinde für Alterswohnungen gesucht. Zu diesem Zeitpunkt war das Interesse aber noch sehr gering.


Grundsätzlich unterstützt der Gemeinderat das Projekt der Genossenschaft Wole. Er lehnt aber den hohen Beitrag aus Steuergeldern aus finanzpolitischen Gründen und Gründen der Rechtsgleichheit ab.

Die Initiative der Wole hätte eigentlich bereits an der letzten Gemeindeversammlung behandelt werden müssen. Die Initianten stimmten aber einer Behandlung der Initiative an der Gemeindeversammlung vom Juni 2011 zu. In der Zwischenzeit wurde den Initianten die Gelegenheit gegeben, die Initiative vor dem Gemeinderat zu begründen und zusätzliche Finanzierungsnachweise beizubringen. Der SVW (Schweizerischer Verband für Wohnungswesen) hat unterdessen dem Projekt zugestimmt und die Initianten sind zuversichtlich, dass auch entsprechende Bankkredite bewilligt werden. Bis heute liegen dem Gemeinderat keine schriftlichen Zusagen der Banken zur Finanzierung vor.


Der Gemeinderat musste noch prüfen, ob die alters- und behindertengerechten Wohnungen mit allgemeinen Steuergeldern mitfinanziert werden sollen. Der Gemeinderat kam zum Schluss, dass in der Gemeinde genügend alters- und behindertengerechter Wohnraum zur Verfügung steht. Im Moment entstehen viele Neubauten in Thalheim und Gütighausen, wo entsprechende Wohnungen mit Lift zur Verfügung stehen. Bei einer Beteiligung der Gemeinde ist es entscheidend, dass ein konkreter Nutzen für die Bevölkerung ausgewiesen wird und keine Privatpersonen oder Unternehmungen durch die Subvention der Gemeinde konkurrenziert werden. Es bestehen keine rechtlichen Bestimmungen, dass die Gemeinden verpflichtet, Alterswohnungen finanziell zu unterstützen oder selber zu bauen.


Die Genossenschaft Wohnen und Leben Thalheim bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe die Förderung, Erstellung und Beschaffung von preisgünstigen Wohnungen im Mietverhältnis auf gemeinnütziger Grundlage. Die provisorischen Mietzinsberechnungen der Initianten zeigen jedoch, dass die Mietpreise ortsüblich ausfallen werden. Private Bauherren bieten in der Gemeinde Thalheim vergleichbare Wohnungen zu gleichen Preisen an.


Der Gemeinderat kommt aus diesen Überlegungen zum Schluss, dass die Initiative private Bauherren benachteiligt, da diese zu gleichen Preisen auch alters- und behindertengerechten Wohnraum in der Gemeinde erstellen. Damit die Genossenschaft nicht finanziell bevorteilt wird, empfiehlt er den Stimmberechtigten die Initiative «Wole» zur Ablehnung.

Gemeindeliegenschaften

Die Schnitzelheizung für das Schulhaus Thalheim wird in diesem Jahr während den Sommerferien eingebaut werden. Die Gemeindeversammlung genehmigte dafür am 10. Dezember 2009 einen Kredit über 145’000 Franken. Der Gemeinderat konnte unterdessen die Arbeitsvergaben für die Heizanlage (Tinner AG, Seuzach) und die Baumeisterarbeiten (Blatter AG, Seuzach) vornehmen.

Wasserversorgung

In diesem Jahr war vorgesehen, die Projektierung der Wasser-Ringleitung im Gebiet Obmann zu erstellen. Der Gemeinderat bewilligte dazu bereits einen Projektierungskredit. Die Ringleitung hätte zu besseren Druckverhältnissen bei den Aussenhöfen in diesem Gebiet geführt.


Das zuständige Ingenieurbüro stellte bei der Projektierung fest, dass die Wassermessung der Gruppenwasserversorgung versetzt werden müsste, da die Ringleitung vor der Wassermess-Station (Reservoir Thalheim) erstellt würde. Der Vorstand der Gruppenwasserversorgung hat sich anlässlich der letzten Sitzung gegen die Übernahme der anfallenden Kosten für diese Versetzung ausgesprochen. Gemäss Kostenschätzung belaufen sich die zusätzlichen Kosten für diese Versetzung der Wassermess-Station auf 120’000 Franken. Da der Gemeinderat der Meinung ist, dass die Versetzung einer Messstation der Gruppenwasserversorgung nicht Aufgabe der örtlichen Wasserversorgung ist und somit diese Kosten auch nicht übernehmen will, kann das Projekt vorläufig nicht weiter verfolgt werden und ist sistiert worden. Es sollen weitere Verhandlungen mit der Gruppenwasserversorgung in dieser Angelegenheit geführt werden.


Da die Wasserversorgung Thalheim immer noch einen hohen, unerklärlichen Wasserverlust ausweist, wurde im Gegenzug zu dieser Sistierung das Ingenieurbüro Wolfensberger und Fritschi beauftragt, eine Wasserverlustanalyse durchzuführen. Für eine erste Phase wurde ein Planungskredit über 2000 Franken bewilligt.

