Aus dem Gemeindehaus

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende Bauvorhaben bewilligt:

  • A. Strassmann / S. Hofmann, Bergstrasse 8, Thalheim und J. Eisenring AG, Höhenstrasse 15, Wil: Neubau Doppel-Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Kat.-Nrn. 1047 + 1048, Luegi (Zone W2)

Im Anzeigeverfahren wurden folgende Bauprojekte genehmigt:

  • Karl Erb AG, Im Obmann, Thalheim: Erstellung eines Lagerraumes unter Terrain bei Gebäude Assek.-Nr. 30, Kat.-Nr. 1066, im Obmann (Gewerbezone)

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2006 zuhanden der RPK verabschiedet. Der Gemeinderat zusammen mit der Primarschulpflege beantragen im nächsten Jahr einen gleichbleibenden Steuerfuss von 93 Prozent.

Durch den Zusammenschluss der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde musste für das kommende Jahr erstmals ein gemeinsames Budget erstellt werden. Der Voranschlag 2006 weist einen Aufwandüberschuss von 299’900 Franken aus. Könnte die Gemeinde einen gleichen Steuerkraftausgleichsbeitrag wie im Jahre 2005 vereinnahmen, dann würde der Aufwandüberschuss nur 39’900 Franken betragen. Der Steuerkraftausgleich wird jedoch um ca. 260’000 Franken tiefer ausfallen, dies ist die Folge des einmaligen Ertrages eines Steuerzahlers, welcher die Steuerkraft der Gemeinde für ein Jahr erhöht. In den kommenden Jahren werden bei der Gemeinde Beitragserhöhungen an Dritte den Voranschlag beeinflussen, woraus sich Defizite bilden. Der Gemeinderat hat jedoch versucht, die Kosten auf dem Niveau des Vorjahres zu halten.

Der zu erwartende Ausgabenüberschuss wird durch eine Entnahme des Eigenkapitals gedeckt. Nach Entnahme des Ausgabenüberschusses von 299’900 Franken verbleibt voraussichtlich ein Eigenkapital von 4’195’163 Franken per 31. Dezember 2006.

Die Investitionsrechnung im Verwaltungsvermögens sieht Ausgaben von 1’247’750 Franken vor. Nach Abzug der Einnahmen von 555’000 Franken verbleiben Nettoinvestitionen von 692’750 Franken im Verwaltungsvermögen.

Die Investitionsrechnung im Finanzvermögen sieht Ausgaben von 951’000 Franken vor. Nach Abzug der Einnahmen von 906’200 Franken verbleiben Nettoveränderungen von 44’800 Franken im Finanzvermögen.

Der Gemeinderat genehmigte zudem:

  • Voranschlag 2006 der Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi
  • Neuer Vertrag für die Nachführung der amtlichen Vermessung mit dem Ingenieurbüro Hofmann Stegemann + Partner, Andelfingen
  • Jährlich wiederkehrender Kredit über 600 Franken für den Support der Gemeindesoftware-Lösung via dem EDV-Netz des Kantons Zürich
  • Kreditabrechnung über 22’228.10 Franken für die Strassensanierung Wäniswies.

Seit der letzten Berichterstattung konnten im Zusammenhang mit Grundstückveräusserungen Grundstückgewinnsteuer-Einnahmen im Betrag von 7385 Franken veranlagt werden.

Der Bezirksrat Andelfingen genehmigte die Jahresrechnungen 2004 der Politischen Gemeinde Thalheim.

Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2005

Am Freitag, 9. Dezember 2005 erwarten die Gemeindebehörden möglichst viele Stimmberechtigte zur ordentlichen Budget-Gemeindeversammlung in der neuen Aula des Schulhauses Thalheim unter anderem zu folgenden Traktanden:

  • Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2006 und Festsetzung des Steuerfusses
  • Genehmigung der Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt in der Politischen Gemeinde Thalheim an der Thur

Neue Gemeindeordnung

Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 27. September 2005 die neue Gemeindeordnung der Gemeinde Thalheim bewilligt. Somit steht der Einführung der Einheitsgemeinde per 1. Januar 2006 nichts mehr im Wege. Als erster gemeinsamer Akt wird an der kommenden Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2005 ein gemeinsames Budget präsentiert.

