Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende Bauprojekte genehmigt:

  • Roberto Gaetano, Ossingerstrasse 7, Gütighausen: Erstellung Pool im Garten mit vier Metern Durchmesser (bereits erstellt) bei Gebäude Vers.-Nr. 404, Kat.-Nr. 37 (Kernzone A)
  • Markus Ritzmann, Im Buck 2, Gütighausen: Anpassung Zaun nach Grenzverschiebung, Erweiterung Ecoraster und Erstellung Kies- und Parkplatz (bereits erstellt) bei Gebäude Vers.-Nr. 453, Mitteldorfstrasse 4.1, Kat-Nr. 1227 (Kernzone A)
  • Stockwerkeigentümergemeinschaft Huebbachstrasse 5, Thalheim an der Thur: Erstellung PV-Anlage auf bestehendem Dach von Gebäude Vers.-Nr. 665, Kat.-Nr. 1102 (Kernzone B)
  • Daniele und Dennia Manto, Thurtalstrasse 71c, Thalheim an der Thur: Erstellung PV-Anlage auf bestehendem Dach von Gebäude Vers.-Nr. 722, Kat.-Nr. 1188 (Kernzone B)
  • LM Immobilien AG, c/o Baukla GU AG, Rosenbergweg 19, St. Gallen: Rückbau Gebäude Vers.-Nr. 215 und 213 (Thurtalstrasse 51 und 53), Neubau 3 Mehrfamilien­häuser mit Tiefgarage und Bistro in Haus A, Erstellung Erd­wärmesonden-Wärmepumpenanlage,
    Kat.-Nr. 1233 (Kernzone B)
  • Roman Corrodi, Im Buck 11, Gütighausen: Erstellung PV-Anlage auf bestehendem Dach von Gebäude Vers.-Nr. 705, Kat.-Nr. 1160 (Kernzone B)
  • Leandra und Mauro Corbo, Mitteldorfstrasse 25, Gütighausen: Energetische Sanierung Nordfassade von Gebäude Vers.-Nr. 422, Kat.-Nr. 41 (Kernzone B)
  • Barbara und Michael Schildknecht, Luegi 16, Gütighausen: Einbau eines Wind- und Wetterschutz bei Gebäude Vers.-Nr. 655, Kat.-Nr. 1077 (Zone W2)

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Nutzungsvereinbarung mit der Spielgruppe Wylandchinder für den Raum im UG des Gemeindehauses
  • Budget 2024 der Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi
  • Budget 2024 Alters- und Pflegezentrum Stammertal
  • Budget 2024 Feuerwehr Andelfingen und Umgebung
  • Kreditabrechnung über 28’560.07 Franken für das Thalheimer-Treffen 2023
  • Kreditabrechnung über 8’664.30 Franken für die Sanierung des Schieberschachts beim Regenbecken Thalheim
  • Beitrag von 1000 Franken für die Ausrichtung des 25. Dorfmärt vom 18. November 2023

Die Baumgartner & Wüst GmbH hat bei der Gemeindegutsverwaltung eine Revision der Kassen- und Buchführung sowie eine Sachbereichsprüfung im Bereich Löhne durchgeführt. Der Bericht gibt zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und bescheinigt eine genaue und exakte Buchführung.

Budget 2024 und Steuerfuss

Der Gemeinderat hat das Budget 2024 zuhanden der RPK verabschiedet. Der Gemeinderat beantragt den Steuerfuss im nächsten Jahr um 8 Prozent auf 90 Prozent zu erhöhen. Trotz dieser Steuer­erhöhung verbleibt ein budgetierter Verlust von 173’790 Franken der dem Bilanzüberschuss belastet wird.

Nach der Umstellung auf das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 konnte die vierte Jahresrechnung auf HRM2 abgeschlossen werden. Da nun vier Jahresrechnungen nach dem neuen Rechnungsmodell vorliegen, können gute Annahmen zu den einzelnen Budgetpositionen gemacht werden. Anlässlich der Budgetierung stellt der Gemeinderat markante Kostensteigerungen in praktisch allen Bereichen fest. Weshalb der Gemeinderat in Anbetracht der Kosteneinsparungen diverse Projekte und Investitionen im Umfang von rund 500’000 Franken verschoben oder teilweise komplett aus dem Budget gestrichen hat.

