Frist zur Einreichung der Steuererklärung

Wie üblich werden auch dieses Jahr die Steuererklärungen in die Haushaltungen verschickt. Damit die Formulare pünktlich eingereicht werden, rufen wir Ihnen in Erinnerung, dass die Frist zur Einreichung der Formulare am 31. März 2015 abläuft. Wir bitten Sie daher, die unterschriebene Steuererklärung inklusive Beilagen und Belege pünktlich abzugeben. Benützen Sie dazu das beiliegende Retourcouvert.

Sofern Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung mehr Zeit benötigen, haben Sie die Möglichkeit, unter steueramt@thalheim.ch oder Tel. 052 320 82 80 eine Fristverlängerung zu beantragen.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen bereits heute.

Ihr Steueramt

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