Kirchenpflege: Eltern-Verantwortung

Die Kirchenpflege Thalheim wandte sich vor Beginn des Schuljahres in einem Brief an die Eltern von Primarschul-Kindern. Darin hat sie darauf hingewiesen, dass von der Landeskirche her erwartet wird, dass reformierte Mütter und Väter ihre erzieherische Verantwortung wahrnehmen und ihre Kinder zu den kirchlichen Angeboten wie auch zum Religionsunterricht an der Primarschule anmelden. Die Haltung die dahinter steht, wird von Kirchenrätin Anemone Eglin, im Informationsblatt «Nahrung fürs Leben» wie folgt beschrieben:

Kinder haben Recht, wenn sie uns herausfordern. Sie wollen uns vertrauen können und unser Vertrauen geniessen. Sie wollen geliebt sein und Liebe schenken. Sie wollen sich orientieren lernen und einen eigenen Weg gehen. Sie wollen weder allein gelassen noch überbehütet werden. Sie müssen Enttäuschungen verkraften lernen und brauchen Gründe, die Hoffnung nicht aufzugeben. Sie wollen leben und leben lernen. Kurz: Kinder haben ein Recht auf Glaube, Hoffnung und Liebe.

Das sind christliche Werte, verkörpert in Jesus Christus, beschrieben in der Bibel, seit zwei Jahrtausenden von einer Generation der anderen weitergegeben. Nicht immer auf gelungene Art, aber ungebrochen in Kraft und Gültigkeit für alle Menschen. Glaube, Hoffnung und Liebe sind unsere unersetzlichen Wurzeln. Kinder haben ein Recht auf diese Wurzeln. Nur so kann in ihnen jenes Grundvertrauen wachsen, das sie brauchen, um eigene Haltungen zu entwickeln und ein schöpferisches verantwortungsvolles Leben zu führen.

Im gleichen Informationsblatt werden unter dem Titel «Stich- und Reizwörter» fünf zentrale Themen angesprochen, die uns als Eltern, Grosseltern und Mitglieder der Landeskirche beschäftigen:

Die Taufe ist und bleibt ein wunderbares, zentrales Ereignis. Wir verstehen sie auch als lebenslangen Prozess und freuen uns, wenn wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene darin begleiten können.

Die Konfirmation ist und bleibt für die meisten Reformierten eine Wegmarke ihres Lebens. Wir unternehmen viel, damit sie nicht zum Endpunkt der Kirchenbeziehung, sondern zum Wendepunkt von der Kindheit zum eigenständigen Glauben wird.

Bestimmen nicht in erster Linie die Eltern? Doch, sicher. Als Kirche wollen wir die Eltern auch nicht konkurrenzieren, sondern sie in der religiösen Erziehung der Kinder ergänzen und begleiten. Und wer zu Hause «Junge» hat, weiss, dass diese Begleitung mit 16 auch nicht aufhört.

Und der Religionsunterricht in der Schule? Er hat eine deutlich andere Aufgabe als der kirchliche Unterricht, indem er unsere Religion als Teil unser Kultur verständlich machen muss und nicht zum eigentlichen Glauben anleiten kann. Dafür ist die Kirche zuständig. Schulischer und kirchlicher Unterricht ergänzen einander.

Soll ich ein Kind in Angebote der Kirche schicken? Ja! Noch besser, gehen Sie gleich mit. Die Verantwortlichen freuen sich über Ihr Interesse, und es ist nicht auszuschliessen, dass sie selber Freude am Gehörten und Erlebten haben!

Wir hoffen, mit diesem Informationsteil einige offene Fragen geklärt zu haben und wünschen Kindern und Eltern, sowie allen, die sich für den kirchlichen und schulischen Unterricht einsetzten, alles Gute zum Start ins neue Schuljahr.

Die Kirchenpflegen Thalheim und Altikon

Das erwähnte Informationsblatt «Nahrung fürs Leben» wurde von der evang.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich herausgegeben und kann beim Aktuar der Kirchenpflege Thalheim, Walter Jordi Tel. 052 336 17 73, direkt bei der Abt. Pädagogik und Animation Tel. 044 258 92 45 oder per E-Mail info@wrpg-zh.ch bestellt werden

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