Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Auflagen hat der Gemeinderat folgende Bewilligungen erteilt:

  • Heinz Ettlin, Schleipfi 3, Thalheim an der Thur: Terrainveränderung und Geländeanpassung Kat.-Nr. 819, im Obmann, Thalheim (Landwirtschaftszone)
  • Bruno Bachmann, Oberdorfstrasse 28, Thalheim an der Thur: Einbau Lukarne, Gebäude Vers.-Nr. 75, Kat.-Nr. 1013 (Zone W1)
  • Simon & Corinne Müller, Im Husammann 12, Thalheim an der Thur: Einbau von 2 Dachlukarnen, Gebäude Vers.-Nr. 592, Kat.-Nr. 924 (Zone W2)

Im Anzeigeverfahren wurde folgendes Bauprojekt genehmigt:

  • Peter Hofmann, Stationsstrasse 4, Thalheim an der Thur: Neues Dachflächenfenster bei Gebäude Vers.-Nr. 47, Kat.-Nr. 988 (Zone W2)

Erleichterte Bewilligungsverfahren bei Kleinstbauten

Vor knapp einem Jahr hat der Regierungsrat in der kantonalen Bauverfahrensverordnung Erleichterungen im Bewilligungsverfahren von Kleinstbauten und von Solaranlagen beschlossen. Während die Meldepflicht von Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen bereits per 1. November 2015 in Kraft gesetzt wurde, werden nun nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens auch die Erleichterungen bei der Bewilligung von Kleinstbauten per 1. Juli 2016 gültig. Die Änderungen betreffen Bauten und Anlagen in Bauzonen – ohne Kernzone –, deren Gesamthöhe nicht mehr als 2,5 Meter betragen und die eine Bodenfläche von höchstens sechs Quadratmeter überlagern. Diese Bauten und Anlagen bedürfen neu keiner Baubewilligung mehr, sofern sie nicht in der Kernzone, im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars und im Bereich von Baulinien liegen. In der Praxis dürfte sich dies insbesondere auf Gartenhäuser, Schöpfe oder Spielgeräte beziehen. Bisher beschränkte sich die Befreiung auf Bauten und Anlagen mit weniger als 1,5 Meter Höhe und höchstens 2m2 Bodenfläche. Zu beachten ist, dass trotz Erleichterung bei der Bewilligungspflicht grundsätzlich die Grenzabstände gemäss der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Thalheim an der Thur eingehalten werden müssen. Um nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorzubeugen, wird bei Unterschreitung der Grenzabstände empfohlen, vor der Erstellung einer Baute oder Anlage das Näher- oder Grenzbaurecht im Grundbuch eintragen zu lassen oder zumindest das schriftliche Einverständnis der Nachbarschaft einzuholen. Auf Gartenhäuser und Schöpfe, die die genannten Masse überschreiten, findet weiterhin das baurechtliche Baubewilligungsverfahren Anwendung.

Eine weitere Änderung betrifft nicht leuchtende Eigenreklamen auf privatem Grund. Bislang waren Reklamen bis zu einer Fläche von ¼ Quadratmeter von einer baurechtlichen Bewilligung ausgenommen. Neu beträgt die Mindestfläche, für die keine Bewilligung erforderlich ist, ½ Quadratmeter. Weiterhin bewilligungspflichtig sind die Reklamen in der Kernzone, und zwar unabhängig von der Grösse.

Revision BZO Thalheim an der Thur

Die Teilrevision der Nutzungsplanung Thalheim an der Thur wurde von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 5. November 2015 festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung vom 19. April 2016 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 17. Juni 2016 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Teilrevision der Nutzungsplanung ist am 2. Juli 2016 in Kraft getreten.

Finanzen und Steuern

Folgende Kreditanträge wurden bewilligt:

  • 3150 Franken für Beiträge an Vereine (TV und Schützenverein) für die Ausbildung von Jugendlichen
  • 2660 Franken für verschiedene Vereinsbeiträge der Dorfvereine
  • 1500 Franken Beiträge an diverse gemeinnützige Institutionen in der Region
  • 6800 Franken für zusätzlichen Beleuchtungskandelaber Strasse «beim Schulhaus» Gütighausen

Des Weiteren genehmigte der Gemeinderat folgendes:

  • Kreditabrechnung über 8479.60 Franken für die Sanierung des Brunnens an der Thurtalstrasse 72

Der Gemeinderat hat den internen Zinssatz auf für das Jahr 2017 auf 0,5 Prozent festgesetzt. Dieser Zinssatz wird für die interne Verzinsung von Guthaben resp. Schulden benutzt. Zudem genehmigte der Gemeinderat den Revisionsbericht der Vontobel Gemeindetreuhand GmbH über die Revision im Bereich KVG.

Polizeiwesen

Der Gemeinderat hat den Antrag der Primarschulpflege und des Elternrates unterstützt und bei der Kantonspolizei Zürich den Antrag um Signalisation einer Gefahrentafel «Kinder» mit dem Vermerk «Schulweg» an der Niederwilerstrasse gestellt.

Veranstaltungsbewilligung

Der Gemeinderat erteilte dem Dog Cart Thurgau die Bewilligung zur Durchführung von Hundewagenrennen am Wochenende vom
4. bis 6. November 2016 unter Auflagen. Die Festwirtschaft befindet sich wie letztes Jahr beim Schulhaus Thalheim, Start und Ziel ist nördlich vom Schulhaus vorgesehen.

Sanierung Mühlestrasse

Der Gemeinderat beabsichtigt im kommenden Jahr den oberen Teil der Mühlestrasse (inklusive den Werkleitungen) zu sanieren. Für die Planung dieser Sanierung hat der Gemeinderat die Ingenieurleistungen an die Firma ING PLUS AG, Winterthur vergeben und einen entsprechenden Kredit über 15’000 Franken bewilligt. Von den drei eingeholten Offerten hat die Firma ING PLUS AG die günstigste Offerte eingereicht.

Geschwindigkeitskontrolle

Die Kantonspolizei führte am 12. April 2016 eine Geschwindigkeitsmessung an der Thurtalstrasse durch. Von den 132 kontrollierten Fahrzeugen mussten 9 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 63 km/h.

Jagdgesellschaft

Der Gemeinderat hat vom Rücktritt von Hans und Willi Enderli aus der Jagdgesellschaft Thalheim Kenntnis genommen. Als Ersatz hat er der Aufnahme von Marc Edelmann, Thalheim an der Thur und Erich Huber, Ossingen zugestimmt.

Neue Friedensrichterin

Am 7. Juni 2016 hat der Gemeinderat in stiller Wahl Judith Treubig Stirnimann, Hinterdorfstrasse 21, 8467 Truttikon als neue Friedensrichterin gewählt. Die Amtsübergabe durch das Bezirksgericht wird in den nächsten Wochen stattfinden.

Der Gemeinderat bedankt sich bei der bisherigen Friedensrichterin Elisabeth Rietman für ihre Dienste und wünscht Frau Treubig viel Erfolg in ihrem neuen Amt.

Gemeindeversammlung

An der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2016 wurden folgende Geschäfte behandelt und nachstehende Beschlüsse gefasst:

  • Genehmigung der Jahresrechnung 2015 der Politischen Gemeinde
  • Genehmigung Änderung Stellenplan
  • Genehmigung Kreditabrechnung Sanierung Strasse zum Asperhof

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert