Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser

Dies ist die letzte Ausgabe der Dorfposcht für das Jahr 2017. Ich hoffe, Sie blicken auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Angefangen hat es ja nicht so gut, wie z.B. die kalten Tage während der Blütezeit und die Folgeschäden, dafür war dann der Sommer sehr heiss. Ich hoffe, Sie konnten ihn geniessen. Bundesratswahlen waren auch noch und die Sache mit der AHV. In der Gemeinde geht die Legislaturperiode langsam zu Ende und ein Wechsel im Gemeinderat steht an. Es dürfen sich noch Interessierte melden und ein Amt übernehmen. Auch haben wir dieses Jahr wieder eine erfolgreiche Jungbürgerveranstaltung abgehalten. Die jungen Erwachsenen haben sich auf der Kartbahn in Winterthur ausgetobt und sich beim Abendessen über die erfolgreichen oder weniger erfolgreichen Fahrstrategien unterhalten. Das Inventar der schutzwürdigen Bauten wird überarbeitet und lag bereits öffentlich aus. Aber was ist das eigentlich genau?

Das Inventar der schutzwürdigen Bauten listet alle Bauwerke auf, welche von denkmalpflegerischer Sicht von Interesse sind und möglicherweise unter Schutz gestellt werden sollten. Es bildet die Grundlage für die Denkmalpflege und die Beurteilung zu Bauprojekten für die Gemeinde. Ein im Inventar aufgeführtes Gebäude ist noch nicht formell geschützt. Ein Schutzobjekt ist ein Bauwerk mit besonderer historischer, typologischer oder baugeschichtlicher Bedeutung für die Gemeinde, die Region, dem Kanton oder gar der Eidgenossenschaft. Von einzelnen Gebäuden oder Ensembles bis zur Gartenanlage reichen die Schutzobjekte. Dabei hängt es nicht davon ab, ob ein Gebäude «schön» oder «nicht schön» ist. Auch nicht wie alt, sondern vielmehr ob es ein wichtiger Zeuge einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischer Epoche ist.

Die Gemeinde Thalheim an der Thur ist gemäss dem Planungs- und Baugesetz gesetzlich dazu verpflichtet ein Inventar zu führen und aktuell zu halten. Ob ein Bauwerk formell unter Schutz gestellt wird und auch in welchem Umfang, entscheidet bei kommunalen Objekten die Gemeinde. Meistens wird im Zusammenhang mit einem Baugesuch der Entscheid zur unter Schutzstellung gefällt. Wenn ein Bauwerk mit einem Schutzvertrag formell geschützt wird, entstehen für den Besitzer oder die Besitzerin Rechte wie auch Pflichten. Oberste Pflicht ist natürlich das Einhalten der festgelegten Punkte im Vertag zu den schutzwürdigen Teilen. Im Gegenzug können Subventionsbeiträge zur Erhaltung und dem Schutz der entsprechenden Gebäudeteile gesprochen werden. Ob ein Gebäude im Inventar gelistet ist, kann im öffentlichen Katalog bei der Gemeinde nachgelesen werden. Die Gemeinde und ich als Bauvorstand beantworten Ihnen auch gerne Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Inventar der schutzwürdigen Bauten.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Winterzeit und besinnliche Weihnachten.

Marc Vock

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert