Aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende baurechtliche Entscheide bewilligt:

  • W. und E. Bernhard, Im Hasensprung 11, Thalheim: Anbau eines Wintergartens, bei Gebäude Assek.-Nr. 12, Kat.-Nr. 687 (Zone W1)
  • Andreas und Peter Fehr, Ossingerstrasse 18, Gütighausen: Neubau Boxenlaufstall mit Fahrsiloanlage und Terrainveränderung, Negi, Kat.-Nrn. 114 und 116 (Landwirtschaftszone)

Im Anzeigeverfahren wurden folgende Bauprojekte genehmigt:

  • Rimmoplan AG, Im Obmann 4, Thalheim: Projektänderung Überbauung Huebbachstrasse, Kat.-Nr. 1102
  • Heidi Strasser, Oberdorfstrasse 43, Thalheim: Einbau Sonnenkollektoren Westfassade Gebäude Assek.-Nr. 60, Kat.-Nr. 1035 (Kernzone)
  • Erich Hild, Dätwilerstrasse 13, Gütighausen: Einbau Sonnenkollektoren Südfassade Gebäude Assek.-Nr. 440, Kat.-Nr. 11 (Kernzone)

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2010 zuhanden der RPK verabschiedet. Der Gemeinderat beantragt den Steuerfuss unverändert auf 91 Prozent zu belassen. Da jedoch die Sekundarschule beantragt, ihren Steuerfuss auf 23 Prozent zu senken, kommt die Bevölkerung voraussichtlich erneut in den Genuss von einer Steuersenkung.


Laufende Rechnung


Der Voranschlag 2009 weist bei einem Aufwand von 4’928’500 Franken und einem Ertrag von 4’506’500 Franken einen Aufwandüberschuss von 422’000 Franken aus. Darin sind zusätzliche Abschreibungen von 550’000 Franken enthalten. Ohne zusätzliche Abschreibungen würde ein Gewinn von rund 128’000 Franken resultieren. Das Eigenkapital reduziert sich nach dem mutmasslichen Aufwandüberschuss von 481’000 Franken für das Jahr 2009 und dem budgetierten Rückschlag 2010 auf voraussichtlich 4’370’000 Franken Ende 2010.


Steuern und Gesamtsteuerfuss, Steuerkraftausgleich


Die Sekundarschulgemeinde Andelfingen reduziert ihren Steuerfuss gegenüber dem Vorjahr von 24 auf 23 Prozent. Zusammen mit dem Steuerfuss der politischen Gemeinde von 91 Prozent resultiert ein Gesamtsteuerfuss für die Gemeinde Thalheim von 114 Prozent (Vorjahr 115%). Somit ist die finanzpolitische Zielsetzung des Gemeinderates, den Gesamtsteuerfuss jährlich um ein Prozent zu senken, erreicht.


Das kantonale Mittel des Steuerfusses sinkt 2010 auf 112 Prozent. Der für die Gemeinde Thalheim geltende Finanzkraftindex für das Jahr 2010 beträgt 112 Punkte (Vorjahr 111). Der aufgrund der Steuerfusssenkung der Sekundarschule reduzierte Gesamtsteuerfuss von 114 Prozent im Jahr 2010 dürfte auf die Entwicklung des Finanzkraftindexes keinen Einfluss haben, weil gleichzeitig auch das kantonale Steuerfussmittel um ein Prozent auf 112 Prozent sinkt.


Investitionen im Verwaltungsvermögen


Im Voranschlag sind im Verwaltungsvermögen Investitionsausgaben von 538’000 Franken und


Investitionseinnahmen von 84’000 Franken budgetiert. Die Investitionsausgaben setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen (nur Beträge über 30’000 Franken berücksichtigt):

  • 52’000 Franken Bildung (Fluchtwege/Notausgänge)
  • 140’000 Franken Bildung (Sanierung Heizung)
  • 66’000 Franken Bildung (Schliessanlage)
  • 50’000 Franken Bildung (Pausen- und Spielplatz)
  • 40’000 Franken Bildung (Umbau Dusche Turnhalle)
  • 35’000 Franken Gesundheit (Investitionsbeitrag Alters- und Pflegeheim Stammertal)
  • 35’000 Franken Wasserversorgung (Wasserleitung Thurtalstrasse Ersatz)
  • 50’000 Franken Abwasserbeseitigung (Ersatz Schachtdeckel Thurtalstrasse)
  • 70’000 Franken Verschiedenes

Die budgetierten Nettoinvestitionen von 454’000 Franken können mit der für das Jahr 2010 zu erwartenden Selbstfinanzierung von rund 600’000 Franken aus eigenen Mitteln finanziert werden.


