Aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Auf Grund von gesetzlichen Änderungen (Aufhebung der Vormundschaftsbehörde) hat der Gemeinderat sein Organisationsreglement den aktuellen Verhältnissen angepasst.
  • Kredit über 6500 Franken für Sanierungen von diversen Drainagen-Leitungen

Folgende Kreditabrechnungen wurden genehmigt:

  • Abrechnung über 2230.20 Franken Sanierung Retentionsbecken beim Schulhaus
  • Abrechnung über 2518.55 Franken für Malerarbeiten in der Aula im Schulhaus
  • Abrechnung über 4563.15 Franken für die Neugestaltung der Rabatte beim Kindergarten
  • Abrechnung über 7689.80 Franken für den Ersatz des Bodenbelag Spielgruppenraum
  • Abrechnung über 15’695.80 Franken für den Einbau Strassenfeinbelag Huebbachstrasse
  • Abrechnung über 84’559.05 Franken für die Strassensanierung Rickenbacherstrasse
  • Abrechnung über 5895.70 Franken für die Sanierung von diversen Hydranten

Gemeindepersonal

Der Gemeinderat hat per 1. März 2014 Frau Gaby Disch aus Guntershausen als Verwaltungsangestellte Einwohnerkontrolle mit einem Stellenpensum von 80 % angestellt. Frau Disch übernimmt die Aufgaben von Sandra Kramer-Weber, die Nachwuchs erwartet (Stand bei Redaktionsschluss) und deshalb ihr Stellenpensum reduziert. Frau Kramer wird nach ihrem Mutterschaftsurlaub mit einem Stellenpensum von vierzig Prozent Aufgaben im Bereich des Finanzwesens (Debitoren, Kreditoren, Gebührenrechnungen usw.) übernehmen, die bereits Teil ihres bisherigen Stellenprofils waren.

Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung begrüs-sen Frau Disch herzlich im Team der Gemeindeverwaltung und wünschen ihr viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe. Sandra Kramer und ihrem Ehemann Fredy wünscht der Gemeinderat viel Glück und Freude mit ihrem Nachwuchs.

Bauwesen

Der Gemeinderat bewilligte folgende Bauvorhaben:

  • Albert Nievergelt, Beim Schulhaus 10, Gütighausen: Sanierung Wohnung und Installation Sonnenkollektoren bei Gebäude Vers.-Nr. 314, Kat.-Nrn. 857 und 1137 (Kernzone)

Gegen eine baurechtliche Bewilligung wurde ein Rekurs beim Baurekursgericht eingereicht. Der Gemeinderat hat zu diesem Rekurs Stellung genommen und beantragt die Rückweisung des Rekurses.

Der Gemeinderat hat grundsätzlich der neuen Bau- und Zonenordnung zugestimmt. Da am 30. März 2014 die Erneuerungswahlen statt finden und anschliessend ein neuer Gemeinderat die Hochbauabteilung übernehmen wird, hat der Gemeinderat die Verabschiedung zu Handen der öffentlichen Auflage an den neuen Gemeinderat übertragen. Es wird somit damit gerechnet, dass die neu gewählte Behörde die Bauordnung nochmals prüft und wahrscheinlich nach den Sommerferien 2014 die BZO genehmigen wird.

Aufhebung der Baulinie Bergstrasse

Mit Verfügung vom 17. Januar 2014 hat die Volkswirtschaftsdirektion der Aufhebung der Baulinie entlang der Bergstrasse zugestimmt. Somit sind die mit Beschluss RRB Nr. 4512/1976 eingetragenen Baulinien vollständig aufgehoben.

