Der neue AHV-Ausweis

Am 1. Juli 2008 führt die AHV neue Versichertennummern ein, ein halbes Jahr später Ausweise im Kreditkartenformat. Dies bringt Arbeitgebenden weniger Aufwand. Sie sollten bis Mitte 2008 sicherstellen, dass ihr Lohnprogramm 13-stellige AHV-Nummern akzeptiert.

Im gegenwärtigen Wirtschaftsboom ist die graue Karte besonders gefragt. Weil Grossfirmen und KMU wieder vermehrt Personal einstellen, müssen sie auch mehr AHV-Ausweise an ihre Ausgleichskasse verschicken. Bei der SVA Zürich treffen an Spitzentagen bis zu 600 Ausweise ein. Auf einander gestapelt ergäben sie einen Turm von 60 cm Höhe. Sie alle wollen mit der Ziffer 1, dem Stempel der Kantonalen Ausgleichskasse, versehen sein. Damit wird bestätigt, dass die SVA Zürich für den Versicherten ein Individuelles Konto führt.


Spätestens ab 2009 können sich die Arbeitgebenden den aufwändigen Versand der AHV-Ausweise sparen. Um einen neuen Mitarbeiter anzumelden, brauchen sie ihrer Ausgleichskasse künftig lediglich dessen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und AHV-Nummer mitzuteilen. Dafür genügt ein einfacher Brief. Von der Ausgleichskasse erhalten die Arbeitgebenden dann zur Bestätigung einen Versicherungsnachweis in Papierform, den sie dem Angestellten aushändigen.

Eine Nummer für das ganze Leben

Diese administrative Vereinfachung ist einer von vielen Vorteilen der neuen Versichertennummer und des neuen AHV-Ausweises: Per Stichtag 1. Juli 2008 wechselt die AHV von den bisherigen elfstelligen zu neuen 13-stelligen Nummern und ersetzt die graue Karte durch einen Ausweis im Kreditkartenformat. Die neue AHV-Nummer besteht aus einer neunstelligen Zufallszahl, dem Ländercode – für die Schweiz 756 – und einer Prüfziffer. Sie wird einmal zugeteilt und ändert nicht mehr.


Ausgleichskassen und zuständige Behörden arbeiten seit längerem auf eine reibungslose Einführung der neuen Nummer hin. Die Arbeitgebenden sollen damit möglichst wenig belastet werden. Diese erhalten zwischen dem 1. Juli 2008 und dem Jahresende 2008 von ihrer Ausgleichskasse automatisch eine Konkordanzliste mit alter und neuer AHV-Nummer, Namen, Geschlecht und Geburtsdatum ihrer Arbeitnehmenden. Auf Wunsch kommt diese Liste in elektronischer Form. Die neuen AHV-Ausweise schickt die Ausgleichskasse den Arbeitgebenden voraussichtlich im ersten Quartal 2009 zur Verteilung an die Mitarbeitenden.

Keine Katastrophe, wenn das Lohnprogramm hadert

Die Arbeitgebenden brauchen nur sicherzustellen, dass ihr Lohnprogramm ab dem 1. Juli 2008 mit 13-stelligen AHV-Nummern umgehen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es auch keine Katastrophe. Die Ausgleichskassen werden im Verkehr mit den Arbeitgebenden während einer Übergangszeit noch die alten Nummern akzeptieren.


Der Versand der grauen Karten bei einer Personalanstellung hingegen erübrigt sich in jedem Fall ab dem 1. Juli 2008. Der alte AHV-Ausweis kommt erst bei der Pensionierung des Versicherten wieder zu Ehren.

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