Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurde folgendes Bauprojekt genehmigt:

  • Matthias Schälchli, Talbach 1, Altikon: Erdverlegte Bodenleitung mit Entnahmestelle an der Thur für Bewässerungszwecke im Gebiet Asperhof, Kat.-Nrn. 248 + 251 (Landwirtschaftszone)

Im Anzeigeverfahren wurden folgende Bauprojekte genehmigt:

  • Erwin Alder, Im Winkel 3, Thalheim an der Thur: Fassadensanierung Südseite, Gebäude Vers.-Nr. 166, Kat.-Nr. 552 (Kernzone A)
  • Karin + Michael Tobler-Ruckstuhl, Breitistrasse 6, Gütighausen: Neubau Velounterstand, Erstellung Sichtschutzwand und Geräteschrank, Kat.-Nrn. 82 und 1155, bei Gebäude Breitistrasse 6 (Kernzone B)
  • Marijan + Belinda Beluzic, Mitteldorfstrasse 13a, Gütighausen: Beschattungspergola mit offenem Dach bei Gebäude Vers.-Nr. 672, Kat.-Nr. 119 (Kernzone B)

Gemäss Art. 14 der Bau- und Zonenordnung sind Aussenrenovationen in der Kernzone bewilligungspflichtig. Die Gestaltungsvorschriften gelten auch für Erneuerungsarbeiten aller Art wie Fassadenanstriche, Fenster und Türen. Wir bitten Hausbesitzer in der Kernzone vor den Bauarbeiten ein entsprechendes Baugesuch, das in der Regel im Anzeigeverfahren bewilligt wird, dem Bauamt einzureichen.

Finanzen und Steuern

Folgende Kreditanträge wurden bewilligt:

  • 14’000 Franken für die Erneuerung der Telefonanlage im Schulhaus Thalheim
  • 16’000 Franken für den Einbau eines Alarmierungssystems im Schulhaus Thalheim
  • 5600 Franken für die Ausrichtung eines Finanzworkshops mit Alfred Gerber, Pfäffikon
  • 7000 Franken für einmalige Integrationskosten der Spitex Ossingen-Thalheim in die Spitex Andelfingen
  • 5600 Franken für die Anschaffung eines Infrarot-Unkrautvernichters
  • 1000 Franken Sonderbeitrag an das Nostalgiekarussell für das Jubiläum des Dorfmärt Thalheim

Weiter genehmigte der Gemeinderat:

  • Voranschlag 2017 des Alters- und Pflegezentrum Stammertal
  • Kreditabrechnung über 2’160 Franken für die Erstellung eines Sammelschachts für Drainagenleitungen

Die Vontobel Gemeindetreuhand GmbH führte am 29. und 30. September 2016 bei der Gemeindegutsverwaltung eine Revision der Kassen- und Buchführung sowie eine Sachbereichsprüfung im Bereich der Einwohnerkontrollgebühren durch. Der Bericht gibt zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und bescheinigt eine genaue und exakte Buchführung.

Der Gemeinderat hat einer Erhöhung der Entschädigung an das Redaktionsteam der Dorfposcht zugestimmt. Das Layout der Dorfposcht nimmt immer mehr Zeit ein. Es ist deshalb schwierig, freiwillige Personen zu finden, die diese Arbeit noch übernehmen. Vergleiche mit anderen lokalen Zeitungen haben gezeigt, dass für das Layout einer Dorfzeitung bis zu 2’000 Franken pro Ausgabe vergütet wird. Der Gemeinderat hat deshalb die Entschädigung von bisher 4’200 Franken auf maximal 9’900 Franken pro Jahr erhöht. Das Layout wird in Zukunft zwischen einer externen Person und Rebecca Sigloch aus dem Redaktionsteam aufgeteilt.

Die EKZ hat der Gemeinde Thalheim für dieses Jahr eine Ausgleichsvergütung von 16’269 Franken überwiesen.

Voranschlag 2017 und Steuerfuss

Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2017 zuhanden der RPK verabschiedet. Der Gemeinderat beantragt den Steuerfuss auch im nächsten Jahr unverändert bei 85 Prozent zu belassen.

