Harmos-Konkordat in Kraft

Das Harmos Konkordat wurde auf den 1. August 2009 in Kraft gesetzt. Die beigetretenen Kantone haben für die Umsetzung sechs Jahre Zeit. Der Kanton Zürich muss den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten anpassen, vom 30. April auf den 31. Juli. Der Regierungsrat beabsichtigt, dies in mehreren Schritten zu tun, nämlich während sechs Jahren jeweils um einen halben Monat. Damit kann verhindert werden, dass ein Schülerjahrgang zu gross wird. Dies gäbe Probleme bei der Schulorganisation und würde elf Jahre später die betroffenen Jugendlichen bei der Lehrstellensuche benachteiligen.

Die genauen Modalitäten stehen noch nicht fest.


Für das Schuljahr 2010/11 wird am geltenden Stichtag 30. April 2010 auf jeden Fall nichts geändert.


Eine Verschiebung der Einschulung um ein Jahr (Rückstellung) ist nur dann möglich, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten im Kindergarten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann und die Schwierigkeiten auf eine Entwicklungsverzögerung zurückzuführen sind. Die Primarschulpflege entscheidet über ein Gesuch der Eltern auf Rückstellung. Sie kann hierfür Fachpersonen beiziehen oder Abklärungen anordnen.


Das schriftliche Gesuch mit der Beurteilung des Schulpsychologen muss bis spätestens 15  Juni 2010 der Primarschulpflege vorliegen.


Eine vorzeitige Einschulung (Aufnahme in die Kindergartenstufe) auf Beginn des Schuljahres ist möglich, wenn es der Entwicklungszustand des Kindes zulässt und das Kind bis zum 31. Juli 2010 das vierte Altersjahr vollendet hat. Noch jüngeren Kindern ist der vorzeitige Eintritt in den Kindergarten nicht möglich. Über die vorzeitige Einschulung eines Kindes entscheidet die Primarschulpflege auf Gesuch der Eltern. Es wird eine Abklärung vom Schulpsychologischen Dienst verlangt, falls kein Attest des Kinderspitals vorliegt. Die Abklärung wird von den Eltern in die Wege geleitet, die Kosten gehen zu Lasten der Primarschule.


Im Januar 2010 werden die Eltern von der Primarschulpflege schriftlich informiert.

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