Da die verbleibenden Aufwendungen nicht durch die Steuer­erträge gedeckt werden können, schlägt der Gemeinderat für das kommende Jahr eine Steuerfusserhöhung von 8 Prozent (neu 90 Prozent) vor. Die Verluste der letzten Jahre sowie der ­Finanzplan für die kommenden Jahre zeigen, dass ohne eine Steuerfusserhöhung das strukturelle Defizit der Gemeinde sich weiter erhöhen wird. Die Gemeinde Thalheim an der Thur konnte den attraktiven Steuerfuss dank den Überschüssen der früheren Jahre halten. Da die Abschlüsse der letzten Jahre mehrheitlich mit einem Verlust abgeschlossen haben (2018 = 819’573.94 Franken, 2019 + 2020 Gewinn 510’000 Franken, 2021 = 153’425.35 Franken, 2022 = 449’735.96 Franken, 2023 Budget = 170’000 Franken) haben dazu geführt, dass die Liquidität der Gemeinde in naher Zukunft aufgebraucht ist und Fremd­kapital aufgenommen werden muss. Das Budget 2024 weist lediglich ein Selbstfinanzierungsgrad von sechs Prozent aus. Ideal wäre ein Selbstfinanzierungsgrad von achtzig bis hundert Prozent.

Bei einem Aufwand von 6’417’970 Franken und einem Ertrag von 6’244’180 Franken sieht das Budget 2024 einen Aufwand­überschuss von 173’790 Franken vor. Im Budget 2023 wurde mit einem Aufwandüberschuss von 143’290 Franken gerechnet.

In den folgenden Bereichen werden die grössten Abweichungen zum Budget 2023 verzeichnet:

Mehraufwand / Minderertrag

Löhne des Verwaltungspersonals 98’700 Franken
Dienstleistungen Dritter (Schulleitung) 45’000 Franken
Beiträge an Sonderschulen) 27’000 Franken
Pflegefinanzierung Pflegeheime 64’000 Franken
Ergänzungsleistungen zur IV 30’000 Franken
wirtschaftliche Hilfe an ausländische 46’000 Franken
Staatsangehörige ohne Kostenersatz
Entschädigung für Asylkoordination
29’000 Franken
Dienstleistungen Dritter Forst 25’000 Franken
Verkäufe Forst 25’000 Franken

Minderaufwand / Mehrertrag

Anschaffung Hardware (Primarschule) 37’700 Franken
Unterhalt Verkehrswege (Flurstrassen) 24’000 Franken
Einkommenssteuern natürliche Personen 363’060 Franken
Grundstückgewinnsteuern 100’000 Franken

Investitionsrechnung

Im Budget 2024 sind Investitionsausgaben im Verwaltungsvermögen von 1’420’000 Franken und Investitionseinnahmen von 323’400 Franken vorgesehen. Die Nettoinvestitionen belaufen sich somit auf 1’096’600 Franken. Im Finanzvermögen sind Ausgaben von 280’000 Franken und keine Einnahmen vorgesehen. Die Netto­investitionen im Finanzvermögen betragen 280’000 Franken.

Die grössten Investitionen bestehen aus folgenden Positionen:

Sanierung Parkplatz Schulanlage 60’000 Franken
Beteiligung Spitex Wyland AG 200’000 Franken
Spielplatz Zentrum Gütighausen 110’000 Franken
Anpassung Einmündung Stationsstrasse 185’000 Franken
Ersatz Traktor mit Schneepflug 150’000 Franken
Sanierung Regenklärbecken Thalheim (bei Friedhof) 110’000 Franken
Sanierung Kläranlage 190’000 Franken
Rekultivierung Grube Guggenbühl 65’000 Franken
Revision Bau- und Zonenordnung 50’000 Franken
Sanierung Flurstrassen 110’000 Franken
Projekt altes Gemeindehaus/Brückenwaage (Bistro) 250’000 Franken

Die Gemeinde Thalheim an der Thur verfügt zurzeit noch über genügend flüssige Mittel, um sämtliche Investitionen ohne die Aufnahme von Fremdkapital finanzieren zu können. In Zukunft wird dies nicht mehr der Fall sein und es wird Fremdkapital aufgenommen werden müssen.

Sobald die Detailplanungen bei den einzelnen Geschäften bekannt sind, wird der Gemeinderat auf Grund der Finanzkompetenzen entscheiden, ob ein Geschäft der Gemeindeversammlung oder der Urnenabstimmung vorgelegt wird.

Steuerfuss

Die Politische Gemeinde rechnet im Budget 2024 mit einem Steuerfuss von 90 Prozent der einfachen Staatssteuer. Die Sekundar­schulgemeinde Andelfingen rechnet, wie im letzten Jahr, mit einem Steuerfuss von 22 Prozent, womit der Gesamtsteuerfuss der Gemeinde Thalheim im Jahr 2024 neu 112 Prozent beträgt.

