Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen erteilte der Gemeinderat folgende Baubewilligungen:

  • Jacqueline & Martin Weidmann, Thurtalstrasse 2, Thalheim:
    Einbau von drei Dachgauben und energetische Sanierung, Gebäude Vers.-Nr. 40, Kat.-Nr. 964 (Landwirtschaftszone)

Im Anzeigeverfahren wurden folgende Bauprojekte genehmigt:

  • Philip und Rahel Blaser Huber, Stationsstrasse 10, Thalheim: Einbau Dachflächenfenster und Änderung Gestaltung Westfassade, Gebäude Vers.-Nr. 41, Kat.-Nr. 655 (Zone W2)

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Gemeindebeitrag über 500 Franken an die Kunst + Kunsthandwerkausstellung vom 20. und 21. Juni 2015 in Gütighausen
  • Kredit über 24’000 Franken für die Reparatur von defekten Strassenschächten in Gemeindestrassen
  • Kredit über 7200 Franken für Unterhaltsarbeiten am oberen Huebbach
  • Jahresrechnung 2014 des Feuerwehrzweckverbandes Andelfingen und Umgebung

Die RPK Thalheim hat eine Revision der Abrechnung 2014 im Bereich der Krankenversicherung vorgenommen.

Die Vontobel Gemeinde- treuhand GmbH hat die Jahresrechnung 2014 geprüft. Beide Revisionsberichte hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Für die Führung der AHV-Zweigstelle auf der Gemeindekanzlei vergütet die Sozialversicherungsanstalt der Gemeinde für das abgelaufene Jahr 2’508. Franken

Gemeindeversammlung beginnt in Zukunft früher

Die Gemeindeversammlung von Thalheim an der Thur beginnt in Zukunft neu bereits um 19.30 Uhr.

Seit Jahrzehnten beginnt die Gemeindeversammlung in Thalheim an der Thur um 20.15 Uhr. Diese historisch gewachsene Zeit wurde höchstwahrscheinlich wegen den Landwirten so festgesetzt, damit diese nach den Stallarbeiten an der Gemeindeversammlung teilnehmen können.

Die Zeiten ändern sich und unterdessen gibt es in unserer Gemeinde nicht mehr so viele Landwirte mit Milchkühen. Der Gemeinderat hat den Beginn der Gemeindeversammlung deshalb neu auf 19.30 Uhr festgesetzt und hofft, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach der Versammlung wieder vermehrt zum gemütlichen Teil treffen.

Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2015 – 19.30 Uhr

Am Donnerstag, 4. Juni 2015 werden folgende Geschäfte für die Politische Gemeinde behandelt:

  • Genehmigung der Jahresrechnung 2014

Die Weisung ist ab 21. Mai 2015 im Internet unter www.thalheim.ch online abrufbar oder kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Primarschulpflege Thalheim zum Jubiläum von «400 Jahre Dorfschule Thalheim» einen Apéro.

Zürcher Kantonalbank: Gewinnausschüttung an Gemeinden

Das Gesetz über die Zürcher Kantonalbank vom 28. September 1997 sieht vor, dass neben dem Kanton auch die politischen Gemeinden am Reingewinn der Bank partizipieren und zwar steht den Gemeinden ein Drittel der Gesamtausschüttung im Verhältnis zur Einwohnerzahl zu. Unsere Gemeinde erhält einen Gewinnanteil von 52’036.95. Franken

Strassenwesen

Der Gemeinderat genehmigte einen Kredit über 6500 Franken für die Voruntersuchung der Bergstrasse. Mit der Voruntersuchung soll der Sanierungsbedarf festgelegt werden. Es ist geplant, die Bergstrasse im nächsten Jahr zu sanieren.

Der Gemeinderat hat die Strassenreinigung für die Jahre 2016 – 2020 im Einladungsverfahren neu ausgeschrieben. Auf Grund der eingereichten Offerten wurde der Auftrag an die Firma Mökah AG, Henggart, vergeben. Die Kosten für die Strassenreinigung werden voraussichtlich um rund 30% günstiger ausfallen als bisher.

Weihnachtsbeleuchtung

Der Gemeinderat hat den Ersatz der Weihnachtsbeleuchtung bei der Tanne gegenüber dem Volg in Thalheim beraten. Nachdem nun eine Offerte für den Ersatz der Baumbeleuchtung eingeholt wurde, hat der Gemeinderat beschlossen, die Beleuchtung nicht zu ersetzen und künftig auf die Beleuchtung zu verzichten.

Dies zum einen, dass heute viele private mit Lichterketten Bäume und Häuser schmücken, zum anderen dass der Gemeinderat eine solche Beleuchtung als unökologisch erachtet und es politisch schwierig ist einen solchen Kredit nur für «einen» Dorfteil zu sprechen.

Wasserversorgung

Der Gemeinderat hat dem Pächter des Grundstücks rund um das Reservoir in Gütighausen (Kat.-Nr. 173) eine jährliche Entschädigung von 100 Franken zugesprochen. Diese Entschädigung wird für die kleineren Kulturschäden vergütet, die bei der Ausübung des Fuss- und Fahrwegrechts im Laufe des Jahres entstehen.

Feuerbrand

Feuerbrand ist eine bakterielle Pflanzenkrankheit, die in Kernobstanlagen, Hochstammobstgärten und Baumschulen (Apfel, Birne, Quitte) grossen Schaden anrichten kann. Zu den Wirtspflanzen gehören auch Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Vogelbeere und Weissdorn. Eine vollständige Wirtspflanzenliste und viele weitere Informationen zu Feuerbrand sind auf der Internetseite www.feuerbrand-zh.ch zu finden.

Wie ist Feuerbrand zu erkennen? Hauptsächlich über die Blüte dringen die Feuerbrandbakterien in die Wirtspflanzen ein. Vom Stielgrund her verfärben sich Blüten und Blätter braun bis schwarz. Oft krümmt sich die Spitze befallener Äste hakenförmig. Äste bis hin zur ganzen Pflanze sterben ab. Erste Symptome sind wenige Wochen nach der Blüte sichtbar.

Was tun bei Befallsverdacht? Feuerbrand ist meldepflichtig.
Wenden Sie sich bei einem Verdachtsfall direkt an den Gemeindearbeiter. Er verfügt über die nötigen Kenntnisse und Kontakte, wie im entsprechenden Fall am besten vorzugehen ist. Wegen der Verschleppungsgefahr sollten befallene Pflanzenteile nicht berührt oder selber abgeschnitten werden.

Obstproduzenten Ihrer Gemein-de sind Ihnen dankbar, wenn Sie mithelfen, den Feuerbrand-Befallsdruck so niedrig wie möglich zu halten.

Geschwindigkeitskontrolle

Die Kantonspolizei führte am 25. März 2015 eine Geschwindigkeitsmessungen an der Thurtalstrasse durch. Von den 240 kontrollierten Fahrzeugen mussten 10 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 64 km/h.

Erinnerung an Nachtparkgebühren

Wer in Thalheim sein Fahrzeug regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund abstellt, hat eine Nachtparkgebühr zu entrichten. Fahrzeughalter die den öffent-
lichen Grund für diesen Zweck benutzen, haben sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Gewerbeverzeichnis

Im Internet unter www.thalheim.ch können Firmen einen Gewerbeeintrag vornehmen. Das Antragsformular für einen Eintrag finden Interessenten auf unserer Gewerbeseite.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert