Flurstrassen, Hecken, Brennholz

Leider mussten wir in letzter Zeit öfters feststellen, dass der Unterhalt der Meliorationsanlagen nicht ordnungsgemäss eingehalten wurde.

Aus diesem Grund erinnern wir Sie nochmals auf die in der Meliorationsverordnung vom 1. September 1976 u. a. enthaltenden Punkte.

  • Beim Pflügen einen Abstand von mindestens 25 Zentimeter bei den Wegmarken einzuhalten. Es darf nicht auf den Feldwegen gewendet werden.
  • Die Feld- und Waldwege sind nach den Arbeiten zu reinigen.
  • Das Abranden der Strassenränder bei Notwendigkeit sofort durchzuführen.
  • Im Weiteren macht der Landwirtschaftsvorstand darauf aufmerksam, dass im Laufe des Winters Teile der Flurwegstrassen abgerandet werden. Dies erfolgt bis auf die Höhe der bestehenden Marksteine. Den betroffenen Landbewirtschaftern wird in Erinnerung gerufen, dass ein allfälliger nötiger Grünstreifen ab der Marksteingrenze vorhanden sein muss.

Beim Nichteinhalten der drei ersten Punkten ist der Gemeinderat berechtigt, die Grundeigentümer bzw. Bewirtschafter mit einer Ordnungsbusse zu belegen und nötigenfalls die anfallenden Arbeiten durch Dritte auf Kosten des Grundeigentümers besorgen zu lassen.

Besten Dank für Ihre Mithilfe

Der ressortverantwortliche Gemeinderat P. Benz


In den nächsten Tagen wird durch die Gemeinde das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher im Wohngebiet und auch ausserhalb des Wohngebietes kontrolliert.

Wir bitten Sie, Ihre Bäume und Sträucher zu prüfen, ob sie folgenden Bedingungen dauernd entsprechen:

  • Bäume und Sträucher ragen nicht über die Strassen- bzw. Weggrenze hinaus
  • Ast- und Blattwerk von Bäumen halten über Strassen einen Lichtraum von 4,5 Metern ein, bei Fusswegen genügen 2,5 Meter
  • Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Verzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 Meter nicht überschreiten; zwischen 0,8 und drei Metern Höhe dürfen keine Teile von ausserhalb wurzelnden Pflanzen hineinragen.
  • Ebenfalls sind von den privaten Waldbesitzern die Bäume und Sträucher längs der Waldstrassen zurückzuschneiden.

Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bitten wir Sie bis 31. Dezember 2005 Ihre Bäume, Gebüsche, Hecken und Sträucher zurück- oder abzuschneiden. Nach diesem Termin erfolgt diese Arbeit auf Kosten des Grundeigentümers durch die Gemeinde.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

der Gemeinderat


Brennholzbestellungen 2006

Benötigen Sie Brennholz? Wenn ja, können Sie dies wie im letzten Jahr mit einem Bestellformular, welches auf der Gemeindeverwaltung Thalheim (052 320 82 82) erhältlich ist, bestellen.

Bestellungen sind jeweils bis 30. November des laufenden Jahres an die Gemeindeverwaltung Thalheim, 8478 Thalheim an der Thur zu senden.

Forstteam Thalheim

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