Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende baurechtlichen Entscheide bewilligt:

  • Damiano Manno, Im Husammann 8, Thalheim: Anbau Sitzplatzüberdachung an Wohnhaus, Assek.-Nr. 590, Kat.-Nr. 923 (Zone W2)
  • Andreas Frieden, Mühlestrasse 9, Gütighausen: Erweiterung Wohnraum, Einbau Schleppgaube und Dachflächenfenster, Gebäude Assek.-Nr. 354, Kat.-Nr. 753 (Kernzone)

Im Anzeigeverfahren wurden folgende Bauvorhaben bewilligt:

  • Boris und Silvana Eckhardt, Im Hasensprung 1, Thalheim: Anbau Balkon bei Dachgaube Süd, Umbau Garage zu zwei Wohnräumen, Assek.-Nr. 16, Kat.-Nr. 690 (Zone W1)
  • Andreas Isler und Rita Salomon Isler, Ossingerstrasse 7, Gütighausen: Neubau Geräteschuppen, Kat.-Nr. 37 bei GVZ-Nr. 404 (Kernzone)
  • Reusser Ernst und Martha: Im Hasensprung 13, Thalheim: Überdeckung Sitzplatz aus Glas, Assek.-Nr. 502, Kat.-Nr. 695 (Zone W1)
  • Hermann Mettler, Püntenrain 3, Thalheim: Umnutzung bestehende Tabakscheune als stilles Lager, Assek.-Nr. 290, Kat.-Nr. 1143, Thurtalstrasse 124 (Landwirtschafszone)
  • Rita Salomon Isler und Andreas Isler, Ossingerstrasse 7, Gütighausen: Neubau Geräteschuppen bei Assek.-Nr. 404, Kat.-Nr. 37 (Kernzone)

Ausserordentliche Gemeindeversammlung

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. November 2015 werden folgende Traktanden behandelt:

  • Genehmigung neue Statuten Zweckverband Alters- und Pflegezentrum Stammertal
  • Genehmigung Revision Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Thalheim an der Thur

Revision Statuten Alters- und Pflegezentrum Stammertal

Mit der Genehmigung des Baukredits für die Sanierung- und Erweiterung des Alters- und Pflegezentrums Stammertal wurde auch kommuniziert, dass die Statuten des APZ Stammertal angepasst werden sollen. Die heutige Rechtsform des Zweckverbandes ist ohne eigenen Finanzhaushalt, d.h. ohne Vermögensfähigkeit und ohne finanzielle Eigenständigkeit. Diese Form ist für den Zweckverband nicht mehr geeignet und soll geändert werden. Neu verbleiben dann allfällige Gewinne oder Verluste im Zweckverband. Bisher haben die Gemeinden die Gewinne, die Verluste aber auch die Investitionen des Zweckverbandes in ihrer eigenen Rechnung ausgewiesen. Der Zweckverband finanziert sich selbständig aus den Taxen der Bewohner und der Krankenkassen. Nur in einem Ausnahmefall, sofern der Zweckverband in schwierige finanzielle Verhältnisse rutschen würde, müssten die Zweckverbandsgemeinden nochmals Geld in den Zweckverband nachschiessen.

Revision Bau- und Zonenordnung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 12. August 2014 der Revision der Bau- und Zonenordnung zugestimmt. Die aktuell gültige Bauordnung der Gemeinde Thalheim an der Thur sowie der Zonenplan wurden 1993 erlassen. In den Jahren 1995 und 2004 wurden die Bauordnung und der Zonenplan in einigen Punkten angepasst.

Die Bauordnung ist nicht mehr ganz zeitgemäss und verursacht in der Anwendung immer wieder Probleme. Um in den Kernzonen zeitgemässe Bauweisen zu ermöglichen und die Nutzung bestehender Bausubstanz zu fördern, wurden die Kernzonenvorschriften generell überarbeitet und die Kernzone zweigeteilt. Zudem musste das Thema der inneren Verdichtung und der haushälterischen Energienutzung genauer geprüft werden.

