Aus dem Gemeindehaus

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende Bauvorhaben bewilligt:

  • Rolf Treichler, Ossingerstr. 11, Gütighausen: Bau eines Schwimmbeckens beim Wohnhaus Assek.-Nr. 407, Kat.-Nr. 39 (Kernzone)
  • Andreas Fehr, Ossingerstr. 18, Gütighausen: Anbau Schopf für Notstromaggregat an bestehenden Wagenschopf Assek.-Nr. 578, Kat.-Nr. 855, Bilg (Landwirtschaftszone)
  • Elektrizitätswerke Kanton Zürich: Anbau Transformatorenstation an bestehende Garage Assek.-Nr. 554, Kat.-Nr. 277, Hauenrain (Landwirtschaftszone)

Neukonstituierung des Gemeinderates

Seit dem 1. Januar 2006 ist die Gemeindeordnung der Einheitsgemeinde in Kraft. Die ersten Gemeinderatssitzungen wurden bereits mit dem sechsten Gemeinderat durchgeführt. Gemäss der Gemeindeordnung nimmt der Präsident der Primarschulpflege automatisch Einsitz im Gemeinderat. Der Präsident der Primarschulpflege, Thomas Kübler, hat bei der Neukonstituierung das Ressort Schule im Gemeinderat übernommen. Weitere Aufgaben darf der Primarschulpflegepräsident im Gemeinderat nicht übernehmen. Der Rest des Gemeinderates führt seine Ressorts unverändert weiter. Eine neue Ressortverteilung findet erst nach den Erneuerungswahlen im April statt.

Der Gemeinderat musste gemäss der neuen Gemeindeordnung ein Organisations- und ein Geschäftsreglement erlassen. Diese beiden Reglemente wurden an der ersten Sitzung im neuen Jahr erlassen und regeln den Sitzungsablauf sowie die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Gemeinderäte.

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Kreditabrechnung über 3273.50 Franken für die Sanierung von Kontrollschächten der Mischwasserkanalisation der Gemeinde
  • Leistungsvereinbarung mit der KISPEX bis 31. 12. 2010

In der Berichtsperiode setzte der Gemeinderat Grundstückgewinnsteuern im Gesamtbetrag über 65’760 Franken fest.

Der Regierungsrat hat am 6. Dezember 2005 beschlossen, keine Teuerungszulage für das Jahr 2006 zu gewähren. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Löhne und Entschädigungen der hauptberuflichen Angestellten, der Funktionäre und die Gemeindestundenlöhne ebenfalls per 1. Januar 2006 unverändert belassen.

Die EDV-Anlage auf der Gemeindeverwaltung ist in die Jahre gekommen. Die Personalcomputers und der Server wurden 1999 bzw. 2001 angeschafft. Ein Ersatz wurde notwendig, da auch geplant ist, die Software der Gemeindeverwaltung noch in diesem Jahr zu erneuern. Als erstes wurde nun die Hardware ausgewechselt. Für den Eratz der drei PCs sowie des Servers genehmigte der Gemeinderat einen Kredit über 24’200 Franken. Die neuen Computers sind seit Anfang März in Betrieb.

Jahresrechnung 2005

Die Jahresrechnung 2005 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 245’623.45 Franken ab. Im Voranschlag 2005 wurde noch mit einem Rückschlag von 208’300.00 Franken gerechnet. Die Jahresrechnung schliesst somit um rund 453’000 Franken besser ab als erwartet. Es wurden Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von 147’957.30 Franken vorgenommen. Insgesamt wurden Investitionen über 237’987 Franken getätigt. Die erwarteten Steuereinnahmen konnten deutlich übertroffen werden. Es wurden rund 175’000 Franken mehr eingenommen als erwartet. Sowohl die Wasserversorgung, die Abfallbeseitigung und die Abwasserversorgung der Gemeinde Thalheim an der Thur arbeiten kostendeckend. Es konnten sogar in allen Bereichen Überschüsse erwirtschaftet werden, die in den kommenden Jahren für allfällige Defizite verwendet werden können. Das Eigenkapital erhöht sich durch den Ertragsüberschuss von 4’179’984.50 Franken auf 4’425’607.95 Franken.

Gemeindeversammlungstermine 2006

Der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlungstermine für 2006 festgelegt. Neu finden diese jeweils am Donnerstag statt. Die Rechnungsgemeindeversammlung wurde auf Donnerstag, 15. Juni 2006 und die Budgetgemeindeversammlung auf Donnerstag, 14. Dezember 2006 festgesetzt.

Wasserversorgung

Da die EKZ Grabarbeiten im Verbindungsweg zwischen «beim Schulhaus» und der Mitteldorfstrasse vornehmen muss, hat der Gemeinderat entschieden, die in diesem Strassenstück liegende Wasserleitung zu ersetzen. Die Wasserleitung stammt aus dem Jahr 1893 und weist einen zu kleinen Durchmesser auf. Für den Ersatz dieser Leitung genehmigte der Gemeinderat einen Kredit über 60’000 Franken. Die Arbeiten wurden an die Karl Erb AG vergeben und werden voraussichtlich Anfangs März ausgeführt.