Im Finanzvermögen sind für die Renovation des alten Gemeindehauses 130’000 Franken budgetiert. Aus dem Verkauf des Grundstücks hinter dem alten Gemeindehaus werden Nettoeinnahmen von 308’480 Franken erwartet.


Eigenwirtschaftliche Betriebe


Im Voranschlag 2010 sind Investitionsausgaben bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung von 85’000 Franken enthalten. Für Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren werden Einnahmen von 54’000 Franken erwartet. In der laufenden Rechnung wird für die selbsttragenden Werke Wasser und Abwasser gesamthaft mit einer Entnahme von 22’700 Franken aus der Spezialfinanzierung gerechnet (Wasser: Einlage von 10’500 Franken, Abwasser: Entnahme von 33’200 Franken). Die notwendige Anpassung der Abwassergebühren tritt per 1. Oktober 2009 in Kraft. Die Wassergebühren können beibehalten werden. Nach den Entnahmen 2009 und 2010 weisen die Spezialfinanzierungskonten Wasser und Abwasser Ende 2010 voraussichtlich einen Saldo von ca. 500’000 Franken aus.


Der Gemeinderat genehmigte zudem:

  • Kredit über 9300 Franken für die Ausarbeitung eines Sicherheitskonzeptes für die Schulanlage Thalheim
  • Kreditabrechung über 9144.80 Franken für die Sanierung des Pausenplatzes des Schulhauses Thalheim
  • Voranschlag 2010 der Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi
  • Kredit über 32’300 Franken für diverse Ausbau- und Sanierungsarbeiten an der Mühlestrasse
  • Kredit über 23’000 Franken für den Einbau einer Fluchttüre in der Turnhalle Thalheim
  • Aufhebung Kreditbeschluss über 10’000 Franken für die Sanierung einer Meteorwasserleitung mit Inliner im Oberdorf

Der Bezirksrat Andelfingen genehmigte die Jahresrechnungen 2008 der Politischen Gemeinde Thalheim und die EKZ hat der Gemeinde Thalheim für dieses Jahr eine Ausgleichsvergütung von 15’030 Franken überwiesen.

Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2009

Am Donnerstag, 10. Dezember 2009 begrüssen die Gemeindebehörden möglichst viele Stimmberechtigte zur ordentlichen Budget-Gemeindeversammlung in der Aula unter anderem zu folgenden Traktanden:

  • Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2010 und Festsetzung des Steuerfusses
  • Genehmigung der Bauabrechnung für die Sanierung und Ausbau Kläranlage Gütighausen
  • Genehmigung Kredit für den Einbau einer Schnitzelheizung im Schulhaus Thalheim
  • Verkauf Gemeindeland «Brückenwaage» Kat.-Nr. 962 an Liselotte und Werner Vogt, Thalheim
  • Genehmigung Zweckverbandsstatuten Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi
  • Genehmigung Zweckverbandsstatuten Altersheim Stammertal
  • Genehmigung Zweckverbandsstatuten Zürcher Planungsgruppe Weinland (ZPW)

Abstimmungen und Wahlen

Der Kantonsrat hat einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte zugestimmt. Sollte das Referendum nicht ergriffen werden, so sind ab 1. Januar 2010 die Stimmrechtsausweise in jedem Fall zu unterschreiben. Der Stimmrechtsausweis kann bereits heute, egal in welchem Fall, unterschrieben werden. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass sie diesen immer unterschreiben.


So erleichtern sie dem Wahlbüro die Arbeit. Wenn sie die Abstimmungszettel nicht auseinander reissen, kann das Wahlbüro seine Arbeit um einiges effizienter erledigen. Deshalb die Bitte an alle Stimmberechtigten: Lassen sie die Abstimmungszettel beieinander und überlassen das Trennen der Stimmzettel dem Wahlbüro. Besten Dank.

