Aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende baurechtliche Entscheide bewilligt:

  • Gottfried und Susanne Weidmann, Thurtalstrasse 18, Thalheim: Ausbau der bestehenden Laube und Verlegung der Küche, diverse Renovationen Gebäude Vers.-Nr. 180, Kat.-Nr. 942 (Kernzone)
  • Ernst Fluck, Stationsstrasse 101, Thalheim: Abwasseranschlussbewilligung von Gebäude Assek.-Nr. 101, Kat.-Nr. 818 (Wohnzone mit Gewerbeerleichterung)

Im Anzeigeverfahren wurden bewilligt:

  • Bruno Bachmann, Oberdorfstrasse 28, Thalheim: Aussenaufstellung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe bei Gebäude Assek.-Nr. 75, Kat.-Nr. 1013 (Zone W1)

Finanzen und Steuern

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat die verschiedenen Finanzausgleiche für die Gemeinden im Kanton Zürich verfügt. Die Gemeinde Thalheim an der Thur erhält für das Jahr 2012 einen Ressourcenzuschuss von 1’203’743 (gegenüber 893’141 Franken im Vorjahr). Der Anteil des Ressourcenzuschusses an die Sekundarschule Andelfingen beträgt 242’860 Franken.


Der demografische Sonderlastenausgleich (Anzahl Schulpflichtige Kinder) beträgt 133’268 Franken und der geografisch-topografische Sonderlastenausgleich (Anzahl Einwohner pro km2) wurde auf 152’040 Franken festgelegt.Folgende Kreditanträge wurden bewilligt:

  • 11’000 Franken für Sanierungsarbeiten an diversen Strassenschächten
  • 4200 Franken für Malerarbeiten beim Schulhaus Thalheim
  • 2000 Franken für Ausbesserung Verbundsteinplatz beim Schulhaus Thalheim
  • 3700 Franken für den Ersatz von Wasserhähnen im Schulhaus Thalheim
  • 6000 Franken für Dachreparaturen beim Geräteraum beim Schulhaus Thalheim
  • 2550 Franken für Umgebungsarbeiten beim Schulhaus Thalheim

weiter genehmigte der Gemeinderat:

  • eine Defizitgarantie für eine Kindertheateraufführung vom 27. Januar 2013. Der Dorfverein organisiert diesen Anlass mit dem Gastspieltheater Zürich. Ein allfälliger Beitrag geht zu Lasten des Fonds für gemeinnützige und kulturelle Zwecke
  • Bestätigung der Mitgliedschaft bei Pro Weinland mit einem jährlichen Beitrag von 500 Franken bis ins Jahr 2015
  • Gemeindebeitrag über 1000 Franken an den Thalheimer Dorfmärt vom 24. November 2012
  • Änderungen der Richtlinien über die Verwaltungsgebühren

AHV-Zweigstelle

Die SVA Zürich führte am 31. Juli 2012 eine Kontrolle der AHV-Zweigstelle Thalheim durch. Die SVA bescheinigt, dass keine Mängel vorliegen und die Zweigstelle durch Sandra Weber korrekt und weisungsgemäss geführt wird.

Bauabrechnung Schnitzelheizung Schulhaus

Der Gemeinderat genehmigte z.Hd. der nächsten Gemeindeversammlung die Bauabrechnung für den Ersatz der Oelheizung im Schulhaus Thalheim. Die Kosten für den Einbau der Schnitzelheizung betragen 170’077.75 Franken und überschreiten somit den bewilligten Kredit von 145’000 Franken um rund 25’000. Franken Die Mehrkosten entstanden hauptsächlich wegen der Verschiebung des Bautermins um ein Jahr. Die Bauabrechnung wird der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2012 vorgelegt.

Wasserversorgung

Das Kantonale Labor hat die periodischen Trinkwasserkontrollen vorgenommen. Die Werte haben ergeben, dass die Gemeinde Thalheim über qualitativ gutes Trinkwasser verfügt. Die Nitratwerte liegen zwischen 7.5 – 9.0 mg/l. Für die Dosierung der Waschmittel ist der Härtegrad des Wassers entscheidend. Hier liegt der durchschnittliche Wert bei 22°fH. Weitere Angaben zur Wasserqualität unserer Gemeinde finden sie unter www.wasserqualitaet.ch.

Verkehrssicherheit auch für den Schulweg

Gute Sichtverhältnisse gewähren die Sicherheit im Strassenverkehr. Deshalb werden die Anstösser von Strassen, Trottoirs, sowie Fuss- und Radwegen immer wieder auf die kantonale Strassenabstandsverordnung aufmerksam gemacht (siehe auch Inserat).


Nach den Sommerferien und zu Beginn des Schuljahres erhalten wir auch immer wieder Reklamationen betreffend Maisfeldern und anderen Kulturen die im Sichtbereich von Strassenkreuzungen stehen und somit die Verkehrssicherheit der Schulkinder mitgefährden. Leider passieren auch immer wieder Unfälle bei solchen Kreuzungen. Bei Unfällen prüft die Polizei, ob der entsprechende Sichtbereich eingehalten wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Grundeigentümer für den Unfall auch haftbar und erhält zusätzlich eine Busse für das Vergehen.


Wir bitten die verantwortlichen Grundeigentümer, Hausverwaltungen, direkt beauftragten Mieter sowie Landwirte mit Maisfeldern und anderen hoch wachsenden Kulturen die Sichtzonen im Interesse der Verkehrssicherheit zu überprüfen. Nötige Schneidarbeiten sind unverzüglich selber zu erledigen oder an private Kundengärtner in Auftrag zu geben. Für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihren Beitrag zur Verhütung von Unfällen danken wir Ihnen.

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