Jahresrechnung 2013

Die Finanzverwaltung hat dem Gemeinderat die provisorische Jahresrechnung 2013 vorgelegt. Die Jahresrechnung 2013 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von rund 702’500 Franken ab. Im Voranschlag 2013 wurde mit einem Ertragsüberschuss von 57’400 Franken gerechnet. Die Jahresrechnung schliesst somit um rund 645’000 Franken besser ab als erwartet. Es wurden Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von rund 498’000 Franken vorgenommen. Insgesamt wurden Investitionen über 99’000 Franken getätigt. Das gute Resultat ist hauptsächlich auf höhere Steuererträge, tiefere Abschreibungen und Minderaufwendungen im Bereich der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe zurück zu führen. Die Steuererträge (inkl. Grundstückgewinnsteuern) sind um rund 552’000 Franken höher ausgefallen als erwartet. Sowohl die Wasser-, die Abwasserversorgung und die Abfallbeseitigung arbeiten kostendeckend.

Das Eigenkapital der Politischen Gemeinde erhöhte sich durch den Einnahmenüberschuss von 6’191’093.46 Franken auf 6’893’646.29 Franken

Teuerungsanpassung der Entschädigungsverordnung

Gemäss Art. 5 der Entschädigungsverordnung von Behörden und Funktionären im Nebenamt können die Entschädigungen alle 4 Jahre der Teuerung angepasst werden. Der Gemeinderat hat von dieser Teuerungsklausel Gebrauch gemacht und hat die Ansätze per 1. April 2014 um 0,8 Prozent erhöht. Dies entspricht der Teuerung für die Jahre 2011 bis 2014.

Gemeindestrassen

Der Gemeinderat hat die Submissionsbedingungen und die Submissionsunterlagen für die Strassensanierung «Asperhof» genehmigt. Die Submission wurde am 21. Februar 2014 öffentlich ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, dieses Kreditgeschäft der Gemeindeversammlung vom Juni 2014 vorzulegen. Die Siedlungszufahrt zur Siedlung Grüt resp. Asperhof soll auf der gesamten Strecke in den Jahren 2014 und 2015 saniert werden. Es wird mit Bruttobaukosten von 500’000 Franken gerechnet. An diese Kosten leisten Bund und Kanton Beiträge.

Polizeiwesen

Der Gemeinderat hat die Bewilligung für eine Pferdesportveranstaltung teilweise verweigert. Der Gemeinderat behandelte das Gesuch für einen Distanzritt über 30 und über 90 Kilometer am 24. Mai 2014. Für den Distanzritt über dreissig Kilometer wurde die Bewilligung erteilt. Dieser führt hauptsächlich über Flur- und Waldwege. Für den Distanzritt über 90 Kilometer konnte jedoch keine Bewilligung erteilt werden, da massgebliche Grundlagen für die Beurteilung des Gesuches fehlten. Da die Streckenführung mitten durch das Dorf führt und auch die Thurtalstrasse gekreuzt wird, waren für den Gemeinderat zu viele offene Punkte für eine Bewilligung nicht beantwortet.

Am 23. Januar 2014 führte die Kantonspolizei Zürich an der Thurtalstrasse in Thalheim eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Von den insgesamt 99 gemessenen Fahrzeugen haben drei Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug 63 Kilometer pro Stunde.

Inkraftsetzung SEVO und Ausführungsbestimmungen

Mit Verfügung vom 22. Oktober 2013 hat das AWEL die neue Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (SEVO) vom 6. Juni 2013 sowie die Ausführungsbestimmungen zur SEVO vom 27. August 2013 genehmigt.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28. Januar 2014 die Inkraftsetzung der SEVO sowie der Ausführungsbestimmungen auf den 1. Oktober 2014 festgesetzt.

Aufsicht von Tagesfamilien

Aufgrund des eidgenössischen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sind die Gemeinden ab dem 1. Januar 2013 für die Bewilligung und Aufsicht von Kinderkrippen, privaten (das heisst nicht von Schul- oder Einheitsgemeinden geführten) Kinderhorten und Tagesfamilien zuständig. Ab 2013 ging somit die Zuständigkeit für die Aufsicht von Tagesfamilien von Gesetzes wegen an die Gemeinden über.

