Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher
In den nächsten Tagen wird durch die Gemeinde das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher im Wohngebiet und auch ausserhalb des Wohngebietes kontrolliert.
Wir bitten Sie, Ihre Bäume und Sträucher zu prüfen, ob sie folgenden Bedingungen dauernd entsprechen:
Bäume und Sträucher ragen nicht über die Strassen- bzw. Weggrenze hinaus.
Ast- und Blattwerk von Bäumen halten über Strassen einen Lichtraum von 4.5 Metern ein, bei Fusswegen genügen 2.5 Meter.
Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Verzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0.8 Meter nicht überschreiten; zwischen 0.8 m und 3 m Höhe dürfen keine Teile von ausserhalb wurzelnden Pflanzen hineinragen.
Ebenfalls sind von den privaten Waldbesitzern die Bäume und Sträucher längs der Waldstrassen zurückzuschneiden.
Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bitten wir Sie bis 31. Oktober 2018 Ihre Bäume, Gebüsche, Hecken und Sträucher zurück- oder abzuschneiden. Nach diesem Termin erfolgt diese Arbeit auf Kosten des Grundeigentümers durch die Gemeinde.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat
Voranzeige: Verschiebung der Kehrichtabfuhr über die Feiertage
Die Kehrichtabfuhr von Mittwoch, 26. Dezember 2018 wird am Freitag, 28. Dezember 2018 nachgeholt.
Die Kehrichtabfuhr von Mittwoch, 2. Januar 2019 wird am Donnerstag, 3. Januar 2019 nachgeholt.
Bitte stellen Sie die Abfallsäcke bis 7.00 Uhr bereit.
Gemeinderat Thalheim
Häckseltour am Donnerstag, 1. November 2018
Häckselgut vor 7 Uhr gebündelt am Strassenrand deponieren und Gefässe bereitstellen.
Papier- und Kartonsammlung am Samstag, 3. November 2018
Papier und Karton vor 09.00 Uhr gebündelt am Strassenrand bereitstellen.
Keine Plastik-/Papiersäcke verwenden.