Krankenversicherungspflicht: Informationen zur neuen Zuständigkeit

Wer in der Schweiz wohnt und arbeitet, muss hier eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abschliessen. In begründeten Fällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich.

Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Für die Bearbeitung dieser Anträge ist im Kanton Zürich ab 1. Oktober 2023 neu die SVA Zürich zuständig. Auf der Webseite der SVA Zürich unter der Rubrik «Versicherungspflicht» finden Sie wichtige Informationen über die Voraussetzungen und wie der Antrag für eine Befreiung der Versicherungspflicht eingereicht werden muss sowie das zugehörige Webformular.

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