Um neue Mitarbeitende der Ausgleichskasse zu melden, genügt eine kurze schriftliche Mitteilung. Die SVA Zürich stellt ihren Kassenmitgliedern neben der Meldung via PartnerWeb neu auch ein Formular im Internet zur Verfügung.
Wer neue Mitarbeitende einstellt, muss dies innert dreissig Tagen nach Stellenantritt seiner Ausgleichskasse melden. Die Ausgleichskasse eröffnet dann für jeden Mitarbeiter ein individuelles Konto, auf dem die Lohnzahlungen eingetragen werden. Weil die neue AHV-Nummer keine Angaben zur Person enthält, muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Namen des Mitarbeiters und dem Datum des Stellenantritts auch Geburtsdatum und Geschlecht melden. Um den administrativen Aufwand ihrer Kunden zu minimieren, stellt die SVA Zürich seit kurzem im Internet ein Meldeformular zur Verfügung. Es kann am Computer ausgefüllt, ausgedruckt und per Post verschickt werden. Wer die Meldung online vornehmen möchte, kann dies über das PartnerWeb tun.
Versicherungsnachweis statt Kassenstempel
Der neue AHV-Ausweis enthält keine Kassenstempel mehr. Deshalb entfällt das aufwendige Einreichen und Zurücksenden der Karte. Als Beleg für die Führung eines individuellen Kontos stellt die Ausgleichskasse einen Versicherungsnachweis aus. Diesen schickt sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an den Arbeitnehmer.
Der Austritt eines Mitarbeiters braucht übrigens der Ausgleichskasse nicht gemeldet zu werden. Denn auf dem individuellen Konto werden nur jene Lohnzahlungen gutgeschrieben, die der Arbeitgeber auf der Jahresabrechnung aufführt.