Bauwesen
Im Anzeigeverfahren wurde bewilligt:
- Annette Biber, Breitistrasse 12, Thalheim, Erstellung Photovoltaikanlage auf bestehendem Dach, Vers.-Nr. 324, Kat.-Nr. 84 (Kernzone B)
- Andreas Graf, Schützenmur 12, Thalheim, Erstellung Swimmingpool, Vers.-Nr. 685, Kat.-Nr. 1103, (Wohnzone W2)
Gemeindepersonal
Für die offene Stelle als Gemeindeschreiber/in sind verschiedene Bewerbungen eingegangen, welche seitens des Gemeindepräsidenten und der Schulpräsidentin mit Einbeziehung von Urs Bietenhader, Kommunal Support, gesichtet wurden. Auch haben entsprechende Bewerbungsgespräche mit den betreffenden Bewerbenden stattgefunden. Unter den Bewerbenden befand sich auch der für die Federas AG als Springer im Einsatz tätige Werner Wegmann aus Seuzach.
Aufgrund der geführten Vorstellungsgespräche und der Erfahrungen aus der bisherigen Zusammenarbeit hat sich der Gemeinderat für eine Anstellung von Werner Wegmann entschieden.
Infolge dieser Entscheidung konnte das Mandatsverhältnis mit der Federas AG per 30. September 2024 aufgelöst werden. Ab dem 1. Oktober 2024 wird deshalb Werner Wegmann seine Tätigkeit als Gemeindeschreiber mit einem Arbeitspensum von 100 Prozent aufnehmen.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit Werner Wegmann eine zuverlässige und verantwortungsvolle Person als Gemeindeschreiber gewonnen zu haben und wünscht ihm eine erfolgreiche Zeit in Thalheim.
Öffentliche Anhörung für Wind- und Wasserkraftgebiete
Die Anhörung zur geplanten Windenergie in der Region ist nach wie vor im Gange. Die Bevölkerung hat weiterhin die Möglichkeit, privat daran teilzunehmen und ihre Meinung einzubringen. Auch der Gemeinderat wird aktiv an der Vernehmlassung teilnehmen. Er befasst sich intensiv mit dem Thema und hat zusätzlich rechtliche Beratung hinzugezogen, um alle Aspekte des Projekts sorgfältig zu prüfen.
Ersatz Traktor Gemeindewerk – neuer Eintauschwert
Der Gemeindewerk-Traktor (alt) hat mittlerweile ein Getriebeschaden erlitten und muss als defekt weiterveräussert werden. Der damals offerierte Rücknahmepreis von 18’000 Franken kann aufgrund der veränderten Ausgangslage nicht mehr erzielt werden. Der Rücknahmepreis liegt neu bei 10’000 Franken.
Die Nettoinvestitionen betragen deshalb neu ca. 130’000 Franken (anstatt ca. 122’000 Franken). Im Budget 2024 ist ein Betrag von 130’000 Franken eingestellt.
ZVV Verbundfahrplan
Der Verkehrsrat hat am 04. Juli 2024 die Angebotsänderungen für die Fahrplanjahre 2025 und 2026 beschlossen. Leider wurde die Eingabe des Gemeinderats nicht berücksichtigt. Der Gemeinderat bedauert, dass die Vorschläge der Gemeinde keinen Eingang in die Anpassungen gefunden haben. Er wird diese bei der nächsten Umstrukturierung erneut einbringen. Für die Gemeinde Thalheim an der Thur ergeben sich somit für die Fahrplanjahre 2025/2026 keine Anpassungen.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Kantonspolizei führte am 27. Juni 2024 eine Geschwindigkeitskontrolle an der Thurtalstrasse durch. Von den kontrollierten 675 Fahrzeugen mussten 20 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 64 km/h.
Eine weitere Geschwindigkeitskontrolle wurde am 05. Juli 2024 an der Stationsstrasse durchgeführt. Von den kontrollierten 388 Fahrzeugen mussten 38 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 84 km/h.
