Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurde folgender baurechtlicher Entscheid bewilligt:

  • Maier Franziska und Daniel, Asperhof, Thalheim an der Thur: Um- und Erweiterungsbau Wohnhaus mit Ökonomieteil, Einbau Pferdeboxen, Anschluss an Kanalisation und Erstellung von Weidezäunen bei Gebäude Weierhölzli 1, Gütighausen, Kat.-Nr. 1169, Vers.-Nr. 379 (Landwirtschaftszone)

Kommunales Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekete

Wie bereits früher berichtet, hat der Gemeinderat den Auftrag für die Überarbeitung des kommunalen Inventars der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte an die Firma Planar vergeben. Dem Gemeinderat wurde unterdessen das neue Inventar abgegeben. Es werden dem Gemeinderat einige Änderungen und Entlassungen aus dem Inventar vorgeschlagen. Die Entlassungen aus dem Inventar müssen noch rechtskräftig verfügt werden, dies erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Entwurf des Inventars liegt der Bevölkerung vom 30. September 2017 – 30. Oktober 2017 zur Einsicht auf. In dieser Zeit kann der Entwurf eingesehen und es können zu Handen vom Gemeinderat noch Vorschläge oder Bemerkungen mitgeteilt werden. Danach wird der Gemeinderat das Inventar definitiv neu festsetzen.

Finanzen und Steuern

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat die verschiedenen Finanzausgleiche für die Gemeinden im Kanton Zürich ausbezahlt. Die Gemeinde Thalheim an der Thur erhält für das Jahr 2017 einen Ressourcenzuschuss von 1’013’226 Franken (Vorjahr 1’241’893 Franken). Der Anteil des Ressourcenzuschusses an die Sekundarschule Andelfingen beträgt 215’780. Franken

Der demografische Sonderlastenausgleich (Anzahl schulpflichtige Kinder) beträgt 0 Franken (Vorjahr 70’086 Franken) und der geografisch-topografische Sonderlastenausgleich (Anzahl Einwohner pro km2) wurde auf 134’140 Franken (Vorjahr 139’294 Franken) festgelegt.

Der Gemeinderat genehmigte weiter in der Berichtsperiode:

Kredit von 7’400 Franken für die Anschaffung eines Baustellentankes für die Gemeindewerke Thalheim und einen Planungskredit über 42’600 Franken für eine neue Wasserleitungsringleitung im Gebiet Obmann (vorbehältlich der Genehmigung des Baukredites durch die Gemeindeversammlung).

«Zukunft der Gemeinden»: Eine Politische Gemeinde und eine Schulgemeinde

Im Rahmen des laufenden Projekts «Die Zukunft unserer Gemeinden in die Hand nehmen», welches die Prüfung eines Zusammenschlusses der Gemeinden Adlikon, Andelfingen, Henggart, Humlikon, Kleinandelfingen und Thalheim an der Thur zum Inhalt hat, hat sich der Gemeinderat Thalheim an der Thur für die auch vom Projekt-Kernteam empfohlene Abstimmungsvariante «Eine vereinigte Schulgemeinde und eine Politische Gemeinde» ausgesprochen.

Die Grundsatzabstimmung, die bisher am 4. März 2018 vorgesehen war, wird voraussichtlich am 15. April 2018 stattfinden.

Verzicht auf Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Mit der Totalrevision des Zürcher Gemeindegesetzes werden unter anderem auch die Rechnungslegungsvorschriften an schweizweit geltende Standards für öffentliche Gemeinwesen angepasst. Damit wird die Rechnungslegung im öffentlichen Bereich auf eine vermehrt betriebswirtschaftliche Sicht ausgerichtet. Auf den 1. Januar 2019 müssen alle zürcherischen Gemeinden ihr Rechnungswesen vom heutigen Modell HRM1 auf das neue Harmonisierte Rechnungsmodell HRM2 umstellen. Nebst einem neuen Kontenrahmen gehört die Abschreibungsmethode auf dem Verwaltungsvermögen zu den wesentlichen Änderungen von HRM2.

Heute wird mit HRM1 das Verwaltungsvermögen degressiv abgeschrieben, d. h. es werden jeweils zehn Prozent – bei Mobilien und Fahrzeugen zwanzig Prozent – des Restwerts abgeschrieben. Neue Investitionen bewirken somit in den ersten Jahren einen überproportional hohen Abschreibungsaufwand und belasten damit das Rechnungsergebnis stark. Dies kann am Beispiel der Strassensanierung Mühlestrasse (290’000 Franken) nachvollzogen werden. Die Jahresrechnung 2017 wird durch diese Investition im ersten Jahr mit einer Abschreibungstranche von rund 30 Franken 000 belastet. Bei HRM2 hingegen wird linear und auf Lebensdauer abgeschrieben, d.h. es wird über die vorgegebene Lebensdauer immer derselbe Betrag abgeschrieben, womit die Erfolgsrechnung über diesen Zeitraum gleichmässig belastet wird. Bezogen auf die Mühlestrasse wird dies eine jährliche Abschreibungstranche von 11’600 Franken zur Folge haben.

Für die Werte der Eingangsbilanz HRM2 per 1. Januar 2019 (Restatement) lässt das Gemeindegesetz den Gemeinden offen, ob auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen eine Aufwertung vorgenommen wird oder nicht. Der Entscheid muss von der jeweiligen Legislative, in Thalheim an der Thur von der Gemeindeversammlung, getroffen werden. Der Gemeinderat hat Modellberechnungen vorgenommen und sich entschieden, der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 einen Verzicht auf eine Aufwertung zu beantragen. Damit würde die Eingangsbilanz des HRM2 der Schlussbilanz des HRM1 entsprechen. Die Restwerte werden ab 2019 über die Restnutzungsdauer linear abgeschrieben. Dies führt gemäss Berechnungen ab Einführung des HRM2 im Steuerbereich zu jährlichen Abschreibungen von rund 100’000 Franken und somit zu einer Halbierung der heutigen Belastung bei den Abschreibungen. Die Bilanz erfährt durch diese Variante keine wesentlichen Schwankungen.

