Finanzen und Steuern
- Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:
- diverse Steuerabrechnungen
- Kredit über 74’100 Franken für den Einbau des Deckbelages an der Buck- und Breitistrasse
- Kredit über 24’400 Franken für den Einbau des Deckbelages bei der Strasse Tannenhof
- Kredit über 17’500 Franken für den Ersatz der Wasserleitung zum Friedhof
Jahresrechnung 2018
Die Finanzverwaltung hat dem Gemeinderat die provisorische Jahresrechnung 2018 vorgelegt. Die Jahresrechnung 2018 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 819’573.94 Franken ab. Im Budget 2018 wurde mit einem Aufwandüberschuss von 993’600 Franken gerechnet. Die Jahresrechnung schliesst somit um rund 174’000 Franken besser ab als erwartet. Es wurden Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von 1’028’129.20 Franken vorgenommen. Es wurden Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von 678’129.20 Franken getätigt. Im Finanzvermögen wurden (nicht budgetierte) Nettoinvestitionen von 1’582’429.15 Franken getätigt, da die Gemeindeversammlung im Dezember dem Grundstückerwerb Kat.-Nrn. 477 und 439 zugestimmt hat. Der hohe Aufwandüberschuss ist die Folge der zusätzlichen Abschreibungen, die in im letzten Jahr im Rahmen der Umstellung auf HRM II getätigt wurden. Sowohl die Wasser- als auch die Abwasserversorgung arbeiten kostendeckend. Das Abfallwesen weist einen Verlust über 22’749.35 Franken aus. Dieser ist die Folge einer Rückstellung, die für die Sanierung der Grube Guggenbühl gebildet wurde. Das Eigenkapital der Politischen Gemeinde vermindert sich durch den Ausgabenüberschuss auf 7’592’407.85. Franken
Bauwesen
- Im Anzeigeverfahren wurden folgende Gesuche bewilligt:
- Emil Frei-Hängärtner, Thurtalstrasse 22, Thalheim an der Thur: Ergänzung der Bewässerungsleitung mit Bachquerung, obere Huebbachstrasse, diverse Parzellen (Landwirtschaftszone)
- Marco D’Alberto, Oberdorfstrasse 31, Thalheim an der Thur: Abbruch Holzunterstand und Neubau gedeckter Velounterstand, Gebäude Vers.-Nr. 65, Kat.-Nr. 1094 (Kernzone B)
Wasserversorgung
Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich hat der Wasserversorgung Thalheim für den Unterhalt und Erneuerungen der Hydranten für das Jahr 2018 einen Beitrag von 6’392 Franken überwiesen.
Die Stationsstrasse wird voraussichtlich im Jahr 2022 saniert werden. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat geprüft, ob Werkleitungen ersetzt werden müssen. In der Stationsstrasse befindet sich im unteren Bereich eine Grauguss-Wasserleitung aus dem Jahr 1955 (ca. 50 Meter). Da diese Leitung anfällig auf Brüche ist, soll diese Leitung ersetzt werden. Das Ingenieurbüro Fritschi und Huser hat die zu erwartenden Kosten auf 75’000 Franken (exkl. MwSt.) geschätzt. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Baukredit bewilligt. Die Arbeiten sollen in diesem Jahr ausgeführt werden. Da es sich um einen Ersatz einer bestehenden Wasserleitung handelt, sind die Kosten als gebunden zu betrachten.
Der Gemeinderat hat grundsätzlich beschlossen, dass wenn im Zusammenhang von Strassensanierungen auch private Wasseranschlussleitungen ersetzt werden, ein Beitrag der Wasserversorgung an die Ersatzkosten geleistete werden sollen. Der Beitrag soll je nach Sanierungsaufwand ca. 40% der Erneuerungskosten betragen. Den Grundeigentümern wird jeweils ein solches Angebot unterbreitet werden. Bei Erneuerungen die nicht im Zusammenhang mit einer Strassensanierung stehen, werden in der Regel keine Beiträge seitens der Wasserversorgung geleistet.
Fusion Region Andelfingen
Am 21. Februar 2019 wurde die Homepage mit Informationen und Neuigkeiten rund um die Fusion der Region Andelfingen aufgeschaltet. Sie finden diese unter www.fusion-ra.ch.
Geschwindigkeitskontrolle
Die Kantonspolizei führte am 29. Januar 2019 eine Geschwindigkeitsmessung an der Thurtalstrasse durch. Von den 133 kontrollierten Fahrzeugen mussten 9 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 67 km/h.
