Neuverpachtung Landwirtschaftsparzelle Kat.-Nr. 632

Die Politische Gemeinde Thalheim an der Thur verpachtet per 1. Januar 2025 die landwirtschaftliche Parzelle: Kat.-Nr. 632, im Obmann, in Thalheim an der Thur.

Die Parzelle umfasst 13’821 m² und wird für einen jährlichen Pachtzins von 966 Franken verpachtet. Bewerberinnen oder Bewerber für diese Parzelle müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Muss seinen Wohnsitz in der Gemeinde Thalheim an der Thur haben.
  • Hat keine finanziellen Ausstände gegenüber der Gemeinde.
  • Hat kein eigenes Land verpachtet.
  • Erfüllt die Kriterien für Direktzahlungen.
  • Weist mindestens 0,5 Standardarbeitskräfte (SAK) auf.

Sollten gleichwertige Bewerbungen eingehen, erfolgt die Zuteilung des Pachtlandes nach folgender Reihenfolge:

  1. Hat noch kein Pachtland der Gemeinde in Pacht.
  2. Hat am wenigsten Pachtland (Fläche) der Gemeinde in Pacht.

Sollten innerhalb der gleichen Reihenfolge gleichwertige Bewerbungen sein, entscheidet das Los.

Bewerbungen sind mit den notwendigen Unterlagen (Bestätigung über Verpachtung von eigenem Land, Nachweis der Direktzahlungen, Nachweis SAK) bis am 18. August 2024 an den Gemeinderat, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur zu richten.

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