Abstimmung zur Kirchenordnung

Am 27. September 2009 haben die Mitglieder der reformierten Landeskirche im Kanton Zürich über eine neue Kirchenordnung abzustimmen.

Worum geht es?

Die Kirchenordnung ist Rechtsnorm und internes Regelwerk der Landeskirche. Die Kirchenordnung bringt die Identität und das Selbstverständnis der Landeskirche zum Ausdruck. Sie strukturiert das Wirken der Landeskirche und bestimmt die Pflichten und Rechte von Behördenmitgliedern und Mitarbeitenden. Zugleich hält sie bewusst einen weiten Gestaltungsraum offen nach dem Grundsatz «So viel Freiheit wie möglich, so viele Normen wie nötig».

Ohne Gegenstimme hat die reformierte Kirchensynode am 17. März 2009 eine neue Kirchenordnung verabschiedet. Die Präsidenten der vier Synode-Fraktionen zeigten sich vor der Schlussabstimmung mit dem neu geschaffenen Werk zufrieden. Die neue Kirchenordnung sei eine gute Grundlage, um den Herausforderungen der kommenden Jahre selbstbewusst entgegenzutreten.

Die Eckpfeiler dieser neuen Kirchenordnung sind bereits im Frühling 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Es sind dies die Gesamtarchitektur der Kirchenordnung, die Strukturierung nach vier Handlungsfeldern (Verkündigung und Gottesdienst / Diakonie und Seelsorge / Bildung und Spiritualität / Gemeindeaufbau und Leitung), die stärkere Betonung der theologischen Grundlagen, das aktive Stimm- und Wahlrecht für alle Mitglieder ab 16 Jahren und die Änderung der Amtsdauer für die Pfarrerinnen und Pfarrer von sechs auf vier Jahre.

Warum eine neue Kirchenordnung?

Die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich ist wie die katholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt. Diese öffentlich-rechtliche Anerkennung und weitere grundsätzliche Bestimmungen zum Verhältnis zwischen Kirchen und Staat sind in der Kantonsverfassung festgehalten.

Da auf Anfang 2006 eine neue Kantonsverfassung in Kraft getreten ist, müssen von der Regierung auch zahlreiche Ausführungsgesetze überarbeitet werden. Dazu gehört das neue Kirchengesetz, das auf den 1. Januar 2010 in Kraft tritt und das für alle öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen gleichermassen gilt.

Verfassung und Kirchengesetz sind staatliches Recht. Auf diesen beiden Erlassen baut die Kirchenordnung der Landeskirche auf. Aufgrund der Neufassung des Kirchengesetzes musste deshalb auch die Kirchenordnung überarbeitet werden. Sie soll zeitgleich mit dem staatlichen Kirchengesetz am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Dazu aber müssen ihr am 27. September die stimmberechtigten Mitglieder der Landeskirche zustimmen.

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