Finanzausgleich

Der Gemeinde Thalheim steht im Jahr 2024 ein Steuerkraft- bzw. Ressourcenausgleichsbeitrag von 1’485’800 Franken zu. Dies entspricht einer Zunahme im Vergleich zum Budget 2023 von rund 102’000 Franken. Diese Zunahme lässt sich mit den im Jahr 2022 leicht gesunkenen ordentlichen Steuererträgen sowie der Erhöhung des kantonalen Mittels begründen. Im Jahr 2024 besteht aufgrund der Abnahme der Anzahl Personen unter 20 Jahren ein Anspruch auf demografische Sonderlasten­ausgleichsbeiträge in der Höhe von 46’500 Franken (im Jahr 2023 noch 51’900 Franken) zu.

Eigenwirtschaftliche Betriebe

Im Budget 2024 sind für den Bereich Wasserversorgung keine Investitionsausgaben und Einnahmen von 20’000 Franken vorgesehen. In der Abwasserbeseitigung (inkl. Kläranlage) sind Investitionsausgaben von 330’000 Franken und Einnahmen von 90’700 Franken vorgesehen. Im Bereich Abfallbeseitigungen sind Investitionen von 105’000 Franken geplant.

Das Budget 2024 sieht in der Spezialfinanzierung Wasser einen Aufwand vor, welcher die Einnahmen übersteigt. Es ist mit einer Entnahme von 18’220 Franken aus der Spezialfinanzierung Wasserversorgung zu rechnen.

Auch in den Spezialfinanzierungen des Abwassers und Abfalls sieht das Budget 2024 einen höheren Aufwand vor. Es ist mit einer Entnahme von 47’020 Franken aus der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung sowie mit einer Entnahme von 7’300 Franken im Bereich Abfallbeseitigung zu rechnen.

Sanierung von Waldstrassen

Die Gemeinde Thalheim ist Eigentümerin von mehreren Waldstrassen. Der Verschleiss durch die Abnutzung der Strassen­benutzung und die Auswaschung der Verschleissschicht durch Niederschläge setzen den Strassen zu. Einige Strassen sind zudem durch die Jahre stark eingewachsen. Durch den schlechten Strassenzustand musste im Winter 22/23 ein Lastwagen mithilfe einer Winde aus dem Morast befreit werden. Aus diesen Gründen drängt sich eine Wiederinstandstellung von mehreren Waldstrassen auf. Der Gemeinderat hat für diese Sanierungskosten einen Kredit über 47’000 Franken bewilligt und den Auftrag der Firma Bussinger AG, Hüttwilen, erteilt.

Turnhalle Thalheim – Sanierung Bühnenaufhängung

An der Bühnenaufhängung wurde seit zwanzig Jahren keine Sicherheitsprüfung und kein Unterhalt gemacht. Eine Sanierung der Aufhängung bzw. der Technik ist deshalb unumgänglich. Die Sanierungskosten fallen so hoch aus, da es für die meisten Elemente keine Ersatzteile mehr gibt und alles wieder gemäss Norm erstellt werden muss.

Die Offerte der Firma Wyss, Bühnenbau AG rechnet mit Sanierungskosten von 93’704 Franken. Nicht enthalten sind bauseitige Aufwendungen im Umfang von ca. 6’000 Franken. Im Budget 2023 ist ein Betrag von 100’000 Franken für die Sanierungsarbeiten eingestellt. Der Gemeinderat hat die Arbeiten entsprechend vergeben.

Geschwindigkeitskontrolle

Die Kantonspolizei führte am 24. August 2023 und am 17. Oktober 2023 Geschwindigkeitskontrollen an der Thurtalstrasse durch. Von den kontrollierten 862 Fahrzeugen mussten 27 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 65 km/h.

Einzelinitiative Mindestabstand Windenergieanlagen

Am 7. August 2023 reichte Jacqueline Gutknecht, Thalheim an der Thur, eine Einzelinitiative mit dem Titel «Einzelinitiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen» (Mindestabstand von 1’000 Meter) ein. Das Initiativbegehren von Jacqueline Gutknecht, welches eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung beantragt, liegt gemäss Art. 14 Ziff. 2 der Gemeindeordnung in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die Initiative ist als allgemeine Anregung verfasst, was auch im Initiativtext so erwähnt ist.

