Der Zürcher Regierungsrat hat am 2. Juli 2024 den aktuellen Richtplan vorgestellt. Von den potentiellen 52 Standorten sind einige Gebiete gänzlich ausgeschlossen (Konflikt mit Aviatik, bzw. Schutz-Nutzen-Analyse), andere Gebiete werden weiter überprüft, sind zurzeit daher kein Thema. Die verbleibenden 20 Gebiete sind als Eignungsgebiete festgelegt worden.
Massiv betroffen ist dabei das Zürcher Weinland. Für Thalheim bedeutet es, dass gleich zwei Gebiete eingetragen sind und zwar einerseits das Gebiet 11, der Schlattwald (mit Potential von 3 Windturbinen à 220 m Höhe), andererseits das Gebiet 12, der Bergemer Wald (mit Potential von 5 Windturbinen à 220 m Höhe).

Nach wie vor werden die Mindestabstände zu Wohngebäuden ausschliesslich aufgrund der Lärmschutzverordnung bemessen. Somit beträgt der Mindestabstand von industriellen Windturbinen zu Wohngebäuden weiterhin nur 300 Meter.
Zur Erinnerung: die Bevölkerung unserer Gemeinde hat am 11. März 2024 die Mindestabstandsinitiative von 1000 Meter zu bewohnten Gebieten mit grosser Zustimmung angenommen, ebenso die Bevölkerung von Altikon und Dägerlen.
Zusammen mit der Richtplananpassung wurde zudem eine Änderung des kantonalen Energiegesetzes aufgelegt, welche das Planungs- und Bewilligungsverfahren beschleunigen soll und die Baubewilligung, für welche bisher die Gemeinde zuständig war, an den Kanton delegiert. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Entmachtung der Gemeinden und steht insbesondere auch im Widerspruch zum Versprechen von Bundesrat Rösti vor der Abstimmung zum Stromgesetz, wonach keine Windturbine gegen den Willen der Standortgemeinde gebaut werden soll.
Im Rahmen der Vernehmlassung können sich (bis am 31. Oktober 2024) alle interessierten Personen, Organisationen und Gemeinden zu den Plänen äussern und Einwendungen anbringen.
Eine hohe Zahl von Stellungnahmen gegen diese naturzerstörenden und unwirtschaftlichen Anlagen würde eine starke Gemeinde präsentieren.
Nur gemeinsam können wir etwas bewirken!
Interessierten Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern stellt der Verein IG-Gegenwind gern einen entsprechenden Mustertext zu (info@ig-gegenwind.ch).
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Jacqueline Gutknecht
Informationsveranstaltung für die Bevölkerung mit RR Martin Neukom im Weinland: Samstagvormittag, 24. August 2024
Anmeldung unter: zh.ch/windenergie
Liebe Jaqueline, wahrscheinlich sind wir sogar verwandt – weit aussen – aber immerhin.
Ich hab einen Kommentar zur Replik von Ulrike Schelling in der Dorfposcht vom Juli 2024 verfasst. Er wird Ihnen nicht gefallen: Alternative Energie, sehr gut – nur nicht gerade bei uns. Sankt Florian lässt grüssen.
Wer darauf verzichten will, hat auch auf seine moderne Mobilität und den übrigen luxuriösen Lebenswandel zu verzichten. Wäre eigentlich konsequent!
Nur will das niemand. Sicher auch niemand in meinem Bürgerort Thalheim.
Gruss Nikolaus Gutknecht