Ab Ende August 2008 verschickt die SVA Zürich die neuen AHV-Ausweise. Rentnerinnen und Rentner, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige erhalten die Karte direkt zugestellt. Arbeitnehmende bekommen sie über den Arbeitgeber.
Seit dem 1. Juli dieses Jahres haben alle Versicherten eine neue 13-stellige AHV-Nummer. Die meisten werden ihre Nummer aber erst erfahren, wenn sie den neuen Versicherungsausweis erhalten. Der Ausweis in Kreditkartengrösse löst die bisherige graue Karte ab.
Als erste kommen Ende August die Rentnerinnen und Rentner zum Zug. Anfang September folgen die Selbständigerwerbenden, die Nichterwerbstätigen und die Mitarbeitenden von Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht. Die Auslieferung an die Mehrheit der Arbeitnehmenden erfolgt ab Mitte November via Arbeitgeber.
Im Oktober erhalten die Arbeitgebenden eine Liste mit den neuen AHV-Nummern ihrer Mitarbeitenden. Grundlage dieser Liste ist die per Ende 2007 eingereichte Lohnabrechnung. Somit erhält ein Arbeitgeber unter Umständen auch den Versicherungsausweis eines Mitarbeiters, der inzwischen nicht mehr für ihn tätig ist. Umgekehrt fehlt ihm der Ausweis einer Mitarbeiterin, die er erst im laufenden Jahr eingestellt hat oder die bei weiteren Arbeitgebern beschäftigt ist.
Es ist wichtig, dass jeder Arbeitgeber die gelieferten AHV-Ausweise den Versicherten zukommen lässt, auch wenn diese nicht mehr bei ihm arbeiten. Durch eine zentrale Datenbank ist sichergestellt, dass für jede versicherte Person nur ein Ausweis ausgestellt wird.
Noch bis Ende 2008 kann in der Korrespondenz mit der SVA Zürich die alte AHV-Nummer verwendet werden. Die alten AHV-Ausweise müssen von den Versicherten bis zur Rentenanmeldung aufbewahrt werden.
Grund für die Einführung neuer AHV-Nummern sind Kapazitätsprobleme bei der Nummernzuteilung und gestiegene Anforderungen an den Datenschutz. Die Umstellung bringt aber auch administrative Erleichterungen, vor allem bei einem Stellenwechsel. So braucht der neue Arbeitgeber ab sofort den AHV-Ausweis des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin nicht mehr der Ausgleichskasse zu schicken. Es genügt, wenn er AHV-Nummer, Name, Geburts- und Eintrittsdatum meldet. Statt eines Stempels auf der Karte erhält der Arbeitgeber dann von der Kasse einen schriftlichen Versicherungsnachweis, den er dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin aushändigt.