Erhöhung der Hundeabgabe

Am 30. November 2008 hat die Zürcher Stimmbevölkerung das Hundegesetz angenommen. Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden haben die Gemeinden jeweils bis spätestens Ende März die Abgabe für im Kanton gehaltene Hunde einzuziehen. Das neue Hundegesetz (Inkraftsetzung per 01.01.2010) sieht vor, dass die Gemeinden dem Kanton für jeden nicht von der Abgabe befreiten Hund einen Beitrag von dreissig Franken je Kalenderjahr zu entrichten haben. Wegen dieser Abgabe an den Kanton hat der Gemeinderat die Hundeabgabe von hundert Franken auch 130 Franken pro Hund erhöht.


Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt neu im Kanton gehalten, ermässigt sich die Abgabe an die Gemeinde sowie der Beitrag an den Kanton um die Hälfte.


Von der Abgabe befreit sind Halterinnen und Halter von:

  1. Diensthunden, die von Polizeiorganen oder von Gefängnisangestellten für ihren Dienst verwendet werden,
  2. Militärhunden und Diensthunden des Grenzwachtkorps, die für seinen Dienst verwendet werden,
  3. ausgebildeten Schweiss-, Sanitäts-, Lawinen- und Katastrophenhunden, soweit an ihrer Haltung ein öffentliches Interesse besteht,
  4. Begleit- und Hilfshunden für motorisch Behinderte sowie von Therapiehunden, wenn der Nachweis über eine angemessene Ausbildung und den regelmässigen Einsatz erbracht wird,
  5. Blindenführhunden, die aus einer von der Eidgenössischen Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule stammen,
  6. Hunden, für welche die Abgabe bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons bezahlt wurde,
  7. Hunden, für welche die Abgabe bereits in einem anderen Kanton bezahlt wurde,
  8. Hunden, die sich weniger als drei Monate im Kanton aufhalten.

Die Befreiung wird auf schriftlich begründetem Gesuch hin vom Gemeinderat geprüft. Für Hofhunde sieht das neue Hundegesetz keine Ermässigungen mehr vor.

Gemeindeliegenschaften

Wie in der letzten Dorfposcht berichtet, hat der Gemeinderat dem Verkauf der landwirtschaftlichen Parzellen Kat.-Nrn. 617 und 619 an den Kanton Zürich zugestimmt. Der Verkaufspreis der Parzelle Kat.-Nr. 617 wurde auf 91’315 Franken und derjenige von Kat.-Nr. 619 auf 99’252.60 Franken festgelegt. Der grundbuchamtliche Vollzug fand am 24. November 2009 statt.


Der Bundesrat hat den Referenzzinssatz für Mietobjekte auf drei Prozent gesenkt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Mietzinse der gemeindeeigenen Liegenschaften auf den 1. April 2010 neu berechnet und gibt somit diese Senkung den Mietern weiter.

Einstellung Kompostabgabe

Da die Kompostierungsanlage in Andelfingen geschlossen wird, kann ab dem nächsten Jahr kein Gratiskompost der Bevölkerung abgegeben werden.

Geschwindigkeitskontrolle

Die Kantonspolizei führte am 23. September 2009 eine Geschwindigkeitsmessung an der Thurtalstrasse in Thalheim durch. Von den 198 kontrollierten Fahrzeugen mussten 21 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von fünfzig Kilometer pro Stunde betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 72 km/h.

Defekte Strassenlampen?

Die Strassenlampen auf unserem Gemeindegebiet werden von dem EKZ unterhalten. Defekte Strassenlampen können unter Mitteilung der Mastnummer direkt bei der EKZ (Tel. 052 320 41 11) gemeldet werden. Neu können nun auch im Internet unter ekz.ch defekte Strassenlampen mitgeteilt werden.

Entschädigungen für Gemeindetätigkeit

Personen, die eine Entschädigung für eine Gemeindetätigkeit erhalten, werden gebeten, ihre Abrechnung zusammen mit einem Einzahlungsschein bis zum 4. Dezember 2009 auf der Kanzlei abzugeben. Aufwendungen vom Dezember können im Folgejahr geltend gemacht werden.

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei über Feiertage

Wie die kantonale Verwaltung bleibt auch die Gemeindeverwaltung in Thalheim zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. In der Zeit vom 24. Dezember 2009 bis und mit 3. Januar 2010 wird jedoch für dringende Zivilstandsfälle ein Pikettdienst angeboten. Wie üblich gilt aber auch über die Feiertage: Sollte die Türe der Gemeindeverwaltung offen sein, bedienen wir Sie gerne.

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