Hinsichtlich der materiellen Prüfung gilt es festzustellen, ob die Initiative gegen übergeordnetes Recht verstösst. In ihrem Schreiben vom 6. Juli 2023 hat die Baudirektion des Kantons Zürich zwar bekräftigt, dass Einträge in der kommunalen Bau- und Zonenordnungen über Mindestabstände zu Windkraftanlagen kategorisch abgelehnt werden, da sie nicht gesetzeskonform seien. Dieser Sachverhalt ist jedoch zum heutigen Zeitpunkt durch ein Gerichtsurteil weder bestätigt noch widerlegt. Gemäss dem im Leitfaden zur Gültigkeitsprüfung aufgeführten Grundsatz, dass Ungültigkeitserklärungen von Initiativen insbesondere hinsichtlich eines Verstosses gegen übergeordnetes Recht nur sehr zurückhaltend auszusprechen sind, hat der Gemeinderat die eingereichte Initiative als gültig erklärt. Der Gemeinderat hat die Initiative der nächst möglichen Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Wird die Initiative von den Stimmberechtigten angenommen, hat der Gemeinderat nach § 154 GPR innert 18 Monaten eine Umsetzungsvorlage zu erarbeiten und diese zur Abstimmung zu bringen.

Da die Einladung mit den entsprechenden Anträgen für die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 bereits am 7. November 2023 bei den Stimmberechtigten eingetroffen sein musste, hat der Gemeinderat die Behandlung der Initiative auf die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 festgelegt. Er wird in den kommenden Wochen darüber befinden, ob er die Initiative zur Ablehnung, zur Annahme oder mit einem eigenen Gegenantrag zur Annahme empfehlen wird.

Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Thalheim an der Thur

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Thalheim an der Thur wurde vom 16. Januar 2023 bis zum 17. März 2023 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konnte jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben. Die Baudirektion hat die Einwendungen geprüft. Der Entscheid über den Umgang mit den Einwendungen ist in der Stellungnahme zu den Einwendungen (Einwendungsbericht) dokumentiert. Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung vom 27. September 2023 den Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet der Gemeinde Thalheim an der Thur nun festgelegt.

Gemeindepersonal

Der langjährige Gemeindeschreiber Cyrill Bühler hat dem Gemeinderat mitgeteilt, dass er auf Mitte nächsten Jahres frühzeitig in Pension geht. Der Gemeinderat bedauert den frühzeitigen Rücktritt von Cyrill Bühler und hat gleichzeitig Verständnis dafür, dass er bereits ab dem nächsten Jahr mehr Freizeit geniessen möchte. Der Gemeinderat geht deshalb frühzeitig daran, die Nachfolge des Gemeindeschreibers zu regeln. Im Auswahlprozess wird der Gemeinderat von der Firma Kommunal Support unterstützt werden.

Bis zur Anstellung der neuen Leitung der Verwaltung hat der Gemeinderat das Stellenpensum von Franziska Moser um 10 Prozent auf 40 Prozent erhöht.

Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023

Am Donnerstag, 7. Dezember 2023 (19.30 Uhr) begrüssen die Gemeindebehörden möglichst viele Stimmberechtigte zur ordentlichen Budget-Gemeindeversammlung in der Turnhalle unter anderem zu folgenden Traktanden:

  • Genehmigung des Budgets für das Jahr 2024 und Festsetzung des Steuerfusses
  • Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

Gemeindeversammlungstermine 2024

Der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlungstermine für das nächste Jahr festgelegt. Die Rechnungsgemeindeversammlung findet am 17. Juni 2024 und die Budgetgemeinde­versammlung am 12. Dezember 2024 statt. Der Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr und die Versammlung findet in der Aula des Schulhaus Thalheim an der Thur statt.

Verbrennungsverbot November – Februar

Wir erinnern Sie daran, dass Wald-, Feld- und Gartenabfälle in den Monaten November bis Februar nicht im Freien verbrannt werden dürfen. Ausgenommen sind gemäss der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung Brauchtumsfeuer und Grillfeuer.

Tipp für Hauseigentümer

Kontrollieren Sie in regelmässigen Abständen den Wasserverbrauch, indem Sie die Wasseruhr ablesen. So können Sie rechtzeitig feststellen, ob ein ungewöhnlich hoher Verbrauch (z.B. durch eine defekte WC-Spülung) vorliegt.

Entschädigungen für Gemeindetätigkeit

Personen, die eine Entschädigung für eine Gemeindetätigkeit erhalten, werden gebeten, ihre Abrechnung zusammen mit einem Einzahlungsschein bis zum 1. Dezember 2023 auf der Kanzlei abzugeben. Aufwendungen vom Dezember können im Folgejahr geltend gemacht werden.

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei über Feiertage

Wie die kantonale Verwaltung bleibt auch die Gemeindeverwaltung in Thalheim zwischen Weihnachten und Neujahr ganz geschlossen. In der Zeit vom Freitag, 22. Dezember 2023 bis und mit Dienstag, 2. Januar 2024 wird jedoch für Todesfälle und Werkleitungsstörungen ein Pikettdienst angeboten.

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