Der Beschluss über die Änderung der Bau- und Zonenordnung wurde am 5. September 2014 öffentlich bekannt gemacht. Insgesamt wurden sieben Einwendungen bzw. Einzonungsanträge dem Gemeinderat eingereicht. Die meisten Anträge konnten nicht berücksichtigt werden, da diese nicht im Einklang mit der Landschaftsschutzinitiative stehen. Da die Gemeinde Thalheim noch über genügend Baulandreserve verfügt, kann das Siedlungsgebiet nicht weiter ausgedehnt werden.

Der Gemeinderat hat am 1. September 2015 die Bau- und Zonenordnung festgesetzt und dem Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zugestimmt. Die Akten und Weisungen können ab Freitag, 23. Oktober 2015 in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ab dem gleichen Zeitpunkt ist die Weisung auf dem Internet abrufbar.

Finanzen und Steuern

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat die verschiedenen Finanzausgleiche für die Gemeinden im Kanton Zürich ausbezahlt. Die Gemeinde Thalheim an der Thur erhält für das Jahr 2015 einen Ressourcenzuschuss von 859’041 Franken (Vorjahr 1’382’772 Franken). Der Anteil des Ressourcenzuschusses an die Sekundarschule Andelfingen beträgt 182’944 Franken.

Der demografische Sonderlastenausgleich (Anzahl Schulpflichtige Kinder) beträgt 48’520 Franken (Vorjahr 84’987 Franken) und der geografisch-topografische Sonderlastenausgleich (Anzahl Einwohner pro km2) wurde auf 142’490 Franken (Vorjahr 148’538 Franken) festgelegt.

Die EKZ hat der Gemeinde Thalheim für dieses Jahr eine Ausgleichsvergütung von 15’950 Franken überwiesen.

Der Gemeinderat genehmigte einen Kredit über insgesamt 42’000 Franken für den Ersatz der EDV-Anlage inkl. Software der Gemeindeverwaltung. Die vier PCs sowie der Server sind knapp fünf Jahre alt und kommen bereits wieder an ihre Leistungsgrenze. Mit der Schaffung eines Lehrplatzes muss zudem ein weiterer Personalcomputer angeschafft werden. Es ist vorgesehen, in diesem Jahr noch den Server und anfangs des nächsten Jahres die Personal-Computer zu ersetzen. Mit dem Ersatz der Computer muss auch die dazugehörige Software erneuert werden. Der Auftrag wurde der Firma Dialog Verwaltungs AG, Baldegg, vergeben.

Der Gemeinderat genehmigte weiter in der Berichtsperiode:

  • Jahresrechnung 2014 der Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi
  • Kredit über 8000 Franken für den Ersatz der Telefonanlage der Gemeindeverwaltung
  • Kredit über 9000 Franken für die Sanierung des Brunnen bei der Liegenschaft Thurtalstrasse 72

Friedhof – Abräumung von Gräbern

Die Ruhefristen von insgesamt zwei Grabreihen im Friedhof Thalheim sind abgelaufen und sollen im Frühling 2016 aufgehoben werden. Da der Friedhof Thalheim noch über grosse Reserven verfügt, hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, dass wenn möglich die Grabsteine stehen bleiben sollen. Vor den Grabsteinen soll ein Blumenrasen eingesät werden. Die Angehörigen werden persönlich angeschrieben.

Erstes Fyrabig-Gspröch mit dem Gemeinderat

Am 3. September war es soweit. Der Gemeinderat lud die Bevölkerung zu einem Fyrabig-Gspröch. Unter schwarzen Gewitterwolken aber gut gelaunt trafen sich Bevölkerung, Verwaltungsangestellte und die Ressortvorsteher vor dem Gemeindehaus und diskutierten ausgelassen in gemütlicher Atmosphäre bei Wurst und Getränken was Herr und Frau Thalheim-Gütighausen so beschäftigt. Dem Gemeinderat ist der direkte Kontakt mit der Bevölkerung wichtig: «Als gewählte Vertreter müssen wir verstehen was die Einwohnerinnen und Einwohner bewegt um unseren Auftrag möglichst gut zu erfüllen». Herzlichen Dank all jenen, welche dieser Einladung gefolgt sind und einen speziellen Dank denjenigen, die den Anlass organisiert und für das leibliche Wohl besorgt waren. Wir hoffen im nächsten Jahr noch mehr Einwohner bewegen zu können an diesen offenen Gesprächen teilzunehmen.

