Editorial

Liebe Leserinnen, Liebe Leser


Singen Sie gerne? Wenn ja, passen Sie auf, dass Sie demnächst nicht ein Schreiben der SUISA (Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik) erhalten, indem Sie aufgefordert werden, für die von Ihnen gesungenen Liedern eine Lizenzgebühr zahlen zu müssen!


Hirngespinnst? Nein, zumindest wenn man dem kleinen Artikel «Aufgefallen» vom Landboten im letzten Dezember Glauben schenkt.


Da wurde in Deutschland von der GEMA – sie vertritt die Urheberrechte in Deutschland – an alle 36’000 KITAs (Kindertagesstätten) ein Schreiben versandt, in welchem sie diese zur Zahlung für Lieder- und Notenkopien auffordert.


Laut deren Aussage soll jedesmal, wenn ein Liedtext für die Kinder kopiert wird oder diese öffentlich auftreten, eine Gebühr fällig werden. Dazu müssten die Erzieherinnen und Erzieher notieren, welches Lied wann genutzt wurde. Die Gebühren seien gestaffelt, für bis zu 500 Kopien wären 56 Euro im Jahr fällig, für kirchliche oder kommunale Kindergärten nur 44.80 Euro.


Bei der SUISA finden sich über 30 Dokumente mit den entsprechenden Tarifen, doch darunter konnte ich keinen finden, der etwas über KITAs oder ähnliche Institutionen aussagt. Einzig für die Kirchen gibt es ein Tarifblatt.


Es ist ja bekannt, dass wir für ein Musikstück teilweise mehrfach bezahlen. Dies vor allem seit der Einführung der Gebühren auf leere Tonträger. Frei nach dem Motto man könnte ja, wenn man wollte.


Das dies ein Unsinn ist, darüber lässt sich streiten, ich finde es ungerecht.


Urheberrechte werden ja vielfach auch für Musikwerke erhoben, die schon lange existieren und der Komponist nicht mehr lebt. Da zockt, dann halt einfach ein anderer ab, der so schlau war und sich die Rechte dazu sicherte.


Ich hoffe, dass die SUISA nie auf so eine absurde Idee kommt, wie scheinbar in Deutschland die GEMA und Sie weiterhin unbeschwert unter der Dusche, beim Putzen, im Garten oder sonstwo singen können und unsere Kindergärten ohne Gebühren Notenblätter kopieren dürfen.

Erich Bucher

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