Gemeinde: Verkehrsrichtplan

Mit dem kantonalen Richtplan wird die anzustrebende räumliche Entwicklung des Kantons Zürich für die nächsten Jahrzehnte festgelegt. Die Anliegen von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt sind dabei zeitgemäss zu erfüllen und die Entwicklung von Siedlung und Verkehr zu koordinieren. Seit der Gesamtrevision vor zehn Jahren haben sich die Verhältnisse insbesondere im Bereich Verkehr wesentlich verändert. Es besteht daher erheblicher Anpassungsbedarf.

Die öffentliche Auflage zur Teilrevision des kantonalen Verkehrsrichtplans findet vom 2. Mai bis 30. Juni 2005 statt. Die zugehörigen Dokumente werden sowohl im Gemeindehaus als auch beim Amt für Raumordnung und Vermessung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich (Büro 437) öffentlich aufgelegt. Sie sind zudem unter www.richtplan.zh.ch abrufbar.

Während der öffentlichen Auflage hat die Bevölkerung die Möglichkeit, an der Zukunft der Verkehrsplanung im Kanton Zürich mitzuwirken. Anregungen auf Änderung oder Ergänzung der Revisionsvorlage haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis spätestens 30. Juni 2005 (Datum des Poststempels) bei den Parlamentsdiensten des Kantonsrates Zürich, Büro 417, KEH, 8090 Zürich, oder über das elektronische Mitwirkungsformular unter www.richtplan.zh.ch einzureichen.

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