Weitere Gemeindeinfos

Unterhalt der Flurstrassen

In letzter Zeit wurde immer öfter festgestellt, dass bei der Benutzung von Flurstrassen die Sorgfaltspflicht, gemäss der Unterhaltsordnung für die Meliorationsanlagen der Gemeinde Thalheim, nicht oder zu wenig, beachtet wurde.

Aus diesem Grund erinnern wir Sie nochmals auf die in der Meliorationsverordnung vom 1. September 1976 u. a. enthaltenden Punkte:

  • Beim Pflügen einen Abstand von mindestens 25 Zentimeter bei den Wegmarken einzuhalten. Es darf nicht auf den Feldwegen gewendet werden. Die Feld- und Waldwege sind nach den Arbeiten zu reinigen. Das Abranden der Strassenränder bei Notwendigkeit sofort durchzuführen.
  • Flurstrassen und Wege dürfen nicht ohne entsprechende Bewilligung des Gemeinderates als Abstellplätze für Fahrzeuge und Anhänger genutzt werden. Auch eine Bewilligung benötigt eine gewünschte Sondernutzung, wie zum Beispiel eine Sperrung.
  • Im Weiteren macht der Landwirtschaftsvorstand darauf aufmerksam, dass im Laufe des Winters Teile der Flurwegstrassen abgerandet werden. Dies erfolgt bis auf die Höhe der bestehenden Marksteine. Den betroffenen Landbewirtschaftern wird in Erinnerung gerufen, dass ein allfälliger nötiger Grünstreifen ab der Marksteingrenze vorhanden sein muss.

Beim Nichteinhalten der vier ersten Punkten ist der Gemeinderat berechtigt, die Grundeigentümer bzw. Bewirtschafter mit einer Ordnungsbusse zu belegen und nötigenfalls die anfallenden Arbeiten durch Dritte auf Kosten des Grundeigentümers besorgen zu lassen.

Besten Dank für Ihre Mithilfe und den somit verbundenen Einsparungen von Steuergeldern.

Die ressortverantwortlichen Gemeinderäte
Rolf Treichler und Peter Benz


Reinigung von Strassen

Die Erntezeit führt leider dazu, dass Strassen und Wege durch die Arbeiten verschmutzt werden können. Es ist nicht immer einfach eine Verschmutzung zu verhindern. Der Gemeinderat hat aber auch festgestellt, wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die Verschmutzung verhindert oder zumindest vermindert werden kann. Aus diesem Grund hat er die Landwirte in der Gemeinde angeschrieben und diese auf die Reinigungspflicht gemäss Art. 59 der eidgenössischen Verkehrsregelverordnung aufmerksam gemacht. Diese Verordnung besagt nämlich, dass alle Fahrzeugführer die Beschmutzung der Fahrbahnen zu vermeiden haben. Der Gemeinderat bittet deshalb die Bevölkerung um Mitarbeit und bei einer allfälligen Verschmutzung der Fahrbahn diese sofort zu reinigen.


Gemeinderat Thalheim


Unterhalt Drainagen

Wie jeden Herbst planen wir auch dieses Jahr wieder, welche Drainagen im Winter saniert bzw. erweitert werden müssen. Damit defekte Leitungen saniert werden können, ist ein schriftliches Gesuch (bei der Gemeindeverwaltung und im Internet unter www.thalheim.ch erhältlich) mit Plankopie einzureichen.

Da der Gemeinde immer mehr Aufgaben zugetragen werden, die die Gemeindekasse sehr stark belasten, sieht sich der Gemeinderat gezwungen die Kosten gerecht zu verteilen. Daraus wird ab sofort bei auszuführenden Drainagesanierungen-/Erneuerungen der Landbesitzer/Pächter mit 30 Prozent an den anfallenden Kosten beteiligt. Dies gestützt auf die geltende Meliorationsverordnung der Gemeinde Thalheim.

Allfällige Gesuche für sanierungsbedürftige Drainagen sind bis 15. Dezember 2007 der Gemeindeverwaltung, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur einzureichen.

Gemeinderat Thalheim


Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher

In den nächsten Tagen wird durch die Gemeinde das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher im Wohngebiet und auch ausserhalb des Wohngebietes kontrolliert.

Wir bitten Sie, Ihre Bäume und Sträucher zu prüfen, ob sie folgenden Bedingungen dauernd entsprechen:

Bäume und Sträucher ragen nicht über die Strassen- bzw. Weggrenze hinaus

Ast- und Blattwerk von Bäumen halten über Strassen einen Lichtraum von 4,5 Metern ein, bei Fusswegen genügen 2,5 Meter

Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Verzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 Meter nicht überschreiten; zwischen 0,8 und drei Metern Höhe dürfen keine Teile von ausserhalb wurzelnden Pflanzen hineinragen.

Ebenfalls sind von den privaten Waldbesitzern die Bäume und Sträucher längs der Waldstrassen zurückzuschneiden. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bitten wir Sie bis 31. Dezember 2007 Ihre Bäume, Gebüsche, Hecken und Sträucher zurück- oder abzuschneiden. Nach diesem Termin erfolgt diese Arbeit auf Kosten des Grundeigentümers durch die Gemeinde.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeinderat Thalheim


Verschiebung Kehrichtabfuhr

Die Kehrichtabfuhr von Mittwoch, 26. Dezember 2007 wird am Donnerstag, 28. Dezember 2007 nachgeholt.

Diejenige von Mittwoch, 2. Januar 2008 wird am Donnerstag, 3. Januar 2008 nachgeholt.

Bitte die Abfallsäcke bis 7 Uhr bereit stellen. Danke

 

 

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