Aus dem Gemeindehaus

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende Bauvorhaben bewilligt:

  • U. und P. Basler, Im Hasensprung 4, Thalheim: Neubau Parkplatz mit Mauer bei Gebäude Assek.-Nr. 81, Kat.-Nr. 1023 (Zone W1)
  • Gottfried Weidmann, Thurtalstr. 18, Thalheim: Anbau von 2 Wagenschuppen und Abbruch Silo bei Gebäude Assek.-Nr. 172, Kat.-Nr. 562 (Kernzone)

Im Anzeigeverfahren wurden folgende Bauprojekte genehmigt:

  • J. Eisenring AG, Höhenstr. 15, Will: Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstandes bei Neubau Doppeleinfamilienhaus, Luegi, Kat.-Nrn. 1047 + 1048 (Zone W2)
  • Kurt Reinle, Im Obmann 4, Thalheim: Einbau von Dachfenstern und Vergrösserung Galerie und Balkon beim Mehrfamilienhaus Pünten, Thurtalstrasse, Kat.-Nr. 393 (Kernzone)
  • Andreas + Peter Fehr, Ossingerstr. 18, Gütighausen: diverse Aufschüttungen, diverse Parzellen (Landwirtschaftszone)
  • Leni Bucher, Eschikon 17, 8315 Lindau: Abbruch Schopf und Gartenhaus, Kat.-Nrn. 253+259, Assek.-Nrn. 1052+1053, Thurtalstrasse (Kernzone)

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Kredit über 3230 Franken für die Sanierung von diversen Brunnen
  • Kredit über 8400 Franken für die Stabilisierung von diversen Flurwegen
  • Voranschlag 2006 des Alters- und Pflegeheim Stammertal
  • Voranschlag 2006 des Zweckverband Feuerwehr Andelfingen und Umgebung
  • Steuerabrechnungen der Jahre 1999–2004
  • Beitrag von 1.25 Franken pro Einwohner an das Kantonalschützenfest 2007 im Zürcher Weinland
  • Kredit über 4000 Franken für den Ersatz von Kanalisationsdeckeln in der Thurtalstrasse
  • Kreditabrechnung über 14’716.70 Franken für die Bildung der Einheitsgemeinde und damit der Überarbeitung der Gemeindeordnung

Seit der letzten Berichterstattung wurden Kanalisationsanschlussgebühren im Gesamtbetrag von 21’609.45 Franken veranlagt.

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich führte am 3. November 2005 beim Sozialamt eine Sachbereichprüfung im Sozialwesen durch. Der Bericht gibt zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und bescheinigt eine genaue und exakte Führung des Sozialamtes.

Der Gemeinderat hat die Richtlinien über die Verwaltungsgebühren mit Beschluss vom 29. November 2005 überarbeitet. Es mussten nebst kleineren Anpassungen hauptsächlich die Einbürgerungsgebühren neu festgelegt werden.

Der Regierungsrat hat am 6. Dezember 2005 beschlossen, keine Teuerungszulage für das Jahr 2006 auszurichten. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Löhne und Entschädigungen der hauptberuflichen Angestellten, der Funktionäre und die Gemeindestundenlöhne ebenfalls unverändert belassen. Die Teuerung von 0.9 Prozent wird auf Grund der laufenden Sparmassnahmen nicht ausgeglichen.

Gemeinderat

Im Jahre 2005 ist der Gemeinderat zu 17. ordentlichen Gemeinderatssitzungen zusammen gekommen und hat dabei insgesamt 208 Beschlüsse erlassen. Es wurden zwei Gemeindeversammlungen abgehalten und der Gemeinderat traf sich mit der Primarschule zu einem Workshop betreffend Bildung der Einheitsgemeinde. Durch die Bildung der Einheitsgemeinde mit der Primarschule wurden zusätzliche Besprechungen und Kommissionssitzungen eingerufen. Zudem nahmen die einzelnen Gemeinderäte an diversen Sitzungen bei Zweckverbänden und regionalen Zusammenschlüssen teil.

Gesuche um Einbürgerung

Dem Gemeinderat als Einbürgerungsbehörde wurden folgende Einbürgerungsgesuche zur Behandlung unterbreitet:

Khalil, Hassan Ryad, geb. 28.04.1992, wohnhaft Thurtalstrasse 53
Khalil, Khaled, geb. 18.09.1990, wohnhaft Thurtalstrasse 53
Ismaili, Resat, geb. 16.12.1961, wohnhaft Oberdorfstrasse 1
Ismaili, Valdrin, geb. 01.05.1989, wohnhaft Oberdorfstrasse 1

Dem Gemeinderat können bis 20. Februar 2006 Feststellungen über diese Personen mitgeteilt werden, die Einfluss auf das Einbürgerungsverfahren haben.