Polizeiwesen

In der Berichtsperiode musste der Gemeinderat eine Verzeigung wegen Missachtung eines Fahrverbotes vornehmen.

Abstimmungen und Wahlen

Seit März 2005 müssen auch diejenigen Stimmberechtigten ihren Stimmrechtsausweis unterschreiben, die sich bei der Stimmabgabe an der Urne vertreten lassen. Somit müssen alle Stimmberechtigten ihren Stimmrechtsausweis unterschreiben, ausser sie erscheinen persönlich an der Urne. Das Wahlbüro muss bei fehlender Unterschrift die Stimmabgabe verweigern.

Neuer Betreibungsbeamter

In Stiller Wahl konnte am 18. Oktober 2005 der Betreibungsbeamte von Adlikon und Hettlingen, Herr Robert Weidmann, Andelfingerstr. 12, Niederwil, 8452 Adlikon (Tel. 052 317 25 78) als neuer Gemeindeammann und Betreibungsbeamter gewählt werden. Wegen Umstellung auf eine elektronische Verarbeitung, bleibt voraussichtlich bis Ende Februar 2006 die Stellvertreterin Frau Regula Lehmann (Tel. 052 745 29 73) aus Oberstammheim im Amt.

Erschliessung Luegi

Am 25. Oktober 2005 wurden die Erschliessungsanlagen des Baugebietes Luegi in Gütighausen (Strasse, Entwässerungsleitungen und Wasserleitung) durch das bauleitende Ingenieurbüro Hofmann, Stegemann und Partner an die Gemeinde übergeben. Ausstehend ist noch die Montage der Strassenbeleuchtung und der zu einem späteren Zeitpunkt einzubauende Deckbelag der Strasse. Nach rund 25 Jahren Planung (mit Unterbrüchen) ist das Baugebiet Luegi nun erschlossen und kann ab sofort bebaut werden. Interessenten für Bauland erhalten Auskunft bei der Gemeinde Thalheim oder www.thalheim.ch.

Huebbachstrasse

Die private Erschliessung Huebbachstrasse macht Fortschritte. Die für den Strassenausbau nötigen Landabtretungen wurden vollzogen. Die Planung der Meteorwasserleitung ist in Arbeit. Die Ausschreibung des Baulandes zum Verkauf sollte noch in diesem Jahr erfolgen können. Der Verkauf dieses Baulandes wird aus Kompetenzgründen einer Gemeindeversammlung vorgelegt werden.

Meteorwasserleitung Obmann

Die neue Meteorwasserleitung, die das Baugebiet Im Obmann von Sauberwasser entlastet ist gebaut. Die Liegenschaften der Getreidesammelstelle und der übrigen Gewerbebetriebe sind weitgehend mit dem anfallenden Dachwasser an diese Leitung angeschlossen und belasten die Kläranlage nicht mehr.

Delegation ins Alters- und Pflegeheim Stammertal

Frau Ursula Brugger hat auf Ende der Amtsperiode (Mai 2006) ihren Rücktritt als Delegierte der Gemeinde Thalheim bekannt gegeben. Der Gemeinderat bedankt sich bereits heute bei Ursula Brugger für ihren grossen und vorbildlichen Einsatz im Alters- und Pflegeheim Stammertal.

Damit der Gemeinderat wieder eine Delegierte oder einen Delegierten ins Alters- und Pflegeheim wählen kann, bitten wir interessierte Personen sich bei der Gemeindeverwaltung oder bei der zuständigen Gemeinderätin, Frau Doris Morf, Tel. 052 336 19 07, zu melden.