Erhöhung der Grundgebühr bei den Klärgebühren

Die Abwassergebühren mussten letztmals per 1. Oktober 2009 erhöht werden. Seit Ende 2009 ist die Spezialfinanzierung im Abwasserbereich aufgebraucht. Die Erhöhung per 1. Oktober 2009 zeigte zwar seine Wirkung, jedoch zeigt auch die Berechnung der Finanzverwaltung, dass die Grundgebühren im Abwasserbereich zu tief angesetzt sind. Diese sollten 40 % der entstehenden Kosten in etwa decken. Im Moment decken die Grundgebühren lediglich 15.4 Prozent. Da es zu einer Verzögerung bei der neuen Siedlungsentwässerungsverordnung kommt, können die neuen Grundgebühren frühestens auf 1. Oktober 2012 eingeführt werden. Damit sich das Defizit im Abwasserbereich in Grenzen halten lässt, hat der Gemeinderat entschieden, die Grundgebühr von heute 80.00 Franken auf 100.00 Franken pro angeschlossenes Gebäude zu erhöhen. Diese Erhöhung wird somit erstmals auf den Rechnungen im Jahre 2013 in Erscheinung treten. Die Spezialfinanzierung im Abwasserbereich zeigt im Moment eine Schuld an die Politische Gemeinde von 40’064.10 Franken.


Gegen diesen Beschluss kann innert dreissig Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Postfach, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der entsprechende Beschluss ist auf der Gemeindekanzlei erhältlich.

Traulokal im Gemeindehaus Thalheim aufgehoben

Die Anforderungen an die Traulokale sind per 1. Januar 2011 gestiegen. Sämtliche Traulokale müssen auch für Behinderte gut zu erreichen sein und zudem sind Einschränkungen für nicht in der Gemeinde wohnhafte Traupaare nicht mehr möglich. In den letzten 3 Jahren wurden keine Trauungen in Thalheim mehr durchgeführt. Da das Bezirkszivilstandsamt sich auf 4 – 5 Traulokale im Bezirk konzentrieren möchte, hat der Gemeinderat entschieden, auf das Traulokal (Sitzungszimmer im Gemeindehaus) in Thalheim zu verzichten. Das Haupttraulokal befindet sich weiterhin im Schloss Andelfingen.

Ab Juni sind die Feuerbrandkontrolleure der Gemeinde unterwegs

Ab Juni finden in den Zürcher Gemeinden die Feuerbrandkontrollen statt. Wir bitten Sie, Ihrem Gemeindekontrolleur, falls nötig, Zugang zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Feuerbrand ist eine bakterielle Pflanzenkrankheit, die in Kernobstanlagen, Hochstammobstgärten und Baumschulen (Apfel, Birne, Quitte) grossen Schaden anrichten kann. Zu den Wirtspflanzen gehören Cotoneaster und Weissdorn. Eine vollständige Wirtspflanzenliste und viele weitere Informationen zu Feuerbrand sind auf der Internetseite www.feuerbrand-zh.ch zu finden.

Wie ist Feuerbrand zu erkennen?


Hauptsächlich über die Blüte dringen die Feuerbrandbakterien in die Wirtspflanzen ein. Vom Stielgrund her verfärben sich Blüten und Blätter braun bis schwarz. Oft krümmt sich die Spitze befallener Äste hakenförmig. Äste bis hin zur ganzen Pflanze sterben ab. Erste Symp–tome sind wenige Wochen nach der Blüte sichtbar.

Was tun bei Befallsverdacht?


Feuerbrand ist meldepflichtig. Wenden Sie sich bei einem Verdachtsfall an Ihre Gemeindeverwaltung oder direkt an den Gemeindekontrolleur. Er verfügt über die nötigen Kenntnisse und Kontakte, wie im entsprechenden Fall am besten vorzugehen ist. Wegen der Verschleppungsgefahr sollten befallene Pflanzenteile nicht berührt oder selber abgeschnitten werden. Wenn Sie näher als 500 Meter an einer Obstanlage wohnen, sind Neupflanzungen von Wirtspflanzen gemäss Fachstelle Pflanzenschutz unerwünscht. Obstproduzenten Ihrer Gemeinde sind Ihnen dankbar, wenn Sie mithelfen, den Feuerbrand-Befallsdruck so niedrig wie möglich zu halten.

Erinnerung an Nachtparkgebühren

Wer in Thalheim sein Fahrzeug regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund abstellt, hat eine Nachtparkgebühr zu entrichten. Fahrzeughalter die den öffentlichen Grund für diesen Zweck benutzen, haben sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Gewerbeverzeichnis

Im Internet unter www.thalheim.ch können Firmen einen Gewerbeeintrag vornehmen. Das Antragsformular für einen Eintrag finden Interessenten auf unserer Gewerbeseite.

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