Informationen für Hundehalter

Übersicht der wichtigsten Bestimmungen zum Schutz von Menschen und Tieren. Grundlage ist das Gesetz über das Halten von Hunden vom 14. März 1971 sowie die Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden vom 11. November 1971

Haltungsvorschriften

Es ist verboten, Hunde auf Menschen oder Tiere zu hetzen oder sie absichtlich zu reizen.

Ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier anfällt, ist von demjenigen, der über ihn die Aufsicht ausübt, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln davon abzuhalten.

Das Mitführen oder Laufenlassen von Hunden in Friedhöfen und Badeanstalten, auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen und auf Spiel- und Sportfeldern ist verboten.

In öffentlich zugänglichen Lokalen, wie namentlich in Wirtshäusern oder Verkaufsläden, in Parkanlagen und auf verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen, soweit nicht ein Betretverbot besteht.

Läufige, bissige und kranke Hunde sind stets anzuleinen; bissige Hunde müssen überdies einen Maulkorb tragen.

Der Regierungsrat erlässt als Sofortmassnahme einen Leinen- und Maulkorbzwang im öffentlich zugänglichen Raum für alle Hunde der Rassen American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.

In Wäldern und an Waldrändern sowie zur Nachtzeit im Freien dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Hunde sind so zu warten und zu beaufsichtigen, dass sie weder Personen durch fortwährendes Gebell, Geheul oder auf andere Weise belästigen, noch Gehwege, Trottoirs, Parkanlagen, fremde Gärten oder landwirtschaftliche Kulturen während der Vegetationszeit verunreinigen.

Übertretungen dieser Vorschriften können mit Haft oder Busse bestraft werden. Überdies können sich Hundehalter(-innen) gemäss Strafgesetzbuch strafbar machen und für Schaden gemäss Obligationenrecht haftbar werden.

Zudem werden die Hundehalter darauf aufmerksam gemacht, dass sämtliche Hunde bis am 31. Dezember 2006 (Übergangsfrist) mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden müssen. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen.

Spitex Ossingen-Thalheim

Der Gemeinderat genehmigte mit der Gemeinde Ossingen einen neuen Anschlussvertrag betreffend Führung einer gemeinsamen Spitex. Der Anschlussvertrag musste angepasst werden, da jetzt die Gemeinde Ossingen sämtliche Aufgaben der Spitex übernimmt, das heisst auch neu die Aufgaben der Haushilfe. Diese organisatorische Änderung wurde notwendig, da die ganzen Abrechnungen und Statistiken für die Spitex aus einer Hand geführt werden sollten. Die Gemeinde Thalheim arbeitet bereits seit Jahren mit der Gemeinde Ossingen in der Krankenpflege zusammen.

Offene Jugendarbeit Andelfingen/Kleinandelfingen

Die Gemeinde Thalheim beteiligt sich bei der Versuchsphase der Offenen Jugendarbeit Andelfingen. In den nächsten zwei Jahren läuft diese Versuchsphase, danach wird, sofern die Jugendarbeit definitiv eingeführt werden soll, ein entsprechender Antrag an die Gemeindeversammlung gestellt werden.

In unserer Gemeinde sind die Kinder bis zur 6. Klasse zwar behütet, anschliessend kommen die Kinder jedoch in die Sekundarschule nach Andelfingen. Dann wissen die Eltern oftmals nicht, wo die Kinder sich aufhalten. Dieses ungute Gefühl beunruhigt viele Eltern, die höchstens in der Schule nach ihren Kindern nachfragen können.

Als Beitragsgemeinde kann Thalheim nun vom 24-Stunden-Telefon der Jugendarbeit profitieren. Die Telefonnummer von Sozialarbeiter Uwe Credo lautet bis zum 1. Februar 2006 Natel: 076 586 26 08. Ab Februar 2006 gilt dann die neue Nummer vom Büro Jugendarbeit Weinland. Diese ist noch nicht bekannt.

Die Kosten für die Versuchsphase belaufen sich auf ca. 5700 Franken pro Jahr. Es wird im Moment angestrebt, dass noch weitere Gemeinden sich der Offenen Jugendarbeit anschliessen. Somit würden dann die Kosten geringer ausfallen.

Neue Gemeindeordnung

Die neue Gemeindeordnung der Einheitsgemeinde ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Die Gemeindeordnung wird an interessierten Einwohner/innen gratis auf der Gemeindeverwaltung abgegeben und steht auf der Homepage der Gemeinde (www.thalheim.ch) zur Verfügung.

Kläranlage Gütighausen

Die Vorarbeiten für den Umbau der Kläranlage in Gütighausen sind bereits weit fortgeschritten. Die ersten Offerten sind eingetroffen und der Gemeinderat hat bereits die ersten Arbeiten vergeben können. Der Spatenstich für die Umbauarbeiten ist am Freitag, 10. März 2006 um 15 Uhr geplant.

Vertrag mit SVA betreffend Durchführung der Zusatzleistungen

Seit dem 1. März 2003 erledigt die Stadt Winterthur die Fälle der Zusatzleistungen für unsere Gemeinde. Der Gemeinderat hat nun diesen Vertrag auf den 31. Dezember 2006 gekündigt und einen neuen Vertrag mit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich per 1. Januar 2007 abgeschlossen. Mit dem Anschluss an die Sozialversicherungsanstalt betreffend Durchführung der Zusatzleistungen kann die Durchführung kostengünstiger erledigt werden und die Auszahlung der Beiträge erfolgt gleichzeitig mit der entsprechenden Rente. Dies hat den Gemeinderat zum Wechsel zur SVA bewogen.

Die Ermittlung der Zusatzleistungen zur AHV/IV ist im Kanton Zürich Aufgabe der Gemeinde. Vor dem Hintergrund des ständig komplexer werdenden Sozialversicherungsgeschäfts hat der Fachverband Zusatzleistungen bereits seit einiger Zeit die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden gefördert und Lösungen im Bereich Ausbildung, Unterstützung und Übertragung von Aufgaben erarbeitet. Mit der Anpassung des kantonalen Gesetzes über die Zusatzleistungen besteht jetzt neu auch die Möglichkeit, die Durchführung der Zusatzleistungen der SVA Zürich zu übertragen.

Die Anschlussvereinbarung der SVA für die Durchführung der Zusatzleistungen regelt im Detail die Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung zwischen der Gemeinde und der SVA Zürich. Die Gemeinde bleibt weiterhin erste Anlaufstelle für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Sie nimmt die Anträge für Zusatzleistungen entgegen, hilft bei Bedarf beim Ausfüllen des Antragsformulars und sorgt dafür, dass die versicherte Person weiss, welche Dokumente eingereicht werden müssen. Bei ihrer Auskunftstätigkeit wird die Gemeinde durch die SVA unterstützt. Die SVA übernimmt anschliessend das gesamte Dossier und ist für die schnelle und korrekte Fallführung verantwortlich. Die Gemeinde erhält regelmässig einen Statusbericht zu den übertragenen Zusatzleistungsfällen. Die SVA übernimmt zudem die Quartals- und Jahresabrechnungen sowie die Jahresschlussabrechnung und die Übermittlung an das kantonale Sozialamt resp. die kantonale Gesundheitsdirektion.

Einwohnerkontrolle

Die Einwohnerkontrolle teilt mit, dass per Ende 2005 709 Einwohner (2004: 708) in unserer Gemeinde wohnhaft sind. 451 Einwohner sind im Ortsteil Thalheim wohnhaft, 254 im Ortsteil Gütighausen. Vier Einwohner halten sich ausserhalb der Gemeinde auf (Altersheim, Wohnheim etc.). 169 Einwohner unserer Gemeinde sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 499 Einwohner gehören der evangelisch-reformierten Kirche und 65 der römisch-katholischen Kirche an. 667 Einwohner sind Schweizerbürger. 42 Einwohner sind ausländische Staatsangehörige. Unsere Gemeinde zählt 349 weibliche und 360 männliche Einwohner. Im Jahre 2005 wurden insgesamt 48 Neuzuzüge und 53 Wegzüge registriert.

Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2005

Die Gemeindeversammlung fasste am 9. Dezember 2005 folgende Beschlüsse:

Politische Gemeinde

Genehmigung des Voranschlages 2006 der Einheitsgemeinde und Festsetzung Steuerfuss

Genehmigung Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt

Primarschulgemeinde

Genehmigung des Voranschlages 2006 der Einheitsgemeinde

Reformierte Kirchgemeinde

Genehmigung des Voranschlages 2006

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