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Wir möchten Sie erinnern, dass der Gemeindepräsident und sämtliche Gemeinderäte ihnen jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung stehen. Wenn sie ein Anliegen besprechen möchten, melden sie sich für eine Terminvereinbarung direkt beim zuständigen Gemeinderat oder bei der Gemeindekanzlei (Tel. 052 320 82 82).

Strengere Abgasvorschriften für alte Heizanlagen

Der Regierungsrat hat die im «Teilmassnahmenplan Feuerung» enthaltenen Sanierungsfristen für Öl- und Gasfeuerungen, den seit dem 1. Januar 2005 geänderten Bestimmungen der Schweizerischen Luftreinhalteverordnung angepasst. In der Folge gelten auch für alte Heizanlagen neue Stickoxidgrenzwerte sowie schärfere Vorschriften betreffend Abgasverlust. Der Kanton Zürich rechnet damit, dass dadurch rund 40’000 Heizanlagen bis 70 Kilowatt Leistung mit Baujahr bis 1992 sanierungspflichtig werden.

Als Konsequenz müssen Anlagen, die vor 1992 in Betrieb genommen wurden und die seit 1992 geltenden Anforderungen nicht erfüllen, innert fünf bis zehn Jahren saniert werden. Häufig muss bei der Sanierung lediglich der Brenner ersetzt werden, was angesichts der mittleren Lebensdauer eines Brenners von 15 Jahren ohnehin in vielen Fällen innerhalb der gesetzten Frist geschehen würde. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit sollen die Fristen, wie bisher, je nach Grenzwertüberschreitung und Alter der Heizanlage gestaffelt festgelegt werden.

Es gelten die folgenden Sanierungsfristen für Öl- und Gasheizungen bis 70 Kilowatt Leistung, die den Stickoxydgrenzwert nicht einhalten:

Baujahr 1986 und älter bis Ende 2011
Baujahre 1987 – 1992 bis Ende 2015

Für Anlagen, die zusätzlich den Abgasverlustgrenzwert nicht einhalten, verkürzt sich die Sanierungsfrist um drei Jahre. Die vom Regierungsrat beschlossenen Änderungen im «Teilmassnahmenplan Feuerung» treten rückwirkend per 1. Oktober 2005 in Kraft.

Ansprechperson für Fragen:
Herbert Limacher, Abteilung Lufthygiene, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft,

Baudirektion Kanton Zürich, Telefon 043 259 41 74

Defekte Strassenlampen?

Die Strassenlampen auf unserem Gemeindegebiet werden von der EKZ unterhalten. Defekte Strassenlampen können direkt bei der EKZ (Tel. 052 320 41 11) gemeldet werden. Neu können nun auch im Internet unter www.ekz.ch defekte Strassenlampen mitgeteilt werden.

Abfallwesen

An der Sonderabfallsammlung vom 25. August 2005 haben 21 Personen insgesamt 220 kg Sonderabfall entsorgen können. Hauptsächlich wurden Öl- und Dispersionsfarben entsorgt.

Entschädigungen für Gemeindetätigkeit

Personen, die eine Entschädigung für eine Gemeindetätigkeit erhalten, werden gebeten, ihre Abrechnung zusammen mit einem Einzahlungsschein bis zum 9. Dezember 2005 auf der Kanzlei abzugeben. Aufwendungen vom Dezember können im Folgejahr geltend gemacht werden.

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei über Feiertage

Wie die kantonale Verwaltung bleibt auch die Gemeindeverwaltung in Thalheim zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. In der Zeit vom 26. Dezember 2005 bis 2. Januar 2006 wird jedoch für dringende Zivilstandsfälle ein Pikettdienst angeboten. Wie üblich gilt aber auch über die Feiertage: Sollte die Türe zur Gemeindeverwaltung offen sein, bedienen wir Sie gerne.

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