Abfall, Grüngut und Kompost

Grüngutentsorgung

Der Grüngutentsorgung wird ab April 2006 besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Beziehen Sie auf der Gemeindeverwaltung eine Grüngut-Karte zum Preis von fünfzig Franken. Die Saisonkarte ermöglicht Ihnen, wie auf dem Beispiel angegeben, das Grüngut im Püntenrain zu entsorgen.

Öffnungszeiten:
Sa 1. April bis Sa 30. November 2006
Montag bis Freitag 8:00 – 18:00 Uhr
Samstag 8:00 – 16:00 Uhr

Die Karte ist nur innerhalb des gleichen Haushaltes übertragbar!

Erlaubt: Rasenschnitt – Laub – Stauden gehackt
Verboten: Haushaltabfälle – Kompost – Stauden (zweimal im Jahr Häckseltour)

Als Zusatz-Legitimation kann vom Gemeindearbeiter ein amtlicher Ausweis verlangt werden.

Waldkompostierung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Kompostieren und Verbrennen von Feld und Gartenabfällen im Wald unzulässig ist. Kantonales Waldgesetz vom 7. Juni 1998 Artikel 10.

Kompostierkurs

Durchgeführt von bioterra, Frau Susi Burgermeister. Wir bieten Anregungen zur Abfallverwertung und lösen Probleme mit dem Schnellkomposter.

Datum: Samstag, den 25. März 2006
Ort: Schulhaus Thalheim
Zeit: 8:30 bis 12 Uhr

Theoretischer Teil: Einstieg
Praktischer Teil: Auf dem Kompostierplatz (bitte Schuhe und Kleider anpassen)
Diskussion

Anmeldungen werden bis am Montag, den 7. März 2006 auf der Gemeindeverwaltung entgegen genommen.

Ressort Abfall
Gemeinderätin Doris Morf


Montag, 10. April 2006: Häckselgut vor 7 Uhram Strassenrand deponieren.


Hundeverabgabung

Die Einschreibung der Hunde findet am Montag, 13. März 2006 in der Gemeindeverwaltung Thalheim an der Thur statt.

Öffnungszeiten: 08.30 – 11.45 Uhr und 13.30 – 18.30 Uhr

Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden eingeladen, die neue Kontrollmarke am Schalter der Gemeindeverwaltung abzuholen. Das neue Kontrollzeichen wird gegen die gesetzliche Hundeabgabe von hundert Franken ausgehändigt.

Der Bund hat das Impfobligatorium für Hunde gegen Tollwut auf den 1. April 1999 als aufgehoben erklärt. Wir bitten Sie, das Impfzeugnis dennoch am Schalter vorzuweisen.

Eine Ermässigung von fünfzig Prozent der Hundesteuer wird gewährt, wenn der Hund im Jahre 2005 eine Prüfung, die im Leistungsheft der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft vermerkt ist, abgelegt hat. Die Ermässigung kann für maximal drei Jahre geltend gemacht werden.

Gemäss § 7 der Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden beträgt die Einschreibegebühr für verspätete Anmeldung 20 Franken.

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