Richtlinien für die Kehrichtentsorgung im KEWY-Gebiet

In der letzten Zeit häufen sich bei der KEWY und der mit der Kehrichtabfuhr beauftragten Mühle Transport AG Anfragen und teilweise auch Reklamationen zur korrekten Kehrichtentsorgung. Wir möchten Sie daher wieder einmal an die Richtlinien erinnern, die im ganzen Verbandsgebiet der KEWY gelten:

Bereitstellung / Tourenplan

  • Kehricht und Sperrgut am Morgen des Abfuhrtages bis spätestens 7 Uhr an den von den Gemeinden bezeichneten Sammelstellen bereitstellen. Bei einer späteren Bereitstellung wird die Abholung nicht mehr garantiert, da eine Verschiebung im Tourenplan jederzeit eintreten kann.
  • In Containern von Mehrfamilienhäusern oder Überbauungen darf nur Kehricht in offiziellen KEWY-Säcken entsorgt werden (Ausnahme gewichtsabhängige Container).
  • Für die Bereitstellung zugelassen sind auch kleine ­120 l- oder 240 l-Container (sogenannte «Grüngutkübel»). Diese dürfen aber nur mit KEWY-Säcken gefüllt werden. Container, die mit losem Material gefüllt sind, werden nicht geleert. Bitte kennzeichnen Sie Ihren Kehricht-Container mit dem Vermerk «KEWY» oder «Kehricht», damit keine Missverständnisse entstehen.

Gebührenpflichtiger KEWY-Sack

  • Für die Kehrichtentsorgung dürfen nur die blauen ­KEWY-Gebührensäcke verwendet werden, die in verschiedenen Grössen erhältlich sind (17 l, 35 l, 60 l, 110 l).
  • Es dürfen keine herkömmlichen schwarzen Kehrichtsäcke verwendet werden.
  • Der KEWY-Sack darf nicht überfüllt werden, muss ganz geschlossen und zugeschnürt sein.

Sperrgutentsorgung

  • Nur für brennbares Sperrgut, das zu gross ist und nicht im KEWY-Sack Platz hat, zulässig.
  • Sperrgut kann ohne Voranmeldung der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
  • Es gilt das Gewicht und nicht das Volumen (pro 5 kg = 1 Marke, Bogen à 10 Stück erhältlich).
  • Sperrgut muss separat bereitgestellt werden.
  • Sperrgutmarken dürfen nicht auf herkömmliche schwarze Kehrichtsäcke geklebt werden.
  • Nicht brennbares Material (z.B. Metall) muss entfernt und separat entsorgt werden.

Gewichtsabhängige Container

  • Zugelassen sind nur 800 l-Container mit rotem ­KEWY-Aufkleber und Kunden-Nr. (separate Anmeldung notwendig). Ist hauptsächlich für Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe interessant.
  • Werden bei der Leerung gewogen und aufgrund des Gewichts verrechnet.
  • Container darf nicht überfüllt werden (max. eine Handbreit offen). Neben dem Container deponierte und nicht frankierte Abfälle werden stehen gelassen.

Haben Sie noch Fragen? Die Geschäftsführerin der KEWY hilft gerne weiter: 052 320 82 84 oder marianne.klingenhegel@kewy.ch

Weitere Informationen zur KEWY finden Sie auch unter www.kewy.ch. Danke für Ihre Mitwirkung!

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