Defibrillator bei der Turnhalle

Für den Defibrillator bei der Turnhalle Thalheim hat der Gemeinderat einen Wandkasten für die Aus-senmontage angeschafft. Somit wird in absehbarer Zeit der Defibrillator rund um die Uhr für die gesamte Bevölkerung erreichbar sein. Der Aussenkasten wird beim Eingang zur Turnhalle montiert werden und ist mit einer Alarmsicherung versehen. Bei der Öffnung des Kastens wird ein entsprechender Alarm ausgelöst. Die Umrüstung für die Aussenmontage kostet rund 1500 Franken.

Geschwindigkeitskontrolle

Die Kantonspolizei führte am 2. und 3. Juni 2015 Geschwindigkeitsmessungen an der Thurtalstrasse durch. Von den 340 kontrollierten Fahrzeugen mussten 18 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 68 km/h.

Auch am 1. und 16. Juli 2015 wurde an der Thurtalstrasse geblitzt. Von den 465 kontrollierten Fahrzeugen mussten 42 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 67 km/h.

Wasserversorgung

Das Kantonale Labor hat die periodischen Trinkwasserkontrollen vorgenommen. Die Werte haben ergeben, dass die Gemeinde Thalheim über qualitativ gutes Trinkwasser verfügt. Die Nitratwerte liegen bei 8.7 mg/l. Für die Dosierung der Waschmittel ist der Härtegrad des Wassers entscheidend. Hier liegt der durchschnittliche Wert bei 23° fH. Weitere Angaben zur Wasserqualität unserer Gemeinde finden sie unter www.wasserqualitaet.ch.

Ersatz Weihnachtsbeleuchtung

Im Frühjahr 2015 lehnte der Gemeinderat den Ersatz der Weihnachtsbeleuchtung ab und wollte in Zukunft ganz auf die Beleuchtung der Tanne bei der Kreuzung Oberdorfstrasse/Thurtalstrasse verzichten. Dieser Beschluss wurde in der Gemeinde intensiv diskutiert und stiess auch auf Unverständnis. Der Gemeinderat führte diverse Gespräche mit der Bevölkerung über diese Angelegenheit. Da offensichtlich viele Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin diese Weihnachtsbeleuchtung wünschen, ist der Gemeinderat auf seinen Entscheid zurückgekommen und hat unterdessen einen entsprechenden Kredit über 3500 Franken für den Ersatz der Weihnachtsbeleuchtung bewilligt.

Verkehrssicherheit auch für den Schulweg

Gute Sichtverhältnisse gewähren die Sicherheit im Strassenverkehr. Deshalb werden die Anstösser von Strassen, Trottoirs sowie Fuss- und Radwegen immer wieder auf die kantonale Strassenabstandsverordnung aufmerksam gemacht.
Nach den Sommerferien und zu Beginn des Schuljahres erhalten wir auch immer wieder Reklamationen betreffend Maisfeldern und anderen Kulturen die im Sichtbereich von Strassenkreuzungen stehen und somit die Verkehrssicherheit der Schulkinder mitgefährden. Leider passieren auch immer wieder Unfälle bei solchen Kreuzungen. Bei Unfällen prüft die Polizei, ob der entsprechende Sichtbereich eingehalten wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Grundeigentümer für den Unfall auch haftbar und erhält zusätzlich eine Busse für das Vergehen.

Wir bitten die verantwortlichen Grundeigentümer, Hausverwaltungen, direkt beauftragten Mieter sowie Landwirte mit Maisfeldern und anderen hoch wachsenden Kulturen die Sichtzonen im Interesse der Verkehrssicherheit zu überprüfen. Nötige Schneidarbeiten sind unverzüglich selber zu erledigen oder an private Kundengärtner in Auftrag zu geben. Für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihren Beitrag zur Verhütung von Unfällen danken wir Ihnen.

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