Aufgrund der kleinen Zahl von Tagesfamilien in der Gemeinde Thalheim an der Thur (zurzeit eine Tagesfamilie) hat der Gemeinderat vorerst die Aufsicht der Gemeindeverwaltung zu übertragen. Eine Meldepflicht an die Gemeinde besteht, wenn kumulativ

  • Tageskinder (eines oder mehrere Kinder) unter zwölf Jahren aufgenommen werden
  • Mindestens ein Tageskind zweieinhalb oder mehr Tage (praxisgemäss 20 oder mehr Stunden) pro Woche in der Tagesfamilie betreut werden,
  • Die Tageseltern nicht zum Verwandtenkreis der Tageskinder gehören,
  • Nicht mehr als fünf Tageskinder gleichzeitig betreut werden (bei gleichzeitiger Betreuung von mehr als fünf Kindern ist die Bewilligungspflicht als Kinderkrippe oder Kinderhort zu prüfen),
  • Die Betreuung mehr als einen Monat (bei Entgeltlichkeit) bzw. Mehr als drei Monate (bei Unentgeltlichkeit) dauert.

Sollten Sie also ein Kind oder mehrere fremde Kinder betreuen und die oben genannten Bedingungen gegeben sind, melden Sie sich bitte spätestens innert drei Monaten nach Entstehung des Pflegeverhältnisses bei der Gemeindeverwaltung.

Veranstaltungskalender auf www.thalheim.ch

Auf der Internetseite der Gemeinde ist der Online-Veranstaltungskalender eingerichtet. Die Vereine und Behörden haben Zugriff auf diesen Kalender, so dass immer die aktuellsten Veranstaltungen der Gemeinde abrufbar sind. Den Veranstaltungskalender finden sie unter der Rubrik «Aktuell» – «Veranstaltungen».

Abstimmungszettel nicht reissen

Wenn sie die Abstimmungszettel nicht auseinander reissen, kann das Wahlbüro seine Arbeit um einiges effizienter erledigen. Deshalb die Bitte an alle Stimmberechtigten: Lassen sie die Abstimmungszettel beieinander und überlassen das Trennen der Stimmzettel dem Wahlbüro. Besten Dank.

Bitte beachten Sie ausserdem, dass Sie immer Ihren Stimmrechtsausweis unterschreiben, egal ob Sie vorzeitig, schriftlich oder an der Urne abstimmen. Sollte der Stimmrechtsausweis nicht unterschreiben sein, ist Ihre Stimme ungültig.

Abfallwesen

Der Gemeinderat musste bei einigen Firmen einen Entscheid betreffend der Abfall-Gewerbegrundgebühr fällen. Die Grundgebühren im Abfallwesen werden für die Entsorgung der Separatabfälle, wie Dosen, Altpapier, Karton usw. erhoben. Diese Gebühr (40 Franken pro Jahr) wird auch bei allen Gewerbetreibenden in der Gemeinde erhoben. Diese Gebühr ist ebenso geschuldet, wenn diese Dienstleistungen der Gemeinde gar nicht in Anspruch genommen werden. Alleine die Möglichkeit für die Anspruchnahme dieser Dienstleistung löst die Gebührenpflicht aus.

Erinnerung für Pfingsten

Das Campieren an Pfingsten ist seit 2007 bewilligungspflichtig. Entsprechende Gesuche für das Campieren bieten wir auf unserer Homepage www.thalheim.ch an oder können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Es werden keine Bewilligungen vor Ort erteilt.

Hundehaltung

Es treffen immer wieder Reklamationen wegen freilaufender Hunde bei der Gemeindeverwaltung ein. Wir bitten sie daher, ihren Hund so zu beaufsichtigen, dass sich weder Menschen noch Tiere belästigt fühlen.

Auszug aus dem Hundegesetz

§ 9 Hundegesetz
1 Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass sie
a) weder Mensch noch Tier gefährden, belästigen oder in der bestimmungsgemässen und sicheren Nutzung des frei zugänglichen Raumes beeinträchtigen,
b) die Umwelt nicht gefährden.
2 In Wäldern und an Waldrändern sowie bei Dunkelheit im Freien sind Hunde in Sichtweite auf kurzer Distanz zu halten.

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