Die Häckseltour 2020 und weitere Gemeinde-Infos

Häckseltour

Wie bereits angekündigt, findet die nächste Häckseltour für Grünabfälle statt am Donnerstag, 2. April 2020

Die nächste Häckseltour wird dann im Herbst durchgeführt.

Das Häckselgut ist geordnet am Strassenrand vor 7 Uhr bereitzulegen. Baumäste in lockeren Haufen mit dickem Ende gegen die Strasse aufschichten und in der ganzen Länge belassen. Ruten und kleine Zweige in Bündeln mit Schnur zusammenbinden. Fremdmaterialien wie Steine, Metallteile und Drähte müssen entfernt werden. Äste über Armdicke und Wurzelstöcke können nicht verarbeitet werden.

Das Häckselgut wird grundsätzlich zurückgegeben. Zu diesem Zweck sollen entsprechende Gebinde bereitgestellt werden.

Je nach Menge des bereitgestellten Häckselgutes ist es möglich, dass Ihr Häckselgut erst am Freitag, 3. April 2020 gehäckselt wird. Wir bitten Sie trotzdem, das Häckselgut am Donnerstag bis 7 Uhr bereitzustellen.

Gemeindeverwaltung Thalheim


Zur Erinnerung

Der Frühling naht. Um die kommenden warmen Tage geniessen zu können, bitten wir Sie:

  • · beim Mähen der Rasen auf die Mittagsruhe zu achten
  • · und bei Spaziergängen mit dem Hund die Robidog-Säcke zu benützen.

Besten Dank für Ihre Rücksicht den anderen Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber.


Drittmeldepflicht der Liegenschaftsverwaltungen/Eigentümer an die Gemeinde

Wenn Sie in Thalheim an der Thur Liegenschaften vermieten, müssen Sie uns den Ein- und Auszug Ihrer Mieter melden. Das Gleiche gilt für Personen, die in Ihrem Haushalt einen Untermieter oder ein Familienmitglied oder Freund aufnehmen.

Sie können die Meldung direkt online generieren: www.drittmeldung.ch

Bitte beachten Sie, dass Mieter, die einer Person Logis bieten, dies auch dem Eigentümer / der Verwaltung melden müssen, da bei den meisten Verwaltungen Untermiete bewilligungspflichtig ist oder Regeln bestehen, wie viele Personen in einer Wohnung gemeldet sein dürfen.


Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019

Wie üblich werden auch dieses Jahr die Steuererklärungen in die Haushaltungen verschickt. Damit die Formulare pünktlich eingereicht werden, rufen wir Ihnen in Erinnerung, dass die Frist zur Einreichung der Formulare am 31. März 2020 abläuft. Wir bitten Sie daher, die unterschriebene Steuererklärung inklusive Beilagen und Belege pünktlich abzugeben.

Benützen Sie dazu das vorhandene Retourcouvert.

Wichtig: Wer kein Formular erhalten hat, muss von sich aus ein solches beim Steueramt verlangen.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen bereits heute.

Ihr Steueramt

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