Dieses Geschäft muss der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten auf eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens auf den 1. Januar 2019 zu verzichten.

Akustikanlage in der Turnhalle

Nach der Neuausrichtung für die Ersatzbeschaffung und der Einholung von entsprechenden Offerten konnte der Gemeinderat die Ersatzbeschaffung an die Firma Schläpfer Radio + Television GmbH, Seuzach vergeben. Die notwendige Beschaffung sollte für einen Betrag von ca. 24’000 Franken erfolgen können. Im Laufe der Arbeiten wurde jedoch festgestellt, dass die bestehenden Aussenlautsprecher auch ersetzt werden müssen, so dass sich der Kredit noch um rund 2’500 Franken erhöhen wird. Die Lichtanlage der Turnhalle wurde noch nicht erneuert. Diese Arbeiten sollen im nächsten Jahr erfolgen.

Sanierung Bergstrasse

Im nächsten Jahr soll auch noch der restliche Teil der Bergstrasse (im Wohngebiet) saniert werden. Da die Sanierungskosten voraussichtlich 180’000 Franken betragen, beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung diesen Kredit und die Sanierung zu bewilligen. Das Geschäft soll an der nächsten Gemeindeversammlung im Dezember behandelt werden.

Sanierung Mühlestrasse

Der Gemeinderat hat die Arbeiten für die Sanierung der Mühlestrasse an die Firmen Markus Basler, Gundetswil und Cellere AG, Frauenfeld vergeben.

Nachfolgelösung Beförsterung

Unser Gemeindeförster Peter Bänteli wird per Ende Jahr seinen verdienten Ruhestand antreten. Der Gemeinderat Andelfingen hat deshalb den Zuammensarbeitsvertrag betreffend der Beförsterung mit unserer Gemeinde auf Ende Jahr gekündigt. Der Gemeinderat hat für die Nachfolge von Peter Bänteli 2 Offerten von benachbarten Forstbetrieben eingeholt und sich für eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kleinandelfingen entschieden. Ab dem Jahr 2018 werden die Aufgaben des Försters von Olivier Bieri, Förster Kleinandelfingen, erledigt werden.

Verkehrssicherheit auch für den Schulweg

Gute Sichtverhältnisse gewähren die Sicherheit im Strassenverkehr. Deshalb werden die Anstösser von Strassen, Trottoirs sowie Fuss- und Radwegen immer wieder auf die kantonale Strassenabstandsverordnung aufmerksam gemacht.

Nach den Sommerferien und zu Beginn des Schuljahres erhalten wir auch immer wieder Reklamationen betreffend Maisfeldern und anderen Kulturen, die im Sichtbereich von Strassenkreuzungen stehen und somit die Verkehrssicherheit der Schulkinder mitgefährden. Leider passieren auch immer wieder Unfälle bei solchen Kreuzungen. Bei Unfällen prüft die Polizei, ob der entsprechende Sichtbereich eingehalten wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Grundeigentümer für den Unfall auch haftbar und erhält zusätzlich eine Busse für das Vergehen.

Wir bitten die verantwortlichen Grundeigentümer, Hausverwaltungen, direkt beauftragte Mieter sowie Landwirte mit Maisfeldern und anderen hochwachsenden Kulturen die Sichtzonen im Interesse der Verkehrssicherheit zu überprüfen. Nötige Schneidarbeiten sind unverzüglich selber zu erledigen oder an private Kundengärtner in Auftrag zu geben. Für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihren Beitrag zur Verhütung von Unfällen danken wir Ihnen.

Rücktritte von Behördenmitgliedern auf Ende der Amtsperiode

Am 30. Juni 2018 endet die laufende Amtsperiode. Die Erneuerungswahlen wurden auf den 15. April 2018 festgelegt. Die Behördenmitglieder wurden aufgefordert dem Gemeinderat mitzuteilen, ob sie sich voraussichtlich für eine erneute Kandidatur für die Amtsperiode 2018 – 2022 zur Verfügung stellen. Auf Grund dieser Umfrage ist mit folgenden Rücktritten aus den Behörden zu rechnen:

  • Gemeinderat: Peter Benz, Patricia Grob
  • Primarschulpflege: Nicole Gerber, Peter Widmer, Sandra Felix, Olaf Toggenburger
  • RPK: keine

Frau Barbara Starkenmann stellt sich nochmals für die Wahl in die Sekundarschulpflege Andelfingen zur Verfügung.

An der Wählerversammlung vom 15. Januar 2018 (19.30 Uhr Aula Thalheim) werden die Kandidatinnen und Kandidaten für die Behörden der Bevölkerung vorgestellt. Allfällige Interessenten für ein Amt können sich jederzeit bei den zuständigen Behörden oder bei der Gemeindeverwaltung über die Aufgaben in einer Behörde erkundigen. Werden Wahlvorschläge bis am 25. November 2017 dem Gemeinderat eingereicht bzw. gemeldet (gemeinde@thalheim.ch), werden diese Personen auf der Einladung zur Wählerversammlung bereits vermerkt.

Dem Wahlzettel vom 15. April 2018 wird ein Beiblatt mit den zur Verfügung stehenden Kandidaten beigelegt. Um auf diesem Beiblatt aufgeführt zu werden, müssen sich alle Kandidaten entweder anlässlich der Wählerversammlung vom 15. Januar 2018 oder schriftlich bis spätestens 28. Februar 2018 bei der Gemeindeverwaltung, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur melden.

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