Editorial

Editorial der Ausgabe 132 vom 30. November 2013

Liebe Leserinnen, liebe Leser

Die kalten Wintermonate bringen u.a. mit sich, dass Autofahrten nicht mehr immer ganz so unproblematisch sind und wir uns vermehrt mit schlechten Wetterbedingungen und entsprechend schlechter Sicht konfrontiert sehen. Es ist dies leider auch eine Zeit in der sich viele Wildunfälle abspielen. Es wäre unrealistisch zu sagen, dass man solche Geschehnisse als Automobilist immer vermeiden kann. Viele Unfälle passieren einfach und so ereignen sich eben auch diese Tragödien. Wenn dann aber einmal ein Wildunfall da ist, so müssen wir kühlen Kopf bewahren und richtig reagieren! Viele Verkehrsteilnehmer wissen zu wenig Bescheid über dieses Phänomen, weshalb ich heute ein paar Worte dazu an Sie, liebe Leser/Innen, richten möchte. Eigentlich ist in knappen Worten gesagt, auf was wir achten müssen:

  1. Ruhe bewahren.
  2. Wenn es die Verkehrssituation zulässt, sofort anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit Pannendreieck sichern.
  3. Nummer der Jagdgesellschaft (siehe Seite 18) oder Notrufnummer der Polizei (117) wählen.
  4. Unfallstelle und Fluchtrichtung des Tieres markieren bzw. Distanz zum verletzten Tier halten.
  5. Danach muss auf das Eintreffen des Wildhüters gewartet werden.

Die ersten genannten Punkte dürften auf jeden Unfall zutreffen. Ab Punkt 4 wird es indes speziell. Wildtiere, vor allem verletzte Wildtiere, haben eine natürliche Scheu vor dem Menschen. Es ist deshalb auch aus tierschützerischen Gründen wichtig, dass wir dies respektieren und uns keinesfalls unnötig einem angefahrenen Tier nähern oder gar versuchen es zu berühren, einzuladen oder dergleichen. Was dann geschehen kann, ist die Flucht eines verletzten Tieres, das aufgrund seiner Verletzungen ohnehin schon Schmerz verspürt und dann noch zusätzlich in Panik und Stress gerät. So etwas wäre sträflich.

Es ist also elementar, dass wir Distanz zu diesem verletzten Geschöpf wahren, uns aber wohl merken, wo es liegt, wo wir es vermuten oder uns einprägen wohin es allenfalls geflohen ist, falls dies eintritt. Nach der Alarmierung (siehe Seite 18), soll auf das Eintreffen eines Wildhüters gewartet werden. Durch das persönliche Gespräch mit dem Eintreffenden Jäger ist es möglich, diesem u. Umständen behilflich für eine eventuelle Nachsuche zu sein. Ein Wildhüter interessiert sich mit Sicherheit auch dafür, um was für ein Tier es sich gehandelt hat oder haben könnte. Man erkennt dies unter diesen hektischen Umständen nicht immer. Weiter wird er Ihnen dankbar sein, wenn Sie ihm den genauen Unfallort zeigen können, damit er allenfalls mit seinem Nachsuch-Hund die Spur am richtigen Ort aufnehmen kann.

Dies sind wichtige Punkte im Sinne des Findens und allenfalls Erlösens eines Tieres von seinen Schmerzen. Es handelt sich also um eine reine Charakterfrage, ob wir dies richtig angehen oder ob wir uns nicht darum kümmern wollen. In der Tat: wer erwischt wird, weil er ein angefahrenes Tier verletzt liegen lässt, wird nicht nur wegen Fahrerflucht gebüsst, sondern auch wegen Tierquälerei. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass sich ein Lenker um ein verletztes Tier kümmern muss, indem er die Polizei oder den Wildhüter alarmiert.

Ein wichtiger Punkt für Sie als Automobilist dürfte aber sein, dass Sie sich vom Wildhüter eine Kollisionsbestätigung aushändigen lassen. Die Kaskoversicherer in der Schweiz erbringen ihre Leistung bei Wildkollisionen nur dann, wenn man ihnen so ein Protokoll ausliefern kann.

Freundliche Grüsse und gute Fahrt wünscht Ihnen

Marc Edelmann

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