Finanzen und Steuern
Seit der letzten Berichterstattung wurden Kanalisationsanschlussgebühren im Gesamtbetrag von 4354.55 Franken veranlagt.
Die Direktion des Innern hat den Steuerkraftausgleich für 1997 verfügt. Dieses Jahr erhalten wir eine Entschädigung über 550’798 Franken.Dieser Betrag ist somit um rund 100’000 Franken kleiner als budgetiert. Dies ist die Folge der regierungsrätlichen Kürzung der Steuerkraftausgleiche, die für unsere Gemeinde rund 70’000 Franken ausmacht.
Der Gemeinderat hat die Vereinsbeiträge sowie die Beiträge an gemeinnützige Institutionen für das Jahr 1997 bewilligt. Sie bewegen sich im gleichen Rahmen wie letztes Jahr.
Für die Ausarbeitung des Natur- und Landschaftsschutzinventar hat der Gemeinderat einen Kredit über 8500 Franken bewilligt und den Auftrag an die Firma Grünwerk in Winterthur vergeben.
Bauwesen
Unter Bedingungen und Auflagen wurden sechs Bauvorhaben bewilligt.
Im Anzeigeverfahren wurden drei Bauprojekte genehmigt.
Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden 1998
Der Gemeinderat hat die Wahltermine für die Erneuerungswahlen 1998 festgelegt. Der erste Wahlgang für den Gemeinderat, Gemeindeammann und Betreibungsbeamten und die RPK findet am 15. März 1998 statt. Für die Primarschulpflege, Oberstufenschulpflege und die Reformierte Kirchenpflege wird der Wahlgang am 26. April 1998 erfolgen. Müsste ein zweiter Wahlgang notwendig werden, würden diese am 26. April 1998 für den Wahlgang vom 15. März 1998 und am 7. Juni 1998 für den Wahlgang vom 26. April 1998 erfolgen. Die Wählerversammlung findet am Freitag, 16. Januar 1998 statt.
Gemeindeliegenschaften
Die Umbauarbeiten der Wohnungen im Gemeindehaus sind abgeschlossen. Für die Sanierung der beiden Wohnungen mussten insgesamt 60’118.45 Franken aufgewendet werden.
Feuerwehr
Der Gemeinderat genehmigte die Jahresrechnung 1996 und den Voranschlag 1997 des Zweckverband Feuerwehr Andelfingen und Umgebung.
Strassenwesen / Forstwesen
Der Gemeinderat möchte Sie wie jedes Jahr an das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher längs der öffentlichen Strassen und Wegen erinnern. Gemäss Strassenabstandsverordnung vom 19.4.78 dürfen Pflanzen nicht über die Strassengrenze hinausragen. Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4.5 Meter Höhe zu wahren. Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten. Im Sichtbereich von Strassenverzweigungen sowie auf der Innenseite von Kurven und Ausfahren dürfen Pflanzen eine Höhe von 0.8 Meter nicht überschreiten.
Ebenfalls sind von den privaten Waldbesitzern die Bäume längs der Waldstrassen zurückzuschneiden. Der Gemeinderat bittet sämtliche Grundeigentümer diese Angelegenheit bis zum 31. Oktober 1997 zu erledigen. Nach diesem Datum muss der Gemeindearbeiter auf Kosten des Grundeigentümers diese Arbeit vornehmen.
Für die Sanierung der Strasse beim alten Schützenhaus hat der Gemeinderat einen Kredit über 22’000 Franken bewilligt und die Arbeiten der Firma Brossi AG, Winterthur, vergeben.
Vormundschaft
In seiner Eigenschaft als Vormundschaftsbehörde genehmigte der Gemeinderat einen Beistandschaftsbericht.
Wasserversorgung
Wie bereits in der letzten Ausgabe der Dorfposcht berichtet, wurde die Quellfassung in Gütighausen auf ihren Zustand untersucht. Bei dieser Gelegenheit konnte auch der Zustand der Brunnenstube und der Wasserleitung zum Reservoir kontrolliert werden. Es wurde nun festgestellt, dass die Wasserleitung in einem schlechten Zustand ist und dass die Brunnenstube nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Sanierungskosten für die Quellfassung, Brunnenstube sowie die Wasserleitung betragen etwa 200’000 Franken. Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Wetli + Berger, Winterthur, beauftragt, die Sanierung im nächsten Jahr durchzuführen.
Kläranlage
Nachdem in diesem Frühjahr die Rollenlager der Biospiralen ersetzt wurden, muss nun auch eine neue Förderschnecke für die Kläranlage angeschafft werden. Die Kosten belaufen sich auf 14’500 Franken.
Gemeindeversammlung vom 21. Juni 1996
Die von 40 Stimmberechtigten besuchte Gemeindeversammlung genehmigte die Jahresrechnung 1996 sowie einen Kredit über 28’000 Franken für die Beschilderung der Gemeindestrassen und die Einführung der Polizeinummern in unserer Gemeinde. Die Strassenbezeichnungen sowie die Polizeinummern sollten diesen Herbst montiert werden.
Open-Air Konzert in Gütighausen
Der Gemeinderat bewilligte mit Auflagen die Durchführung eines Open-Air Konzertes vom 26. bis 28. September 1997 in Gütighausen. Das Open-Air soll auf Kat.Nr. 168 (nähe Reservoir Gütighausen) stattfinden. Gemäss Angaben der Veranstalterin werden nur Schweizer Musiker an dieser Veranstaltung auftreten. Dennoch werden etwa 1000 Leute für diese Veranstaltung erwartet.
Der Spielschluss der Konzerte wurden am Freitag, 26. September 1997 auf 23.45 Uhr, am Samstag, 27. September 1997 auf 0.45 Uhr festgelegt.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Musik auch für einige Einwohner von Gütighausen gut hörbar sein wird. Doch auch solche Veranstaltungen haben ihre Berechtigung wie andere Festlichkeiten auch. Für die Jugendlichen in unserer Umgebung ist dieser Anlass sicher eine Abwechslung und für unsere Gemeinde sicher auch eine Gelegenheit sich aufgeschlossen der Jugend gegenüber zu zeigen.
Gesundheit
Der Lebensmittel-Ortsexperte hat wiederum diverse Betriebe kontrolliert, wobei er keine Mängel feststellen musste.
Bei Beanstandungen von Lebensmittelkontrollen wird der verursachte Aufwand in Rechnung gestellt. Dies erfolgt durch einen Aufwandpunktwert. Der Gemeinderat hat nun diesen dem kantonalen Aufwandpunktwert angepasst und auf 1.90 Franken erhöht.