Meldepflicht für Liegenschaftenverwaltungen und Vermieter von Liegenschaften

Gemäss dem geltenden Gemeindegesetz haben Vermieter und Logisgeber den Ein- und Auszug ihrer Mieter den Einwohnerkontrollen bekannt zu geben. Dies geschieht heute mehrheitlich in Papierform, Fax sowie E-Mail.

Mit dem neu entwickelten eCH-0112-Standard haben Sie als Vermieter heute neu zwei Möglichkeiten, ihre Meldungen bequem abzusetzen:

Grössere Liegenschaftsverwaltungen können ihre Meldungen direkt in ihre Fachapplikation integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden ist. Kleinere, mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können via Internet ihre Meldungen absetzen. Den Link finden Sie auch auf unserer Homepage in der Rubrik E-Dienste/Formulare.

Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen elektronisch respektive über den Weblink zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.

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