Häckseltour am Donnerstag, 7. April 2022
Sträucher- und Staudenschnitte, keine Wurzelstöcke, Fremdmaterialen entfernt (Drähte, Steine etc.), maximal zwanzig Zentimeter Durchmesser.
Bis 7 Uhr gebündelt und geschichtet am Strassenrand bereitstellen.
Zur Erinnerung!
Der Frühling naht. Um die kommenden warmen Tage geniessen zu können, bitten wir Sie:
- beim Mähen der Rasen auf die Mittagsruhe zu achten
- und bei Spaziergängen mit dem Hund die Robidog-
Säcke zu benützen.
Besten Dank für Ihre Rücksicht den anderen Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber.
Drittmeldepflicht der Liegenschaftsverwaltungen/Eigentümer an die Gemeinde
Wenn Sie in Thalheim an der Thur Liegenschaften vermieten, müssen Sie uns den Ein- und Auszug Ihrer Mieter melden. Das Gleiche gilt für Personen, die in Ihrem Haushalt einen Untermieter oder ein Familienmitglied oder Freund aufnehmen.
Sie können die Meldung direkt online generieren: www.drittmeldung.ch
Bitte beachten Sie, dass Mieter, die einer Person Logis bieten, dies auch dem Eigentümer / der Verwaltung melden müssen, da bei den meisten Verwaltungen Untermiete bewilligungspflichtig ist oder Regeln bestehen, wie viele Personen in einer Wohnung gemeldet sein dürfen.
Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2021
Wie üblich wurden auch dieses Jahr die Steuererklärungen in die Haushaltungen verschickt. Damit die Formulare pünktlich eingereicht werden, rufen wir Ihnen in Erinnerung, dass die Frist zur Einreichung der Formulare am 31. März 2022 abläuft. Wir bitten Sie daher, die unterschriebene Steuererklärung inklusive Beilagen und Belegen pünktlich abzugeben. Benützen Sie dazu das vorhandene Retourcouvert.
Wichtig: Wer kein Formular erhalten hat, muss von sich aus ein solches beim Steueramt verlangen.
Ab Steuerperiode 2020 können Sie die Steuererklärung erstmals komplett elektronisch einreichen. Die Unterschrift fällt weg und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Steuererklärung.
Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen bereits heute.
Ihr Steueramt