Ergebnisberichte Wasser- und Abwasserqualität
Das Kantonale Labor Zürich hat am 29. August 2024 zwei Wasserproben von der Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi entnommen. Beide Proben entsprechen dem Qualitätsstandard und geben zu keinerlei Beanstandungen Anlass.
Ebenso wurden in der Kläranlage Thalheim-Gütighausen Abwasseruntersuchungen durchgeführt. Auch diese erfüllen die vom Prüflabor geforderten Wasserqualitätswerte.
Ablösung Ticketverkauf beim Fahrpersonal in Regionalbussen
Der Zürcher Verkehrsverbund teilt mit, dass der Ticketverkauf beim Fahrpersonal in den Regionalbussen per Dezember 2024 vollständig eingestellt wird. Dies wurde im Rahmen der ZVV-Strategie bereits vor zwei Jahren vom Kantonsrat so bestätigt. Aus betrieblichen Gründen erfolgt die Aufhebung gestaffelt. Auf mehreren Linien ist seit Juni 2024 der Verkauf beim Fahrpersonal bereits aufgehoben worden. Die Fahrgäste auf diesen Linien wurden im Vorfeld direkt im Fahrzeug dar-über informiert und auf Alternativen hingewiesen. Dies wird auch bei sämtlichen kommenden Linien der Fall sein, die umgestellt werden.
Hintergrund zur Ablösung des Ticketverkaufs beim Fahrpersonal: Auslöser sind in erster Linie die Verkaufsgeräte, die ans Ende ihrer Lebensdauer gelangt sind. Daher war zu entscheiden, ob ein Ersatz aus wirtschaftlichen Gründen vertretbar wäre. Mittlerweile werden über 75 Prozent aller Tickets elektronisch gekauft. Der Anteil an Tickets, die beim Fahrpersonal gelöst werden, ist bereits sehr klein und ausserdem seit Jahren rückläufig. So entstehen unverhältnismässig hohe Kosten pro verkauftes Ticket. Aus diesen Gründen wurde beschlossen, den Ticketverkauf beim Fahrpersonal einzustellen und für Personen, welche die Tickets nicht über die digitalen Kanäle erwerben können oder wollen, Alternativen zu suchen und anzubieten.
Telefonischer Ticketkauf, Mehrfahrtenkarte und Rückfallebene
Als Alternative zum Ticketkauf beim Fahrpersonal und den digitalen Kanälen hat der ZVV ab März 2024 den telefonischen Ticketverkauf eingeführt. Dieser ermöglicht es Fahrgästen, die Tickets per Festnetz-Telefon zu kaufen und direkt auf den SwissPass zu laden. Die Bezahlung erfolgt mit einer Monatsrechnung. Der hierfür notwendige SwissPass kann bei jeder bedienten Verkaufsstelle erstmalig kostenlos bezogen werden. Ausserdem behält der ZVV auch weiterhin die Mehrfahrtenkarte im Sortiment, die im Bus abgestempelt werden kann.
Bei Fahrten von Kindern bietet der ZVV zudem die Möglichkeit, in der ZVV-App ein Ticket auf den SwissPass des Kindes zu laden. Für unvorhergesehene oder ganz spontane Fahrten gibt es zudem eine Rückfallebene: Während einer Übergangsphase kann weiterhin ein sehr reduziertes Sortiment direkt im Bus mit Kartenzahlung gekauft werden. So soll verhindert werden, dass Fahrgäste unbeabsichtigt ohne Ticket unterwegs sind. Dabei handelt es sich um ein Zeit-Ticket, welches 15 oder 60 Minuten lang in allen Bussen des ZVV gültig ist. Ein Umstieg auf andere Busse ist erlaubt. Bei Fahrten in und innerhalb der Stadt Zürich und Winterthur (Zonen 110 und 120) ist das Zeit-Ticket von 15 Minuten nicht gültig. Sämtliche Informationen dazu finden Sie auf der Website unter: www.zvv.ch/zeitticket
Für Rückfragen steht Ihnen die Medienstelle des ZVV unter 043 257 48 80 zur Verfügung.