Brunnenplatz an der Ossingerstrasse wird saniert
In den nächsten Jahren sollen einige Brunnenplätze saniert werden. Da die Gemeinde keine Herbizide mehr einsetzt, ist es schwieriger geworden, die Brunnenplätze von Unkraut frei zu halten. Der Gemeinderat wird nun die Brunnenplätze sanieren und danach wird das Kopfsteinpflaster ausgegossen.
In diesem Jahr wird der Brunnen an der Ossingerstrasse saniert werden. Der Gemeinderat hat dafür einen Kredit über 5’700 Franken bewilligt.
Festlegung Gewässerraum im Siedlungsgebiet
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnaher werden. Unter anderem verpflichtet der Bund damit die Kantone, entlang von Seen, Flüssen und Bächen einen sogenannten Gewässerraum festzulegen und vor Überbauungen zu schützen.
Demnach ist für die Gemeinde Thalheim an der Thur ein Gewässerraumplan an den kommunalen Fliessgewässern im Siedlungsgebiet zu erarbeiten. Mit der Ausscheidung des Gewässerraums wird bestimmt, wie breit dieser im Einzelfall sein muss. Die Festlegung des Gewässerraums erfolgt unabhängig von einem nutzungsplanerischen Verfahren oder einem Verfahren zur Festsetzung eines Wasserbauprojektes, lehnt sich jedoch am nutzungsplanerischen Verfahren an.
Für die Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet wird in einem ersten Schritt ein Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums erarbeitet und dem AWEL zur Vorprüfung eingereicht. Nach deren Vorprüfung wird der Entwurf bereinigt und nach § 15 g Abs. 1 HWSchV während 60 Tagen öffentlich aufgelegt sowie die betroffenen Grundeigentümer schriftlich informiert. Anschliessend legt die Baudirektion den Gewässerraum mit Verfügung fest. Mit der Festlegung wird gleichzeitig über allfällige Einwendungen entschieden. Die Festlegung wird anschliessend öffentlich bekannt gemacht.
Die Festlegung des Gewässerraums ausserhalb des Siedlungsgebietes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Gemeinderat hat für die Erarbeitung des Entwurfs für die Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet einen Kredit von 11’000.00 Franken bewilligt und die Holinger AG, Winterthur mit den Arbeiten beauftragt
Gemeindepersonal
Unser Finanzverwalter und Steuersekretär Michael Lehmann hat seine Anstellung per Ende August 2019 gekündigt. Er übernimmt neu die Leitung der Finanzabteilung der Gemeinde Rafz. Der Gemeinderat bedankt sich für den Einsatz, den Michael Lehmann auf unserer Verwaltung geleistet hat und wünscht ihm bei seiner neuen Tätigkeit viel Erfolg. Die Gemeindeverwaltung wurde angewiesen, einen geeigneten Nachfolger für Michael Lehmann zu suchen.
Abfallwesen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 22 vom 19. Februar 2019 das Gebührenreglement zur Abfallverordnung rückwirkend per 1. Januar 2019 angepasst und neu festgesetzt. Da die Grüngutgebühren bisher nicht im Gebührenreglement erfasst waren, wurde das Gebührenreglement in diesen Punkten ergänzt. Die einzelnen Gebühren (Grüngutkarte usw.) wurden alle unverändert belassen.
Veranstaltungskalender auf www.thalheim.ch
Auf der Internetseite der Gemeinde ist der Online-Veranstaltungskalender eingerichtet. Die Vereine und Behörden haben Zugriff auf diesen Kalender, so dass immer die aktuellsten Veranstaltungen der Gemeinde abrufbar sind. Den Veranstaltungskalender finden sie unter der Rubrik «Aktuell» – «Veranstaltungen».
Abstimmungszettel nicht reissen
Wenn sie die Abstimmungszettel nicht auseinanderreissen, kann das Wahlbüro seine Arbeit um einiges effizienter erledigen. Deshalb die Bitte an alle Stimmberechtigten: Lassen sie die Abstimmungszettel beieinander und überlassen das Trennen der Stimmzettel dem Wahlbüro. Besten Dank.
Bitte beachten Sie ausserdem, dass Sie immer Ihren Stimmrechtsausweis unterschreiben, egal ob Sie vorzeitig, schriftlich oder an der Urne abstimmen. Sollte der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben sein, ist Ihre Stimme ungültig.
Erinnerung für Pfingsten
Das Campieren an Pfingsten ist seit 2007 bewilligungspflichtig. Entsprechende Gesuche für das Campieren bieten wir auf unserer Homepage www.thalheim.ch an oder können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Es werden keine Bewilligungen vor Ort erteilt.