Amtsübergabe vom Betreibungsamt

Am 24. Februar 2006 fand die offizielle Amtsübergabe des Betreibungsamtes Thalheim statt. Frau Regula Lehmann hat nach dem Rücktritt von Markus Ritzmann das Betreibungsamt interimistisch geführt. Nun hat sie die Akten und Register dem offiziellen Nachfolger Robert Weidmann übergeben können. Der Gemeinderat bedankt sich herzlich bei Frau Lehmann für diesen kurzfristigen Einsatz für unser Betreibungsamt.

Die neue Adresse des Betreibungsamtes Thalheim lautet:
Betreibungsamt Thalheim
Robert Weidmann
Andelfingerstrasse 12
8452 Niederwil-Adlikon
Tel. 052 317 25 78
Fax 052 317 25 78

Änderung bei der privaten Schutzraumkontrolle

Die Zivilschutzorganisation Weinland (alle Gemeinden im Bezirk Andelfingen) offeriert den Gemeinden, dass sie im Rahmen der Zivilschutzübungen auch die private Schutzraumkontrolle durchführen könnte. Mehrkosten für die Gemeinden sollten keine entstehen, da die Schutzraumkontrolle durch Zivilschutzdienstleistende durchgeführt wird. Aus diesen Kostengründen hat sich der Gemeinderat entschieden, die Aufgabe der privaten Schutzraumkontrolle der Zivilschutzorganisation Weinland per 1. Januar 2007 zu übertragen. Der bisherige Kontrolleur, Herr Heinz Brunner aus Andelfingen, wird diese Aufgabe noch bis Ende Dezember 2006 für unsere Gemeinde erledigen.

Private Erschliessung Huebbachstrasse

Die Arbeiten für die Erschliessungsarbeiten wurden vom Gemeinderat am 28. Februar 2006 an die Firma W. Schneider AG im Betrag von 92’316.80 Franken vergeben. Die Erschliessungsarbeiten sollten im Frühjahr ausgeführt werden.

Kläranlage

Am 21. Mai 2003 hat der Gemeinderat Thalheim die Ingenieurarbeiten für den Ausbau der Kläranlage Gütighausen an die Gebr. Hunziker AG in Winterthur vergeben. Seither konnten die Planungs-, Bewilligungs- und Projektierungsarbeiten vorangetrieben werden, sodass mittlerweile das Detailprojekt vorliegt. Am Freitag, 10. März 2006 fand der Spatenstich unter Anwesenheit der Gemeinderätedelegationen Thalheim, Adlikon und Dägerlen, des Kläranlagebetriebspersonals, des kantonalen Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Umwelt (AWEL), der Ingenieure und der beauftragten Bauunternehmung statt.

Bisher konnten für den Ausbau der ARA Gütighausen vom Gemeinderat Thalheim Arbeitsvergaben von 1.1 Mio. Franken getätigt werden. Die getätigten Arbeitsvergaben sind bereits zirka achtzig Prozent der Gesamtkosten von 1.38 Mio. Franken, die für den bevorstehenden Ausbau erforderlich sind.

Die ARA Gütighausen wurde 1978 für 1200 Einwohnerwerte erstellt und ist seither ohne Sanierung beziehungsweise Erneuerung in Betrieb. Die in die Jahre gekommene biologische Stufe erfüllt die geforderte Reinigungsleistung seit längerem nicht mehr. Die biologische Stufe wird durch ein modernes Verfahren ersetzt. Im Bereich der Schlammbehandlung und der weiteren Anlageteile sind nach 28 Betriebsjahren Sanierungs- und Wert-erhaltungsarbeiten anstehend.

Die Erweiterung erfolgt in der biologische Reinigungsstufe. Bei der neuen Kläranlage Gütighausen, die auf ein Ausbauziel von 1600 Einwohnerwerten (echte Einwohner inklusive Industrie- und Gewerbeanteil) dimensioniert ist, wird in der biologischen Reinigung das SBR-Verfahren (Sequencing Batch Reactor) eingesetzt.

Parkkarte für gehbehinderte Personen

Ab 1. März 2006 ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich zuständig für die Erteilung der Parkkarten für Gehbehinderte. Alle durch die bisherigen Bewilligungsstellen (Polizei und Gemeinden) ausgestellten Parkkarten und die darin erwähnten Laufzeiten behalten ihre Gültigkeit und dürfen bis zu ihrem Ablauf, höchstens aber bis Ende 2007 verwendet werden.

Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens 6 Monaten eine Fortbewegung zu Fuss nur bis etwa zweihundert Meter bzw. mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich ist. Hierbei handelt es sich um Gehbehinderungen deren Ursache im Bewegungsapparat der Beine (direkte Gehbehinderung) wie auch im Atem- und Kreislaufsystem (indirekte Gehbehinderung) liegen können. Die Art der Gehbehinderung ist mit einem ärztlichen Attest zu bescheinigen. Die Behörde kann zusätzlich ein ärztliches Zeugnis eines Vertrauensarztes verlangen.

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