Der Voranschlag 2017 weist einen Aufwand von 5’173’900 Franken und einen Ertrag von 3’405’000 Franken aus. Somit beträgt der durch Steuern zu deckende Aufwandüberschuss 1’768’900 Franken. Der Gemeindeversammlung wird beantragt, zu diesem Zweck den Steuerfuss auf 85 Prozent (2016: 85 Prozent) des einfachen Staatssteuerertrages von 1’800’000 Franken festzusetzen. Somit werden 1’530’000 Franken Gemeindesteuern generiert.

Der verbleibende Aufwandüberschuss von 238’900 Franken soll durch eine Entnahme aus dem Eigenkapital gedeckt werden. Dieses sinkt voraussichtlich von 7’496’000 Franken auf rund 7’257’000. Franken

Laufende Rechnung

Bei einem Aufwand von 5’173’900 Franken und einem Ertrag von 4’935’000 Franken schliesst der Voranschlag 2017 mit einem Aufwandüberschuss von 238’900 Franken ab. Im Voranschlag 2016 wurde mit einem Aufwandüberschuss von 3’600 Franken gerechnet.

In den folgenden Bereichen werden die grössten Abweichungen zum Budget 2016 verzeichnet:

Minderaufwand / Mehrertrag

Alle Beträge in Schweizer Franken.

Kostenstelle

Abweichung

Gemeindeverwaltung

15’000

Verwaltungsliegenschaften

32’000

Gemeindebeiträge Sonderschulung  

38’000

Soziale Wohlfahrt übriges

27’000

Gemeindestrassen

22’000

Forststrassen

15’000

Steuern Rechnungsjahr

85’000

Steuern frühere Jahre

50’000

Grundeigentum Finanzvermögen

62’000

Aufteilung Abschreibungen

188’000

Mehraufwand / Minderertrag

Kostenstelle

Abweichung

Schulliegenschaften

16’000

Klassenassistenz

12’000

Pflegefinanzierung

14’000

Jugend (-heime)

38’000

Wirtschaftliche Hilfe

12’000

Steuerausscheidungen (netto)    

45’000

Grundstückgewinnsteuern

30’000

Finanzausgleich (netto)

247’000

Kapitaldienst

22’000

Ordentliche Abschreibungen

14’000

Zusätzliche Abschreibungen

180’000

Investitionsrechnung

Im Voranschlag 2017 sind Investitionsausgaben im Verwaltungsvermögen von 680’000 Franken sowie Investitionseinnahmen von 10’000 Franken vorgesehen. Die Nettoinvestitionen belaufen sich somit auf 670’000 Franken. Im Finanzvermögen sind weder Ausgaben noch Einnahmen budgetiert.

Die grössten Investitionen bestehen aus folgenden Ausgaben:

Kostenstelle

Abweichung

Ersatz Mobiliar Gemeindeverwaltung

80’000

Sanierung Kindergartendach

50’000

Ersatz Licht- & Akustikanlage Mehrzweckhalle

140’000

Kopfsteinpflasterplatz im Winkel

50’000

Ausbau Mühlestrasse

130’000

Wasserleitung Mühlestrasse

90’000

Kostenstelle

Abweichung

Mischabwasserleitung Mühlestrasse

50’000

Optimierung Sammelstelle Püntenrain

40’000

Die Gemeinde Thalheim verfügt über genügend flüssige Mittel, um sämtliche Investitionen ohne die Aufnahme von Fremdkapital finanzieren zu können. Die Geschäfte Licht- und Akustikanlage sowie Sanierung Mühlestrasse bedürfen je eines separaten Gemeindeversammlungsbeschlusses.

Steuerfuss

Die Politische Gemeinde rechnet im Voranschlag 2017 erneut mit einem Steuerfuss von 85 % der einfachen Staatssteuer. Die Sekundarschulgemeinde Andelfingen wird gemäss ersten Angaben den Steuerfuss bei 22 % belassen, womit der Gesamtsteuerfuss der Gemeinde Thalheim 107 % beträgt.

Finanzausgleich

Die Gemeinde Thalheim erhält im Jahr 2017 einen Steuerkraft- bzw. Ressourcenausgleich von 1’013’000 Franken. Dies entspricht einer Abnahme im Vergleich zum Budget 2016 von rund 229’000 Franken. Hauptsächlich lässt sich dieser Rückgang mit den höheren Steuereinnahmen des Jahres 2015 begründen. Im Jahr 2017 besteht aufgrund der tiefen Anzahl Personen unter 20 Jahren kein Anspruch mehr auf einen demografischen Sonderlastenausgleichsbeitrag. Der geografisch-topografische Sonderlastenausgleichsbeitrag liegt mit 134’000 Franken im Rahmen der Vorjahre.

