Aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende baurechtliche Entscheide bewilligt:

  • Matthias Schälchli, Talbach 1, Altikon: Anbau zusätzliches Zimmer auf bestehendem Balkon und Überdachung Aussentreppe, Gebäude Vers.-Nr. 560, Kat-Nr. 246, Asperhof 1 (Landwirtschaftszone)

Revision Bau- und Zonenordnung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 12. August 2014 der Revision der Bau- und Zonenordnung zugestimmt. Die aktuell gültige Bauordnung der Gemeinde Thalheim an der Thur sowie der Zonenplan wurden 1993 erlassen. In den Jahren 1995 und 2004 wurden die Bauordnung und der Zonenplan in einigen Punkten angepasst.

Die Bauordnung ist nicht mehr ganz zeitgemäss und verursacht in der Anwendung immer wieder Probleme. Um in den Kernzonen zeitgemässe Bauweisen zu ermöglichen und die Nutzung bestehender Bausubstanz zu fördern, wurden die Kernzonenvorschriften generell überarbeitet und die Kernzone zweigeteilt. Zudem musste das Thema der inneren Verdichtung und der haushälterischen Energienutzung genauer geprüft werden. Nachdem der Gemeinderat bereits im Jahre 2008 eine Studie über die Siedlungsrichtplanung in Auftrag gegeben hatte, erteilte er am 25. Januar 2011 den Auftrag für die Revision der Bau- und Zonenordnung.

Der Gemeinderat stellte sich bei der Revision folgende Ziele:

  • Moderates Wachstum durch qualitätsvolle innere Verdichtung
  • Nutzung der bestehenden Bausubstanz fördern
  • Ermöglichung von zeitgemässen Bauweisen in der Kernzone
  • Aktualisierung und Anpassung der Bau- und Zonenordnung an die geänderten Bedürfnisse

Die Revision fand in zahlreichen Sitzungen und in Zusammenarbeit mit dem Ortsplaner, Ing.-Büro Bachmann Stegemann und Partner, Daniel Steinlin, statt. Am 21. Januar 2012 fand bereits eine erste Informationsveranstaltung für die Bevölkerung statt.

Der Beschluss über die Änderung der Bau- und Zonenordnung wurde 5. September 2014 öffentlich bekannt gemacht. Der Beschluss und die Unterlagen liegen nun bis zum 4. Oktober 2014 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Bis zu diesem Datum kann sich jeder zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis zu diesem Datum an den Gemeinderat zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die eventuell nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Teilrevision der Nutzungsplanung durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Finanzen und Steuern

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat die verschiedenen Finanzausgleiche für die Gemeinden im Kanton Zürich ausbezahlt. Die Gemeinde Thalheim an der Thur erhält für das Jahr 2014 einen Ressourcenzuschuss von 1’382’772 Franken (gegenüber 1’420’923 Franken im Vorjahr). Der Anteil des Ressourcenzuschusses an die Sekundarschule Andelfingen beträgt 289’125 Franken

Der demografische Sonderlastenausgleich (Anzahl Schulpflichtige Kinder) beträgt 84’987 Franken und der geografisch-topografische Sonderlastenausgleich (Anzahl Einwohner pro km2) wurde auf 148’538 Franken festgelegt.

Die EKZ hat der Gemeinde Thalheim für dieses Jahr eine Ausgleichsvergütung von 15’637 Franken überwiesen.

Feuerungskontrolle

Die Firma Tinner Feuerungskontrolle GmbH beantragte dem Gemeinderat auf die Heizperiode 2014/2015 eine leichte Erhöhung der Kontrolltarife. Der Gemeinderat hat dieser teuerungsbedingten Erhöhung zugestimmt. Die neuen Tarife für die Feuerungskontrolle betragen ab 1. September 2014 für einstufige Feuerungen bei Barzahlung 100 Franken und mit Rechnung 105 Franken. Diejenigen für mehrstufige Feuerungen betragen bei Barzahlung 125 Franken und 130 Franken mit Rechnung.

Strassen und Wege

Für die Sanierung von Flurstrassen im Gebiet Ried/Negi (Gütighausen) hat der Gemeinderat einen Kredit über 16’600 Franken bewilligt.

Geschwindigkeitskontrolle

Die Kantonspolizei führte am 6. Juni 2014 eine Geschwindigkeitsmessung an der Thurtalstrasse durch. Von den 254 kontrollierten Fahrzeugen mussten 22 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.

Elternbeitragsreglement

Im Kanton Zürich sind die Gemeinden gemäss dem Volksschulgesetz und Kinder- und Jugendhilfegesetz angehalten, Eltern ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu ermöglichen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet die Gemeinden, ab dem 1. Januar 2015 zu finanzieller Unterstützung der Eltern. Übergeordnetes Ziel ist die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Am 5. Juni 2014 genehmigte die Gemeindeversammlung Thalheim an der Thur die entsprechende KITA-Verordnung. Gemäss §6 der Verordnung erlassen der Gemeinderat und die Primarschulpflege ein Elternbeitragsreglement. Der Gemeinderat hat nun mit Beschluss vom 12. August 2014 dieses Beitragsreglement erlassen. In diesem Reglement werden die Details für die Berechnung der Beiträge der Gemeinde festgesetzt. Der Gemeinderat hat die Eckwerte aus der Weisung zur Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2014 übernommen:

  • Minimaler Elternbeitrag: 20 Franken;
  • Maximaler Elternbeitrag: 110 Franken bzw. 165 Franken bei Kleinstkindern (bis 18 Monate);
  • Einkommensabstufung: 1.15 Promille des massgebenden Gesamteinkommens;
  • Anrechenbarer Anteil des Vermögens: 10 Prozent (ab einem steuerbaren Vermögen von 77’000 Franken pro Elternteil).

Die KITA-Verordnung sowie das Elternbeitragsreglement treten per 1. Januar 2015 in Kraft.

Wasserversorgung

Das Kantonale Labor hat die periodischen Trinkwasserkontrollen vorgenommen. Die Werte haben ergeben, dass die Gemeinde Thalheim über qualitativ gutes Trinkwasser verfügt. Die Nitratwerte liegen bei 9.0 mg/l. Für die Dosierung der Waschmittel ist der Härtegrad des Wassers entscheidend. Hier liegt der durchschnittliche Wert bei 24° fH. Weitere Angaben zur Wasserqualität unserer Gemeinde finden sie unter www.wasserqualitaet.ch.

Verkehrssicherheit auch für den Schulweg

Gute Sichtverhältnisse gewähren die Sicherheit im Strassenverkehr. Deshalb werden die Anstösser von Strassen, Trottoirs, sowie Fuss- und Radwegen immer wieder auf die kantonale Strassenabstandsverordnung aufmerksam gemacht.

Nach den Sommerferien und zu Beginn des Schuljahres erhalten wir auch immer wieder Reklamationen betreffend Maisfeldern und anderen Kulturen die im Sichtbereich von Strassenkreuzungen stehen und somit die Verkehrssicherheit der Schulkinder mitgefährden. Leider passieren auch immer wieder Unfälle bei solchen Kreuzungen. Bei Unfällen prüft die Polizei, ob der entsprechende Sichtbereich eingehalten wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Grundeigentümer für den Unfall auch haftbar und erhält zusätzlich eine Busse für das Vergehen.

Wir bitten die verantwortlichen Grundeigentümer, Hausverwaltungen, direkt beauftragten Mieter sowie Landwirte mit Maisfeldern und anderen hoch wachsenden Kulturen die Sichtzonen im Interesse der Verkehrssicherheit zu überprüfen. Nötige Schneidarbeiten sind unverzüglich selber zu erledigen oder an private Kundengärtner in Auftrag zu geben. Für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihren Beitrag zur Verhütung von Unfällen danken wir Ihnen.

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