Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Das neue Erwachsenenschutzrecht, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, ersetzt das bisherige Vormundschaftsrecht. Das neue Erwachsenenschutzrecht stärkt das Selbstbestimmungsrecht und vermeidet zudem eine unnötige eingreifende behördliche Einflussnahme. Zwei neue Instrumente stehen uns zur Verfügung.

Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person, ihre Betreuung und ihre rechtliche Vertretung im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit regeln. Der Vorsorgeauftrag ist entweder eigenhändig zu schreiben oder öffentlich zu beurkunden. Er kann vor Eintritt der Urteilsunfähigkeit jederzeit widerrufen werden. Nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit kann nur noch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nötige Änderungen vornehmen, wenn diese zum Schluss kommt, dass die Interessen der betroffenen Person gefährdet sind oder nicht gewahrt werden.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können wir bei einer möglichen künftigen Krankheits- oder Unfallsitu-ation festhalten, welchen medizinischen Massnahmen wir im Fall unserer Urteilunfähigkeit zustimmen, oder welche Person, im Fall unserer Urteilsunfähigkeit entscheidungsbefugt ist. Die Behandlung einer urteilsunfähigen Person hat nach deren mutmasslichen Willen zu erfolgen.


Das entspricht auch dem grundrechtlichen Schutz der Menschenwürde. Im Zeitpunkt unserer Handlungsunfähigkeit sind wir nicht völlig fremdbestimmt, sondern können im Voraus selbstbestimmt entscheiden. Wir können

  • die Person bestimmen, die für uns handeln soll,
  • die Bereiche beschreiben, in denen der Beauftragte handeln soll,
  • Richtlinien aufstellen, nach denen sich der Beauftragte richten soll.

Im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag kann die Patientenverfügung schriftlich vorgedruckt sein und muss datiert und unterzeichnet werden.


Selbstverständlich ist das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen durch den gesetzlich zulässigen Rahmen begrenzt (zum Beispiel aktive Sterbehilfe).


Weiterführende Informationen, Vorlage oder Muster zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfü-gung können unter anderem bei folgenden Organisationen bestellt oder auf deren Websites abgerufen werden:

  • Beobachter
  • Caritas Schweiz
  • Curaviva Schweiz
  • K-Tipp
  • Pro Senectute Schweiz

Caroline Hofer Basler

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert