Termine in der Gemeinde

Internationale Rentenberatung

Sie sind oder waren in Deutschland oder Österreich beruflich tätig und haben Fragen zur Alters- oder Invaliditätsrente? Die SVA Zürich bietet vom 8. bis 10. April 2014 internationale Rentenberatungsgespräche für Versicherte ab 55 Jahren an. An diesen 3 Tagen informieren Beraterinnen und Berater der deutschen und österreichischen Rentenversicherung über Fragen zur Altersrente, zur Invaliditätsrente und über die Sozialversicherungsansprüche nach dem Gemeinschaftsrecht. Es handelt sich um ein Angebot, das von der deutschen Rentenversicherung in Zusammenarbeit mit der SVA Zürich realisiert wird. Da die Nachfrage gross ist, müssen die Gesprächstermine telefonisch reserviert werden.

Datum und Zeit

8. April 2014 von 9 bis 18.30 Uhr / 9. April 2014 von 9 bis 18.30 Uhr / 10. April 2014 von 9 bis 15 Uhr

Ort

SVA Zürich, Röntgenstrasse 17, 8005 Zürich

Terminvereinbarung

Termine können unter Telefon 044 448 58 90 vereinbart werden.


Blutspende-Daten 2014 in der Aula Turnhalle Thalheim

Dienstag, 25. März 2014, 18 bis 20.30 Uhr und Dienstag, 4. November 2014, 18 bis 20.30 Uhr


Voranzeige nächste Häckseltour am Dienstag, 1. April 2014

Häckselgut vor 7 Uhr am Strassenrand deponieren.


Voranzeige nächste Papiersammlung am Samstag, 12. April 2014

bis 9 Uhr Papierbündel und Kartonbündel separat gebündelt vors Haus stellen – bitte keine Plastiksäcke!


Zur Erinnerung

Der Frühling naht. Um die kommenden warmen Tage geniessen zu können, bitten wir Sie:

  • beim Mähen der Rasen auf die Mittagsruhe zu achten
  • und bei Spaziergängen mit dem Hund die Robidog-Säcke zu benützen.

Besten Dank für Ihre Rücksicht den anderen Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber.


Erneuter Hinweis: Motorfahrzeuge im Wald unerwünscht

In jüngster Zeit hat der Thalheimer Gemeinderat vermehrt festgestellt, dass Waldstrassen unerlaubterweise als Abkürzung benutzt und mit Motorfahrzeugen befahren werden.

Wald und Waldstrassen dürfen mit Motorfahrzeugen nur zu forstlichen Zwecken befahren werden. Dies ist gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes über den Wald so vorgeschrieben.

Der Gemeinderat fordert die Bevölkerung auf, dieses Gesetz einzuhalten. Ansonsten sieht sich der Gemeinderat gezwungen, weitere Massnahmen zu ergreifen.

Der Gemeinderat

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