Mehr Flexibilität bei der Pensionierung

Die Rente ab einem beliebigen Monat nach dem 63. Geburtstag vorbeziehen oder nur einen Teil davon. Oder länger arbeiten und so die Rente aufbessern: Die AHV-Reform macht vieles möglich. Infos aus erster Hand und einen Rentenrechner gibt es online bei der SVA Zürich.

Pensionierung nach Mass: Die AHV-Reform ermöglicht individuelle Lösungen.

Wie flexibel ist der flexible Rentenbezug? Kann ich einen Teil der Rente vorbeziehen und den Rest um einige Jahre aufschieben? Welches Referenzalter für die Pensionierung gilt für Frauen meines Jahrgangs? Stimmt es, dass Frauen der Übergangsgeneration die Rente noch ab 62 vorbeziehen können? Erhöht sich meine Rente automatisch, wenn ich über das Referenzalter hinaus arbeite?

Diese und weitere Fragen beantwortet die SVA Zürich auf ihrer Website. Dort sind die wichtigsten Neuerungen der AHV-Reform kompakt zusammengestellt:

  • Referenzalter 65 für Pensionierung – schrittweiser Anstieg für Frauen ab 2025
  • Finanzieller Ausgleich für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969
  • Flexibler Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren
  • Höhere Rente dank AHV-Beiträgen nach Referenzalter

Weitere Informationen, die Bestimmungen zu den Neuerungen der AHV-Reform sowie einen Online-Rechner zur Berechnung Ihrer voraussichtlichen AHV-Rente finden Sie auch im Internet.

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