Eigenwirtschaftliche Betriebe

Im Voranschlag 2017 sind für den Bereich Wasserversorgung Ausgaben von 90’000 Franken und Einnahmen von 5’000 Franken vorgesehen. In der Abwasserbeseitigung (inkl. Kläranlage) werden Investitionen von 50’000 Franken getätigt. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen von 5’000 Franken gegenüber. Im Bereich Abfallbeseitigungen sind Investitionen von 40’000 Franken vorgesehen.

Aufgrund des vorliegenden Budgets 2017 ist mit einer Entnahme von 8’200 Franken aus der Spezial-

finanzierung Wasserversorgung sowie mit einer Einlage von 11’800 Franken im Bereich Abwasserbeseitigung zu rechnen. Für die Abfallbeseitigung ist eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung von

44’500 Franken vorgesehen.

Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016

Am Montag, 5. Dezember 2016 (19.30 Uhr) begrüssen die Gemeindebehörden möglichst viele Stimmberechtigte zur ordentlichen Budget-Gemeindeversammlung in der Aula unter anderem zu folgenden Traktanden:

  • Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2017 und Festsetzung des Steuerfusses
  • Kredit über 152’000 Franken für die Sanierung der Licht- und Akustikanlage in der Turnhalle Thalheim

Geschwindigkeitskontrollen

Die Kantonspolizei Zürich führte am 12. August 2016, 24. August 2016 und am 31. August 2016 insgesamt 3 Geschwindigkeitskontrollen durch. Alle Kontrollen wurden entlang der Thurtalstrasse in Thalheim an der Thur und Gütighausen durchgeführt. Von den insgesamt 16’116 kontrollierten Fahrzeugen mussten 279 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 90 km/h.

Verbrennungsverbot November – Februar

Wir erinnern Sie daran, dass Wald-, Feld- und Gartenabfälle in den Monaten November bis Februar nicht im Freien verbrannt werden dürfen. Ausgenommen sind gemäss der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung Brauchtumsfeuer und Grillfeuer.

Gemeindeversammlungstermine 2017

Der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlungstermine für 2017 festgelegt. Die Rechnungsgemeindeversammlung wurde auf Donnerstag, 8. Juni 2017 und die Budgetgemeindeversammlung auf Montag, 4. Dezember 2017 festgesetzt.

Wählerversammlung für die Erneuerungswahlen 2018

Die nächsten Erneuerungswahlen für die Gemeindebehörden rücken näher. Der Gemeinderat hat das Datum der Wählerversammlung auf Montag, 15. Januar 2018 festgelegt. Auch bei den nächsten Wahlen sind wieder aktive Personen gesucht, die sich um das Wohl der Gemeinde kümmern möchten. Interessentinnen und Interessenten für die verschiedenen Tätigkeiten können sich jederzeit bei den jeweiligen Behördenpräsidenten oder bei der Gemeindeverwaltung melden. Gerne geben wir Auskunft über die Arbeit in einer Behörde.

Strassenwesen

Die Strassenlampen auf unserem Gemeindegebiet werden von der EKZ unterhalten. Defekte Strassenlampen können unter Mitteilung der Mastnummer direkt bei der EKZ (Tel. 052 320 41 11) oder im Internet unter www.ekz.ch gemeldet werden.

Entschädigungen für Gemeindetätigkeit

Personen, die eine Entschädigung für eine Gemeindetätigkeit erhalten, werden gebeten, ihre Abrechnung zusammen mit einem Einzahlungsschein bis zum 1. Dezember 2016 auf der Kanzlei abzugeben. Aufwendungen vom Dezember können im Folgejahr geltend gemacht werden.

Öffnungszeiten Gemeinde-kanzlei über Feiertage

Wie die kantonale Verwaltung bleibt auch die Gemeindeverwaltung in Thalheim zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. In der Zeit vom 23. Dezember 2016 bis und mit 2. Januar 2017 wird jedoch für dringende Zivilstandsfälle ein Pikettdienst angeboten. Wie üblich gilt aber auch über die Feiertage: Sollte die Türe der Gemeindeverwaltung offen sein, bedienen wir Sie gerne.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert